Schnelle Antwort auf Ihre Fragen.
Sie haben die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes erhalten? Das ist sehr belastend und stressig. Was bis eben nur ein Job war, ist nun Existenzgrundlage. Und die zieht man Ihnen unter den Füßen weg.
Wir möchten jetzt schnell für Sie da sein! Wir geben Ihnen Antworten auf Ihre dringenden Fragen.
Rufen Sie uns zu einem kostenfreien Erstgespräch am Telefon an. Sollte der zuständige Rechtsanwalt nicht direkt verfügbar sein, können Sie gerne einen zeitnahen Termin für ein Erstgespräch zum Thema Kündigung vereinbaren.
In jedem Fall sollten Sie eine Kündigung nicht leichtfertig akzeptieren. Sie laufen Gefahr Ansprüche bei der Bundesagentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld durch eine so genannte Sperre zu verlieren.
Schauen Sie nach, ob der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung angeführt hat. Sehr schwer durchsetzbar sind Kündigungen aufgrund von Krankheit für Arbeitgeber. Aber auch bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Voraussetzung ebenfalls nicht einfach für den Arbeitgeber. Die Möglichkeiten Fehler zu machen, zum Beispiel bei der Sozialauswahl, sind mannigfaltig.
Wir informieren Sie über Ihre Rechte, zum Beispiel in Bezug auf Kündigungsschutzklage, Abfindung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitszeugnis und Freistellung.
Abhängig davon, ob Sie bei dem Unternehmen weiter arbeiten möchten, zeigen wir Ihnen Alternativen auf und versuchen mit Ihrem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen.
Mit dem Erhalt der Kündigung sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies unabhängig davon, ob Sie beabsichtigen nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage, bei dem bisherigen Arbeitgeber zu verbleiben, oder bereits etwas Neues in Aussicht haben.
Es ist wichtig, dass Sie sich in der Situation der Kündigung Unterstützung und Beratung suchen. Als Ihre Interessensvertreter kennen wir uns in dem Spannungsverhältnis Kündigung rechtlich und verhandlungstechnisch aus.