Unfall trotz oder mit Einparkhilfe
Eine Einparkhilfe entbinde den Fahrer nicht von der Pflicht, selbst auf die Umgebung zu achten. Die Technik habe lediglich eine unterstützende Funktion, so das Gericht.
Immer mehr Autos sind inzwischen mit der Einparkhilfe ausgestattet. Das ist eine komfortable Technik, auf die sich der Autofahrer jedoch nicht blind verlassen darf. So entschied das Amtsgericht München in seiner Entscheidung vom 19.07.2007 (Az.: 275 C 15 658/07) und verurteilte einen Mietwagenfahrer zur Zahlung von Schadenersatz, nachdem er mit einem Mietwagen rückwärts gegen eine Mauer gefahren war. Seinen Einwand, die Einparkhilfe habe ihn nicht rechtzeitig vor dem Hindernis gewarnt, ließ das Gericht nicht gelten. Eine Einparkhilfe entbinde den Fahrer nicht von der Pflicht, selbst auf die Umgebung zu achten. Die Technik habe lediglich eine unterstützende Funktion, so das Gericht.