Sie melden sich bei uns mit Ihrem Problem, telefonisch, schriftlich per Fax, E-Mail oder Post. Sie können entweder gleich mit dem zuständigen Rechtsanwalt verbunden werden oder erhalten von diesem einen Rückruf. Dabei können Sie dann einen Termin für die Erstberatung oder eine telefonische Beratung, je nach Ihrem Wunsch, vereinbaren. In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns innerhalb von drei Werktagen einen Besprechungstermin. Wir wollen dass Sie stets bei dem für Sie richtigen Anwalt beraten werden. Wir erfragen Ihr Problem, ordnen es intern dem richtigen Sachbearbeiter zu oder empfehlen Ihnen externe, fachlich kompetente Rechtsanwälte.
Im Rahmen der Erstberatung erarbeiten wir mit Ihnen die Problemstellung und den Lösungsansatz und können idealerweise Ihre Rechtsfragen erschöpfend beantworten. In allen weiteren Fällen besprechen wir mit Ihnen das strategische Vorgehen und die mit der weiteren Rechtsverfolgung verbundenen Kosten. Die Kosten für die Erstberatung sind laut Gesetz auf 190 € zzgl. Mehrwertsteuer von derzeit 19%, mithin 226,10 € beschränkt. Im Banken- & Kapitalmarktrecht bieten wir günstige Erstberatungspauschalen zu 119 € inklusive Mehrwertsteuer an. Für die außergerichtliche Tätigkeit, entsteht die so genannte Geschäftsgebühr. Diese ergibt sich aus dem Gesetz und ist anhand einer Tabelle und dem Gegenstandswert der Tätigkeit zu berechnen. Wird außergerichtlich eine Einigung in der Form herbeigeführt, dass zwischen den Parteien ein Vertrag/ eine Vereinbarung geschlossen wird, der die gegenseitigen Ansprüche abschließend regelt, so wird zu der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr fällig. Diese ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz und ist anhand einer Tabelle und dem Gegenstandswert der Tätigkeit zu berechnen. Im Rahmen der Erstberatung erstellen wir für Sie, für die notwendige Rechtsverfolgung, einen Kostenvoranschlag, soweit die Kosten anhand der bereits feststehenden oder zu vermutenden Gegenstandswerte berechenbar sind. Soweit sich während der Bearbeitung des Mandates Mehrkosten abzeichnen, sind wir stets bemüht, sie hierauf im Vorhinein hinzuweisen. Rechtsschutzversicherungen fragen wir für Sie gerne in Bezug auf die Deckungszusage an. Für den Fall der Versagung der Deckungszusage erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Deckungsanfrage in Höhe von 30 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Tipp: Die eigene Anfrage bei der Rechtschutzversicherung als zahlender Versicherungsnehmer ist oft schneller erfolgreich, als wenn der Anwalt anfragt.
Für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige bieten wir auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis an. Dieses Angebot können wir in bestimmten Fällen auch privaten unterbreiten. Je nach Situation ist auch das Angebot einer Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Sofern Sie Interesse an einer Ratenzahlung haben, sprechen Sie uns bereits in der Erstberatung hierauf an. Mit Beginn des weitergehenden Auftrages würde dann auch die ratenweise Zahlung der voraussichtlichen Anwaltskosten beginnen. Steht der an uns gerichtete Auftrag fest, bestätigen wir diesen schriftlich in Verbindung mit der Einschätzung der hierfür voraussichtlich entstehenden Kosten.
Im Verlauf des Mandates erhalten Sie von uns alle geführte oder erhaltene Korrespondenz in Kopie. Die weitere Kommunikation mit dem Sachbearbeiter kann per Telefon, im persönlichen Gespräch, per Fax, E-Mail oder Post erfolgen.
Mit der Erledigung des Auftrages erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung, sofern nicht die entstandenen Kosten bereits zuvor liquidiert/ oder von der Gegenseite erstattet wurden. Die sich in unserer Handakte befindlichen Unterlagen werden mit Ablauf des 31. Dezember des jeweiligen Jahres der Beendigung des Mandates noch weitere fünf Jahre aufbewahrt. Hiernach werden die Akten durch zertifizierte Anbieter vernichtet.