Körperliche und seelische Verletzungen sind einschneidende Ereignisse, die oft nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle und soziale Folgen haben. Die Kanzlei ZRWD in Gießen setzt sich seit vielen Jahren für Menschen ein, denen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen und Ihnen in schwierigen Situationen rechtlich zur Seite zu stehen.
Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Wiedergutmachung von immateriellen Schäden, die durch körperliche oder seelische Verletzungen entstanden sind. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253 Abs. 2 BGB) und anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Typische Fälle sind:
Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld können wir auch folgende Ansprüche für Sie durchsetzen:
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Unser Team arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen und greift auf umfangreiche Datenbanken und Vergleichsfälle zurück, um Ihre Ansprüche realistisch zu bemessen und durchzusetzen.
Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld sollten Sie folgende Punkte beachten:
Versicherungen versuchen oft, Geschädigte mit minimalen Abfindungen abzufinden. Lassen Sie sich auf keine vorschnellen Abfindungserklärungen ein und ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu.
Die Kanzlei ZRWD in Gießen steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche konsequent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch bei Herrn Rechtsanwalt Dominic Döring, damit Sie das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht.