Rechtsanwalt Dominic Döring – Ihr Experte für Miet- und Immobilienrecht in Gießen
Miet- und Immobilienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Vermieter als auch Mieter und Eigentümer vor rechtliche Herausforderungen stellt. Als erfahrener Rechtsanwalt in Gießen unterstützt Dominic Döring seine Mandanten kompetent und zielorientiert bei allen Fragen rund um Mietverträge, Kündigungen, Immobiliennutzung sowie in rechtlichen Konfliktsituationen.
Ob private Mietverhältnisse oder komplexe Immobilienfragen – Rechtsanwalt Dominic Döring bietet Ihnen fundierte juristische Beratung und engagierte Vertretung. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und die Erarbeitung praxisnaher Lösungen im Mittelpunkt.
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Die Bankbürgschaft anstatt der Mietkaution?
Fristlose Kündigung einer Wohnung, weil immer noch keine Kaution oder Bankbürgschaft da ist?
Vorsicht, es muss differenziert werden!
Der BGH (Urteil vom 14.05.2025) stellt im Mai 2025 fest, dass ein Vermieter nur fristlos kündigen kann, wenn eine Mietsicherheit/Kaution nicht geleistet wurde, gem. § 569 IIa BGB. Eine „nicht“ überlassene Bankbürgschaft eröffnet diese Möglichkeit aber nicht. Der Vermieter sei insoweit geschützt, als dass er die Wohnung halt so lange zurückbehalten kann (§ 273 BGB), bis er die Bürgschaft in Händen hält.
Im Falle einer Mietkaution (die oft „auf einmal“ bezahlt) wird, wäre aber die Wohnung jedenfalls ab einer ersten Rate der Mietkautionsgutschrift an den Mieter herauszugeben. Der Mieter hat zwar das Recht, die Mietkaution in bis zu drei gleichen monatlichen Raten an seinen Vermieter zu zahlen, wenn er sich das wünscht. Der Vermieter kann den Mieter nicht dazu zwingen, die Kaution auf einmal zu zahlen. Wir wissen jedoch aus der Praxis, dass dieser Wunsch oft kaum haltbar ist und eher im Bewerberprozess schlechte Karten bringt.
Wer sich als Mieter oder Vermieter auf eine Bankbürgschaft (Auch von Kreditinstituten, Banken, Versicherungen) einlässt muss ohnehin wissen ob er das will. Gerade Mieter wundern sich teilweise, dass Sie gegenüber ihrer Bank, die die Garantie/Bürgschaft gab, keinerlei Einwendungen zur Wohnung, zu Schäden etc. machen können, sondern auf einen Gerichtsprozess verwiesen werden.
Vermieter wiederum werden tendenziell bei besseren Wohnungen diesen Weg gehen und eine Bürgschaft verlangen und die Übergabe abwarten.
Ob sich etwa eine fehlende Bankbürgschaft auch wieder gegen eine Bar-Kaution austauschen lässt ist, also zwischen den „Sicherheiten geswitcht“ werden kann, oder aber der Mieter einen Austausch der Sicherheiten später verlangen kann bleibt auch fraglich.
Bankbürgschaften sind inzwischen ein weiteres Betätigungsfeld unserer Kanzlei in Gießen, denn teils kommt zum Ende einer Mietzeit nun noch eine Diskussion mit einer Versicherung oder Bank auf die Beteiligten zu.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.