0641 / 20 21 21 od. 0641 / 58 778 211 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf      
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Verkehrsrecht

Verkehrsrecht | Unfall | Schaden | Bußgeld | Führerschein

Rechtsanwältin Beate Wypchol – Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Unfallabwicklung

Das Verkehrsrecht ist vielseitig und oft komplex. Ob Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren oder Führerscheinfragen – als erfahrene Rechtsanwältin berate ich Sie kompetent und zielgerichtet bei allen rechtlichen Herausforderungen rund um das Thema Auto und Straßenverkehr. Meine Leidenschaft für Fahrzeuge und mein Engagement für Ihre Rechte machen mich zu Ihrem zuverlässigen Ansprechpartner.

Verkehrsunfälle – Ihre Rechte optimal vertreten

Ein Verkehrsunfall passiert schneller als man denkt und zieht oft rechtliche Fragen nach sich. Ich unterstütze Sie bei der kompletten Unfallabwicklung und setze Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch:

  • Schadenregulierung: Geltendmachung von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung.
  • Leihwagen oder Nutzungsausfall: Beratung zur kostengünstigen Fahrzeugmiete oder zum Ausgleich bei Fahrzeugverzicht.
  • Gutachten: Unterstützung bei der Auswahl eines unabhängigen Sachverständigen.
  • Personenschäden: Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Kostenerstattungen bei Verletzungen.
  • Abwehr unberechtigter Forderungen: Verteidigung gegen Ansprüche der Gegenseite.

Bußgeldverfahren – Gegen unberechtigte Sanktionen vorgehen

Verkehrsverstöße können schnell teuer und nervenaufreibend werden. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden und gehe gegen fehlerhafte Messungen vor.

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überprüfung der Messmethoden und Messgeräte.
  • Abstandsverstöße: Analyse der Messstellen und Dokumentation.
  • Anhörungen und Einspruch: Rechtliche Unterstützung von der Anhörung bis zur Verteidigung vor Gericht.
  • Verteidigung bei Fahrverboten und Führerscheinentzug: Strategische Beratung und Vertretung.

Tipp: Die Einspruchsfrist bei Bußgeldbescheiden beträgt zwei Wochen. Zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Schmerzensgeld – Ihr Anspruch bei Personenschäden

Nach einem Unfall steht Ihnen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen häufig ein Schmerzensgeld zu. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.

Warum der Gang zum Anwalt lohnt

  • Maximale Durchsetzung Ihrer Rechte: Ich sorge dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
  • Entlastung in belastenden Situationen: Ich übernehme die komplette Kommunikation und Abwicklung mit Versicherungen und Behörden.
  • Zeitersparnis: Durch mein Fachwissen werden Verfahren effizient und zielgerichtet bearbeitet.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Ob Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug – lassen Sie sich professionell unterstützen. Kontaktieren Sie mich gerne und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Verkehrsrecht.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner