Baumschaukel-Unfall: Grundstückseigentümer haftet für Verletzungen
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer für die Folgen eines schweren Unfalls auf seinem Grundstück haftet. Eine Jugendliche hatte sich verletzt, als ein Ast, an dem eine Baumschaukel befestigt war, abriss. Das Gericht stellte klar, dass Eigentümer ihre Bäume regelmäßig von Fachleuten kontrollieren lassen müssen, insbesondere wenn diese als Spielgeräte genutzt werden.
Hintergrund des Falls
Auf einem Grundstück, das für Fortbildungen genutzt wurde, nutzten zwei Auszubildende eine an einem Baum befestigte Schaukel. Plötzlich brach der tragende Ast ab und verletzte eine der jungen Frauen schwer. Die Krankenkasse der Verletzten forderte daraufhin die Erstattung der Behandlungskosten vom Grundstückseigentümer.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Lübeck gab der Krankenkasse Recht. Zwar hatte der Eigentümer seinen Baumbestand kontrollieren lassen, jedoch nur durch ungeschultes Personal. Das reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, da der Baum durch die Schaukel einer besonderen Belastung ausgesetzt war.
Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer, Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu erkennen und zu beseitigen. Gerade wenn ein Baum als Schaukel oder Klettergerüst genutzt wird, sind regelmäßige Prüfungen durch Fachleute notwendig. Diese hätten den morschen Ast möglicherweise frühzeitig als Sicherheitsrisiko identifiziert.
Fazit
Grundstückseigentümer sollten ihre Bäume regelmäßig von Experten begutachten lassen – insbesondere dann, wenn sie für Spiel- oder Freizeitaktivitäten genutzt werden. Auch sonstige Einrichtungen im Garten sollten, wenn sie einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, oder diese zumindest nicht durch Einfriedungen abgehalten wird, regelmässig auf deren Sicherheit und eine sichere Benutzungsmöglichkeit hin untersucht werden.
Andernfalls riskieren sie, für Unfälle und deren Folgekosten haftbar gemacht zu werden.