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Neuwagen mit Softwarefehlern – Rücktritt vom Kaufvertrag in Gießen, Marburg und Wetzlar

Auch Stellantis-, PSA- und Opel-Fahrzeugen betroffen

Ein Neuwagen soll modern, zuverlässig und technisch ausgereift sein. Doch immer häufiger zeigen sich gerade bei Neufahrzeugen gravierende Softwarefehler. Betroffene Fahrer im Raum Gießen, Marburg und Wetzlar berichten von dauerhaften Problemen mit Steuergeräten, Bordcomputern und Assistenzsystemen – Mängel, die trotz mehrfacher Werkstattaufenthalte nicht behoben werden.

Viele Verbraucher wissen nicht: Sie müssen das nicht hinnehmen. Das deutsche Gewährleistungsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, bei erheblichen und dauerhaften Mängeln sogar vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Ihr Leasing- bzw. Finanzierungsfahrzeug zurückzugeben.


Ihre Rechte bei Neuwagen-Mängeln

Egal ob gekauft, geleast oder finanziert – Sie haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug (§§ 434 ff. BGB). Werden Fehler nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, können Sie:

  • Nachbesserung verlangen
  • eine Minderung des Kaufpreises durchsetzen
  • Schadensersatz geltend machen
  • vom Vertrag zurücktreten und Ihr Fahrzeug zurückgeben

Gerade bei dauerhaften Softwareproblemen – häufig gemeldet bei Opel, PSA und Stellantis – ist der Rücktritt vom Vertrag eine realistische Option.


Typische Softwaremängel

In der Praxis treten in Mittelhessen immer wieder ähnliche Defekte auf:

  • Fehlerhafte Updates, die Systeme lahmlegen
  • Ausfälle von Infotainment- und Navigationssystemen
  • Fehlfunktionen bei Fahrassistenzsystemen
  • wiederkehrende Fehlermeldungen trotz mehrfacher Werkstattaufenthalte

Diese Mängel beeinträchtigen nicht nur den Fahrkomfort, sondern können auch die Sicherheit und den Wiederverkaufswert erheblich schmälern.


Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Autohäuser und Hersteller verweisen Kunden oft auf erneute Werkstattbesuche – auch wenn klar ist, dass die Softwareprobleme nicht gelöst werden können. Ohne konsequente anwaltliche Durchsetzung bleiben Ihre Rechte schnell auf der Strecke.

Als auf Gewährleistungsrecht bei Neuwagen spezialisierte Kanzlei im Raum Gießen, Marburg und Wetzlar übernehmen wir für Sie:

  • die rechtliche Prüfung Ihres Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrages
  • die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Händler oder Hersteller
  • die Begleitung beim Rücktritt und der Rückabwicklung des Vertrages
  • die gerichtliche Vertretung, falls notwendig

Fazit: Ihre Chancen stehen gut

Wenn Ihr Neuwagen aus dem Hause Stellantis, PSA oder Opel trotz Werkstattaufenthalten weiterhin Mängel zeigt, haben Sie sehr gute Aussichten, sich vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen.

Wir setzen Ihre Rechte in Gießen, Marburg und Wetzlar durch – kompetent, erfahren und mit Nachdruck.

👉 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie prüfen, ob ein Rücktritt oder eine Rückabwicklung Ihres Neuwagens möglich ist.


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