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Alles wird teurer. Auch die Indexmiete

Die Inflation steigt. Die Verbraucherpreise steigen ebenfalls. Das lässt den Verbraucherpreisindex anschwellen.

Mieter, die eine im Rechtsverkehr übliche Index Mietklausel in ihrem Mietvertrag haben, und in den letzten zehn Jahren keine Mieterhöhung hatten, müssen bei einem Kaltmietpreis von 500 €, mit ca. 106 € Preiserhöhung rechnen. Bei einer Nettokaltmiete von ursprünglich 1000 € 2012 stehen bereits heute, Ende 2022, 1.212,-€ auf der Uhr.

Indexmiete

Grundsätzlich wird über dieses Thema bereits in den Medien berichtet. Institutionelle Vermieter werden regelmäßig den Vertragsinhalt ihrer Mietverträge sich bewusst machen und Optimierungsmöglichkeiten nicht ungenutzt lassen.

Allerdings gibt es viele private Vermieter, insbesondere solche, die nicht viele Objekte vermieten, die den Inhalt ihres Mietvertrages nicht vor Augen haben.

Die Letztgenannten gehören, neben ihrer Eigenschaft als Vermieter, selbstredend auch zu den Verbrauchern. D. h. auch für diese Vermieter ist das Leben teurer geworden.

Hier sprechen wir auch noch nicht von den Teuerungen, die im Zusammenhang mit dem Thema Vermieten auf Vermieter zu kommen (Energiewende, höhere Kosten für Reparaturen etc.)

Mietvertrag überprüfen

Vermieter tun also gut daran, ihre Verträge dahingehend zu überprüfen, ob sich in ihnen Indexklauseln befinden. Sodann gilt es zu prüfen, ob und wenn ja wann, in den letzten Jahren Mieterhöhungen erfolgten.

Welcher Spielraum dann für eine vertraglich vorgesehene einseitig dem Mieter aufgebbare Mieterhöhung besteht, klärt mit Ihnen der versierte Rechtsanwalt gerne im Rahmen einer Beratung.

Mieterhöhung ohne Indexmiete

Ist in Ihrem Mietvertrag keine Indexklausel beinhaltet, kann die Miete unter Umständen gleichwohl erhöht werden. Insbesondere dann, wenn Sie bereits die höheren Kosten durch eine Verringerung ihrer Nettomietrendite zu spüren bekommen, ist es sinnvoll anhand von Mietspiegeln oder Vergleichsmieten rechtsicher zu bestimmen, welche Miete aktuell erhoben werden kann. Im Rahmen des gesetzlich Möglichen, kann dann die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von dem Mieter verlangt werden.

Angemessen

Vermieter die regelmäßig die Miete an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen sorgen für regelmäßige, aber moderate Mietanpassungen, die von Mietern oftmals besser akzeptiert und umgesetzt werden können, als Anpassungen, die erst nach Jahren erfolgen und dann zu einer erheblichen, wenn auch gerechtfertigten Erhöhung des Mietpreises führen.

Update 2023: Die Indexmiete bleibt nicht ohne Kritik. Die Inflation wird auf den Mieter abgewälzt. Es ist mit einer politischen Reaktion zu rechnen, jedenfalls bleibt das Thema in 2023 hoch dynamisch. Vielleicht wird es bald einen gesonderten Mietenindex geben, abseits des VPI, des Verbraucherpreisindexes.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mieter-immobilien-indexmieten-101.html

https://www.abendblatt.de/hamburg/article237437665/wohnung-hamburg-experte-warnt-vor-indexmieten-unkalkulierbares-risiko.html

https://www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/ralph-henger-christian-oberst-nur-22-prozent-haben-eine-indexmiete-abgeschlossen.html

https://www.capital.de/immobilien/indexmiete–experte-haelt-regulierung-fuer-sinnlos-33171392.html

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