Der Autokauf ist eine aufregende und für viele sehr emotionale Sache. Traurig ist es, wenn man – aus welchen Gründen auch immer – mit der Kaufentscheidung im Nachhinein nicht glücklich ist. Dann stellt sich die Frage, ob man den Autokauf auch rückgängig machen kann, selbst dann, wenn das Fahrzeug -wie in den allermeisten Fällen – finanziert wurde.
Rechtlich ergeben sich verschiedene Ansatzpunkte. Zum einen kann es sein, dass, bei zunehmendem Fernabsatz (Bestellung im Internet z.B. Tesla), der Autokauf an sich widerrufen werden kann. Oder aber das Finanzierungsgeschäft, der Autodarlehensvertrag, kann widerrufen werden.
Innerhalb der 14 Tage Frist ist dies meist problemlos.
Liegt man außerhalb der Frist, kommt es darauf an, ob ausnahmsweise gleichwohl ein Widerrufsrecht noch besteht.
Mit dem neuen Kaufrecht ergeben sich aber auch vielfältige Möglichkeiten. Über das Gewährleistungsrecht und die Rückabwicklung des Autokaufvertrages im Wege des Rücktrittes kann das Auto zurückzugeben und die Finanzierung beendet werden.
Mit dem neuen Kaufrecht ist der Käufer nunmehr keineswegs dazu verdammt, unzählige Nachbesserungsversuche dem Verkäufer zu ermöglichen.
Es reicht oft schon einen Mangel anzumelden, den der Verkäufer in angemessener Frist nicht behebt.
Dann kann bereits der Weg für den Rücktritt frei sein, über den auch die Finanzierung beendet werden kann.
In beiden Fällen, egal ob über das Gewährleistungsrecht oder das Widerrufsrecht sind die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Die Autonutzung wird nach einer von den Gerichten aufgestellten Formel berechnet und ist oftmals deutlich günstiger, als die Autokäufer es erwarten würden.