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März 22, 2024
Die Sparkasse Köln Bonn wurde durch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 08.01.2024 (22 O 43/23) dazu verurteilt, unautorisierte Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 9.933,38 zurückzuerstatten und vorgerichtliche Kosten zu erstatten. Was war geschehen? Ein Sparkassenkunde nutzte seit 2017 das Online-Banking mit dem pushTAN-Verfahren. Im September 2022 kontaktierte ein gut geschulter Dritter den Kunden...
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