➤ Wann kann ich vom Kaufvertrag für meinen Neuwagen zurücktreten?
Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und dieser auch nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben wurde. Gerade bei wiederkehrenden Softwarefehlern bei Opel, Stellantis oder PSA ist dies häufig der Fall.
➤ Gilt das auch für Leasingfahrzeuge oder Finanzierungen?
Ja. Auch Leasingnehmer und Käufer mit Finanzierung haben Gewährleistungsrechte. Ist das Fahrzeug mangelhaft und nicht reparierbar, kann eine Rückabwicklung des Leasing- oder Finanzierungsvertrages erfolgen.
➤ Welche Mängel gelten als erheblich?
Erheblich sind Mängel, die die Nutzung, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs beeinträchtigen. Beispiele:
➤ Muss ich dem Händler mehrere Chancen zur Reparatur geben?
Grundsätzlich muss der Händler innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit bekommen, nachzubessern und den Mangel zu beheben. Wenn jedoch schon beim ersten Versuch klar ist, dass eine Reparatur unmöglich ist (z. B. fehlerhafte Software-Architektur), reicht ein Versuch.
➤ Wie läuft der Rücktritt vom Kaufvertrag ab?
Wir übernehmen die komplette Abwicklung und setzen Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.
➤ Welche Kosten entstehen für mich?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Prozesskosten. In einer Erstberatung klären wir transparent, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – und wie diese minimiert werden können.
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten im gesamten Raum Gießen, Marburg und Wetzlar bei Problemen mit mangelhaften Neuwagen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte schnell, effektiv und erfolgreich durchgesetzt werden.
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