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Nova Scotia – Erfolg bei Gericht

Landgericht Hamburg 326 O 88/20

Unter dem schillernden Namen von Engel und Völkers vermarktete ein Franchisenehmer jahrelang Investitionen in vermeintliche Immobilien in Nova Scotia in Kanada. Das Projekt scheiterte. Das Geld der Anleger schien verloren.

Zwischenzeitlich zeichnet sich rechtlich ein guter Weg ab, wegen des verlorenen Kapitals von dem Geschäftsführer Schadensersatzes zu erlangen.

Hintergrund: Die getätigte Investitionen – anders als sie deklariert wurden – werden rechtlich nicht als Grundstücksgeschäft, sondern als so genanntes Einlagegeschäft qualifiziert.

Für das Betreiben eines Einlagegeschäftes bedarf es nach dem Kreditwesengesetz allerdings einer Bankenlizenz.

Fehlt eine solche, wie im entschiedenen Fall, stellt dies eine Straftat dar. Die Firma, in die investiert wurde, deren Geschäftsführer, aber auch gegebenenfalls die Vermittlungsplattform und hier der Geschäftsführer der lizenzgebenden Gesellschaft haften dann in Verbindung mit zivilrechtlichen Regelungen auf Schadensersatz.

Wer ohne eine entsprechende Lizenz Einlagegeschäft betreibt, macht sich strafbar. Diese gesetzliche Regelung des Kreditwesengesetz stellt ein so genanntes Schutzgesetz dar, das in Verbindung mit zivilrechtlichen Regelungen die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bilden kann.

Bei der im Zweifel insolventen Ursprungsgesellschaft ist ein Anspruch schwerlich zu realisieren. Daher ist die Entscheidung interessant, weil der Geschäftsführer als strafrechtlich Verantwortlicher in der benannten Entscheidung des Landgericht Hamburg zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Das Rennen der Anleger ist eröffnet.

In einer solchen Konstellation sind – rein rechtlich betrachtet – die Aussichten Schadensersatz zu erlangen gut. Häufen sich die Schadenersatzklagen, wird die betroffene Geschäftsführer in Bedrängnis geraten und irgendwann vielleicht nicht mehr alle Ansprüche bedienen können oder wollen.

Sollten Sie in Nova Scotia oder einer anderen E & V Produkt (z.B. Kauf- Miet- und Rückkaufvertrag über einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung) investiert haben und einen Totalverlust erlitten haben, oder sind Sie nicht sicher, ob Ihr Geld gut angelegt ist, rufen Sie uns zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch am Telefon unter der 0641 202121an.

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