0641 / 20 21 21 od. 0641 / 58 778 211 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf      
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Funkturm und Mobilfunkstandorte: Chancen und Risiken einer Vermietung

„Dürfen wir einen Funkmast auf Ihrem Grundstück errichten?“

Viele Eigentümer erhalten Anfragen von Netzbetreibern oder Vermittlern, die Flächen für Mobilfunkstandorte suchen. Dabei kann es sich um Dachflächen oder Grundstücke handeln. Solche Verträge sind meist langfristig angelegt und bieten finanzielle Vorteile – bergen aber auch Risiken, die sorgfältig geprüft werden sollten.

Vorteile und Herausforderungen

  • Attraktive Einnahmen: Die Vermietung kann lukrativ sein, doch die Renditeerwartungen sollten realistisch bleiben.
  • Nachbarschaftliche Konflikte: Mieter, Anwohner oder Miteigentümer könnten sich gegen die Errichtung eines Funkmasts aussprechen.
  • Alternative Standorte: Lehnen Sie ab, könnte ein benachbartes Grundstück genutzt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Baugenehmigungen: Die Beantragung übernimmt in der Regel der Netzbetreiber. In vielen Bundesländern sind Antennenanlagen bis 10 Meter Höhe genehmigungsfrei.
  • Vertragslaufzeiten: Mietverträge erstrecken sich oft über 10 bis 30 Jahre. Aspekte wie Mieterhöhung, Technikmodernisierung und Kündigungsfristen sollten sorgfältig geprüft werden.
  • Eigentümergemeinschaften (WEG): Ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer ist erforderlich (BGH VZR 48/13).
  • Mieterrechte: Mieter müssen Antennenanlagen dulden, sofern die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden (BGH VIII ZR 74/05).

Versicherung und Haftung

  • Gebäudeversicherung: Die Versicherung sollte über den Antennenaufbau informiert werden.
  • Schadenshaftung: Klare vertragliche Regelungen zu Haftung und Rückbau sind essenziell.
  • Untermietverhältnisse: Der Betreiber kann weiteren Netzbetreibern die Nutzung des Standorts ermöglichen – Zusatzeinnahmen sollten vertraglich berücksichtigt werden.

Ihr Vorgehen bei einem Vertragsangebot

  1. Prüfung des Angebots: Lassen Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt analysieren.
  2. Einnahmen realistisch einschätzen: Besonders in Ballungsräumen kann der Mietzins höher ausfallen.
  3. Langfristige Auswirkungen bedenken: Ist die Fläche für andere Zwecke vorgesehen?
  4. Rückbau sicherstellen: Wer trägt die Kosten am Ende der Laufzeit?

Unsere Kanzlei berät Sie kompetent

Unsere Kanzlei ZRWD in Gießen hat seit 2021 über 95 Funkturm-Verträge bundesweit erfolgreich verhandelt. Wir bieten:

  • Kostengünstiges Erstberatungspaket zur Standortbewertung
  • Prüfung und Optimierung Ihres Vertrags
  • Empfehlungen zu Miete, Haftung und Rückbau

Kontaktieren Sie uns unter Tel: 0641 202121 für eine rechtssichere Beratung!

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner