0641 / 20 21 21 vereinbaren Sie einen Termin oder Rückruf | info@zrwd.de      
Montag - Freitag 08:30 - 13:00 | 13:30 -18:00

ZRWD

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Mietrecht | Immobilienrecht | Leasing

Rechtsanwalt Dominic Döring – Ihr Experte für Miet- und Immobilienrecht in Gießen

Miet- und Immobilienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Vermieter als auch Mieter und Eigentümer vor rechtliche Herausforderungen stellt. Als erfahrener Rechtsanwalt in Gießen unterstützt Dominic Döring seine Mandanten kompetent und zielorientiert bei allen Fragen rund um Mietverträge, Kündigungen, Immobiliennutzung sowie in rechtlichen Konfliktsituationen.

Leistungen im Überblick

Mietrecht – Beratung für Vermieter, Mieter und Eigentümer

  • Mietverträge: Erstellung, Prüfung und Anpassung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen.
  • Kündigung und Beendigung von Mietverhältnissen: Beratung bei ordentlichen und fristlosen Kündigungen sowie Eigenbedarfskündigungen.
  • Räumungsklagen: Unterstützung und Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung von Räumungen.
  • Mietminderungen und Mietkautions-Streitigkeiten: Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
  • Streitigkeiten im Mietverhältnis: Beratung bei Lärmbelästigungen, Hausordnungsverstößen und anderen Konflikten.

Immobilienrecht – Rechtssicherheit rund um Ihre Immobilie

  • Kauf und Verkauf vermieteter Immobilien: Beratung zu Rechten und Pflichten bei Eigentumsübergängen.
  • Kurzfristig Kaufvertrag prüfen lassen – Kein Problem!
  • Pachtverträge: Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Apotheken, Gaststätten, landwirtschaftliche Flächen und mehr.
  • Leasingverträge: Unterstützung bei Immobilienleasing sowie Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen.
  • Vermieterinsolvenz und Zwangsversteigerung: Rechtliche Beratung bei komplexen Verfahren.
  • Immobilienverwaltung: Beratung für Hausverwalter und Eigentümergemeinschaften.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Vertragsverletzungen und Mietgebrauchsstörungen: Konflikte bei unerlaubter Untervermietung, gewerblicher Nutzung oder Modernisierungsmaßnahmen.
  • Eigenbedarfskündigung: Rechtssichere Begründung und Verteidigung von Eigenbedarf.
  • Mieterhöhungen: Beratung zu ortsüblicher Vergleichsmiete und Betriebskostenumlagen.
  • Mietnachfolge und Erbenhaftung: Unterstützung bei Fortsetzung von Mietverhältnissen im Todesfall.
  • Räumungsklagen und Zwangsräumungen: Effiziente Durchsetzung von Räumungsansprüchen inklusive Berliner Räumung.

Umfassende Beratung und individuelle Lösungen

Ob private Mietverhältnisse oder komplexe Immobilienfragen – Rechtsanwalt Dominic Döring bietet Ihnen fundierte juristische Beratung und engagierte Vertretung. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und die Erarbeitung praxisnaher Lösungen im Mittelpunkt.

Schauen Sie sich auch unsere aktuellen News und Blogbeiträge an, um über relevante Themen im Miet- und Immobilienrecht informiert zu bleiben.

Die Bankbürgschaft anstatt der Mietkaution?

Fristlose Kündigung einer Wohnung, weil immer noch keine Kaution oder Bankbürgschaft da ist?

Vorsicht, es muss differenziert werden!

Der BGH (Urteil vom 14.05.2025) stellt im Mai 2025 fest, dass ein Vermieter nur fristlos kündigen kann, wenn eine Mietsicherheit/Kaution nicht geleistet wurde, gem. § 569 IIa BGB. Eine „nicht“ überlassene Bankbürgschaft eröffnet diese Möglichkeit aber nicht. Der Vermieter sei insoweit geschützt, als dass er die Wohnung halt so lange zurückbehalten kann (§ 273 BGB), bis er die Bürgschaft in Händen hält.

Im Falle einer Mietkaution (die oft „auf einmal“ bezahlt) wird, wäre aber die Wohnung jedenfalls ab einer ersten Rate der Mietkautionsgutschrift an den Mieter herauszugeben. Der Mieter hat zwar das Recht, die Mietkaution in bis zu drei gleichen monatlichen Raten an seinen Vermieter zu zahlen, wenn er sich das wünscht. Der Vermieter kann den Mieter nicht dazu zwingen, die Kaution auf einmal zu zahlen. Wir wissen jedoch aus der Praxis, dass dieser Wunsch oft kaum haltbar ist und eher im Bewerberprozess schlechte Karten bringt.

Wer sich als Mieter oder Vermieter auf eine Bankbürgschaft (Auch von Kreditinstituten, Banken, Versicherungen) einlässt muss ohnehin wissen ob er das will. Gerade Mieter wundern sich teilweise, dass Sie gegenüber ihrer Bank, die die Garantie/Bürgschaft gab, keinerlei Einwendungen zur Wohnung, zu Schäden etc. machen können, sondern auf einen Gerichtsprozess verwiesen werden.

Vermieter wiederum werden tendenziell bei besseren Wohnungen diesen Weg gehen und eine Bürgschaft verlangen und die Übergabe abwarten.

Ob sich etwa eine fehlende Bankbürgschaft auch wieder gegen eine Bar-Kaution austauschen lässt ist, also zwischen den „Sicherheiten geswitcht“ werden kann, oder aber der Mieter einen Austausch der Sicherheiten später verlangen kann bleibt auch fraglich.  

Bankbürgschaften sind inzwischen ein weiteres Betätigungsfeld unserer Kanzlei in Gießen, denn teils kommt zum Ende einer Mietzeit nun noch eine Diskussion mit einer Versicherung oder Bank auf die Beteiligten zu.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner