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Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung – Ihre Lösung bei Uneinigkeit über Immobilienbesitz

Sind Sie Miteigentümer einer Immobilie und möchten Ihren Anteil zu Geld machen, während die anderen Eigentümer nicht verkaufen möchten? Sei es in einer Erbengemeinschaft, nach einer Trennung oder Scheidung oder bei einer gemeinsamen Investition – Uneinigkeit über die Zukunft einer Immobilie ist ein häufiger Konfliktpunkt. Rechtsanwalt [Name] ist auf Teilungsversteigerungen spezialisiert und unterstützt Sie dabei, Ihre Interessen durchzusetzen und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Wann kommt eine Teilungsversteigerung infrage?

Eine Teilungsversteigerung ist eine gesetzliche Möglichkeit zur Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft. Sie kann beantragt werden, wenn:

  • Erbengemeinschaften: Nach einem Erbfall keine Einigung über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie erzielt werden kann.
  • Trennung oder Scheidung: Ehepartner oder Lebensgefährten sich nicht auf die Verwertung des gemeinsamen Hauses oder der Wohnung verständigen.
  • Investitionsobjekte: Miteigentümer eines Immobilienprojekts unterschiedliche Vorstellungen über die wirtschaftliche Zukunft haben.

Wie funktioniert das Teilungsversteigerungsverfahren?

Beim Teilungsversteigerungsverfahren wird die Immobilie als Ganzes öffentlich versteigert. So erhält die Immobilie einen neuen Eigentümer – entweder einen der bisherigen Miteigentümer oder einen externen Käufer.

Ablauf:

  1. Antragstellung: Ein Miteigentümer beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Teilungsversteigerung.
  2. Verfahrenseinleitung: Das Gericht setzt einen Verkehrswert fest und legt die Versteigerungstermine fest.
  3. Versteigerung: Die Immobilie wird öffentlich versteigert und in der Regel zu einem marktgerechten Preis verkauft.
  4. Erlösverteilung: Der Erlös wird nach Abzug von Kosten anteilig auf die Miteigentümer aufgeteilt.

Vorteile einer Teilungsversteigerung

  • Klare Eigentumsverhältnisse: Die Miteigentumsgemeinschaft wird rechtlich aufgelöst.
  • Verwertung zum Marktwert: Häufig wird ein marktgerechter Preis erzielt, da Immobilien derzeit hohe Nachfrage haben.
  • Schnelle Lösung: Wenn eine Einigung mit anderen Miteigentümern nicht möglich ist, bietet das Verfahren eine klare und gerichtliche Lösung.

Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen

Rechtsanwalt [Name] prüft Ihre individuelle Situation und entwickelt die passende Strategie:

  • Bewertung Ihrer Chancen: Rechtliche Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Teilungsversteigerung.
  • Alternative Lösungen: Verhandlung mit den Miteigentümern zur Vermeidung einer Versteigerung.
  • Begleitung durch das gesamte Verfahren: Vom Antrag bis zur Verteilung des Erlöses.
  • Kredit- und Belastungsfragen: Unterstützung bei der Ablösung bestehender Kredite und wirtschaftlichen Überlegungen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wenn Sie sich über Ihre Möglichkeiten bei einer Teilungsversteigerung informieren möchten oder rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihren Interessen und Lebensumständen gerecht wird.

Wie bekomme ich meinen Miteigentumsanteil verkauft?

Teilungsversteigerung

Sie sind Miteigentümer eine Immobilie, z.B. als Erbe in einer Erbengemeinschaft, als Partner in einer Beziehung oder Ehe oder an einem gemeinsamen Investitionsobjekt?

Sie würden gerne von den hohen Immobilienpreisen profitieren und Ihren Anteil zu Geld machen? Die anderen Eigentümer aber nicht?

Es gibt eine Lösung!

In der anwaltschaftlichen Praxis sind wir regelmäßig mit der Situation konfrontiert, dass sich Miteigentümer uneins über die Zukunft der gemeinsamen Immobilie sind.

Das können Partner einer Beziehung oder Ehe sein, die sich trennen oder scheiden. Zunehmend sind es aber auch Miteigentümer in Erbengemeinschaften oder auch Miteigentümer die nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemeinsam Eigentümer einer Immobilie geblieben sind. Auch gemeinsame Investitionen in Immobilien stehen angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt oft vor der Frage nach der wirtschaftlicht sinnvollsten Zukunft für das gemeinsame Projekt.

Sind Sie sich bereits sicher, dass sie Ihren Miteigentumsanteil verkaufen wollen und von dem zu erwartenden hohen Verkaufserlös profitieren wollen? Dann kann Ihnen weitergeholfen werden, auch wenn die übrigen Miteigentümer nicht verkaufen wollen bzw. Ihren Anteil für Ihre Preisvorstellung nicht erwerben wollen.

Das Gesetz eröffnet Ihnen nämlich die Möglichkeit die Miteigentumsgemeinschaft an der Immobilie aufzuheben. Hierzu ist ein Antrag auf Teilungsversteigerung notwendig. Im Teilungsversteigerungsverfahren wird die Immobilie als Ganzes veräußert. D. h. die Immobilie hat nach dem Teilungsversteigerungsverfahren insgesamt einen neuen Eigentümer. Das können die alten Miteigentümer sein, wenn sie die Immobilien in der Zwangsversteigerung erwerben. In der Regel werden es aber neue Eigentümer sein, die zu einem am Markt derzeit üblichen Preis mit einem deutlichen Übererlös die Immobilie erwerben.

Wenn Sie also mit den Miteigentümern keine Einigung erzielen können, Sie mit dem Geld aus der Immobilie etwas anderes vorhaben, Sie eventuell noch Kredite bedienen müssen, um den Miteigentumsanteil zu finanzieren, aber aufgrund geänderter Lebensumstände, zum Beispiel Renteneintritt oder Krankheit, lieber ohne die monatliche Belastung auskommen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir zeigen Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten und Lösungen auf.

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