Vorsicht bei vermeintlichen Anrufen von der Sparkasse: Der Wolf im Bank-Kostüm!
Die Masche ist so raffiniert, dass sie selbst für erfahrene Bankkunden zur Falle werden kann: Betrüger geben sich am Telefon als Sparkassenmitarbeiter aus und rufen scheinbar von offiziellen Nummern an – dank Call-ID-Spoofing, einer Methode, bei der Kriminelle die Telefonnummer beliebig fälschen können, sodass die Nummer der Sparkasse auf Ihrem Display erscheint.
Was wie ein routinemäßiger Anruf der Sparkasse wirkt, hat es jedoch in sich. Die Betrüger haben oftmals bereits Zugang zu Ihrem Online-Banking-Account, möglicherweise durch gestohlene Zugangsdaten oder Phishing-Attacken. Sie sind bestens vorbereitet und können Daten nennen, die Vertrauen schaffen – sei es der letzte Kontostand, kürzlich getätigte Überweisungen oder sogar Ihre aktuellen Bankkarten.
Doch es kommt noch schlimmer: Der wahre Coup besteht darin, Sie dazu zu bringen, eine Zahlung oder eine neue virtuelle Karte über Ihre Push-TAN-App zu autorisieren. Einmal aufgefordert, zücken viele arglose Kunden die Gesichtserkennung oder den Fingerabdruck und bestätigen die vermeintliche Sicherheitsabfrage. Tatsächlich haben sie jedoch unwissentlich eine Überweisung zugelassen oder eine virtuelle Kreditkarte eingerichtet – zum Nutzen der Betrüger, die das Geld blitzschnell abgreifen.
Und hier das Fazit, so ironisch es auch klingen mag: Sollte Ihr Telefon bei einem angeblichen Anruf der Sparkasse klingeln, wäre es derzeit vielleicht die beste Idee, einfach nicht dranzugehen. Ihre Bank wird Ihnen keine sensiblen Fragen über das Telefon stellen, und bei Verdachtsmomenten hilft nur eines: mit der eigenen Sparkasse direkt und persönlich Kontakt aufnehmen und sich zu vergewissern. Lieber eine gesunde Portion Skepsis, als dass Ihr hart verdientes Geld in den Taschen von Betrügern landet!
Und wenn doch etwas schief geht oder Ihnen das Ganze nicht geheuer vorkommt: Schnelle Hilfe gibt es beim versierten Rechtsanwalt. Rufen Sie uns unverbindlich zum Erstgespräch am Telefon unter der 0641 20 21 21 an!
Das ggf. nich alles verloren ist, zeigen z.B. die Urteile der die Urteile der Landgerichte Karlsruhe 2 O 312/22, LG Heilbron 6 O 378/23 und Langericht Köln 15 O 267/22!