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Mietkaution oder Bankbürgschaft? Neue BGH-Entscheidung klärt Kündigungsrecht

Kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn keine Bankbürgschaft vorliegt?
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.05.2025; VIII ZR 256/23) hat hierzu eine klare Antwort: Nein – nicht automatisch!

Laut § 569 Abs. 2a BGB darf ein Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter die Mietkaution nicht leistet. Eine nicht übergebene Bankbürgschaft reicht dafür aber nicht aus, so das aktuelle Urteil. Der Vermieter ist in einem solchen Fall jedoch nicht schutzlos – er darf gemäß § 273 BGB die Wohnungsübergabe verweigern, bis er die Bürgschaft tatsächlich erhalten hat.

Mietkaution in Raten: Was gilt?

Mieter haben das Recht, die Mietkaution in drei gleich großen Monatsraten zu zahlen. Der Vermieter kann keine Einmalzahlung erzwingen – auch wenn das in der Praxis oft gewünscht wird. In Bewerbungsverfahren kann dieser „Ratenwunsch“ jedoch zu Nachteilen führen.

Wird bereits die erste Rate der Kaution überwiesen, ist der Vermieter zur Wohnungsübergabe verpflichtet. Die Zahlung der Kaution – ob als Bankbürgschaft oder Barzahlung – spielt also eine entscheidende Rolle beim Start eines Mietverhältnisses.

Bankbürgschaft: Vorteile und Tücken für Mieter und Vermieter

Eine Bankbürgschaft (auch durch Versicherungen oder Kreditinstitute) ersetzt in vielen Mietverhältnissen die klassische Mietkaution. Doch Achtung:
Mieter können gegenüber der Bank keine Einwendungen (z. B. wegen angeblicher Schäden oder überhöhter Forderungen) geltend machen. Gibt es dann Streit, müssen die Parteien zu Gericht gehen.

Für Vermieter bietet die Bürgschaft jedoch eine gewisse Sicherheit – insbesondere bei höherwertigen Mietobjekten. Viele warten mit der Schlüsselübergabe, bis die Bürgschaft schriftlich vorliegt.

Kaution oder Bürgschaft – Wechsel während des Mietverhältnisses?

Ob ein Wechsel der Mietsicherheit – etwa von Bankbürgschaft zur Barkaution – rechtlich durchsetzbar ist, bleibt bislang unklar. Auch die Frage, ob ein Mieter im laufenden Mietverhältnis eine andere Form der Sicherheit verlangen darf, ist juristisch nicht eindeutig geregelt.


Unser Kanzlei-Tipp aus Gießen:

Bankbürgschaften sind zunehmend Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, besonders zum Ende eines Mietverhältnisses. Ob mit Vermieter, Mieter, Bank oder Versicherung – wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Mietkaution, Bürgschaft und Kündigungsrecht.

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