Mit zwei sind Sie dabei! Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte am 11.5.2023, Aktenzeichen 6 U 4/23, dass die Bezeichnung eine Arztpraxis mit zwei oder mehr Ärzten als „Zentrum“ nicht irreführend ist. Wie so oft, waren es die lieben Kollegen, die sich uneins waren. Darum kam es zum Streit. Der Betreiber einer Einzelarztpraxis sah den...Read More