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ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Das Schmerzensgeld

Schmerzensgeld und Entschädigung – Ihre Rechte mit der Kanzlei ZRWD in Gießen durchsetzen

Körperliche und seelische Verletzungen sind einschneidende Ereignisse, die oft nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle und soziale Folgen haben. Die Kanzlei ZRWD in Gießen setzt sich seit vielen Jahren für Menschen ein, denen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen und Ihnen in schwierigen Situationen rechtlich zur Seite zu stehen.

Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu?

Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich und der Wiedergutmachung von immateriellen Schäden, die durch körperliche oder seelische Verletzungen entstanden sind. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 253 Abs. 2 BGB) und anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Typische Fälle sind:

  • Verkehrsunfälle: Schmerzensgeld für Verletzungen und Dauerschäden.
  • Angriffe durch Tiere: Bisswunden und Verletzungen durch Hunde oder andere Tiere.
  • Stürze auf glatten Wegen: Schmerzensgeldansprüche aufgrund unzureichender Streupflicht.
  • Mobbing und psychische Belastungen: Ausgleich bei nachhaltigen seelischen Beeinträchtigungen durch Arbeitgeber oder Vorgesetzte.
  • Körperverletzungen und Straftaten: Schmerzensgeldansprüche bei vorsätzlichen Angriffen und Freiheitsberaubungen.

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld können wir auch folgende Ansprüche für Sie durchsetzen:

  • Heilungskosten und medizinische Behandlungen: Ersatz für Behandlungskosten, Therapien und Rehabilitation.
  • Haushaltsführungsschaden: Entschädigung für den Ausfall häuslicher Tätigkeiten bei Verletzungen.
  • Verdienstausfall: Ausgleich für finanzielle Einbußen durch Arbeitsunfähigkeit.
  • Reinigungskosten und Sachschäden: Ersatz beschädigter Kleidung und Gegenstände.
  • Reisekosten und zusätzliche Aufwendungen: Fahrtkosten zu Arztterminen und Therapien.

Wie wird das Schmerzensgeld bemessen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Schwere der Verletzung: Dauerschäden und Behandlungsumfang.
  • Heilungsverlauf und Dauer: Dokumentation des Genesungsprozesses.
  • Persönliche Beeinträchtigungen: Einschränkungen im Berufs- und Privatleben.
  • Alter des Geschädigten: Berücksichtigung der langfristigen Auswirkungen.
  • Grad des Verschuldens: Mitverschulden kann die Ansprüche reduzieren.

Unser Team arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen und greift auf umfangreiche Datenbanken und Vergleichsfälle zurück, um Ihre Ansprüche realistisch zu bemessen und durchzusetzen.

Wichtige Hinweise für Betroffene

Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schmerzensgeld sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Dokumentation: Bewahren Sie ärztliche Atteste, Röntgenbilder und Fotos von Verletzungen auf.
  • Zeugen: Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen des Vorfalls.
  • Schmerztagebuch: Halten Sie Beschwerden und Einschränkungen im Alltag schriftlich fest.

Fallbeispiele aus unserer Praxis

  • Hundebiss mit Folgeschäden: Nach einer Operation und Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens konnte außergerichtlich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro erzielt werden.
  • Sturz auf ungestreuter Schneefläche: Nach einer schweren Hüftverletzung und einer zweijährigen Behandlung erhielt die Mandantin ein Schmerzensgeld von 17.000 Euro.
  • Polizeieinsatzverletzung: Für einen absichtlich umgeknickten Daumen eines Polizeibeamten konnte gegenüber dem Täter ein außergerichtliches Schmerzensgeld von 2.000 Euro durchgesetzt werden.

Lassen Sie sich nicht mit geringen Beträgen abspeisen!

Versicherungen versuchen oft, Geschädigte mit minimalen Abfindungen abzufinden. Lassen Sie sich auf keine vorschnellen Abfindungserklärungen ein und ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzu.

Ihre Experten für Schmerzensgeld und Schadensersatz

Die Kanzlei ZRWD in Gießen steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche konsequent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch bei Herrn Rechtsanwalt Dominic Döring, damit Sie das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht.

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