Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol und Herr Rechtsanwalt Jörg Reich beraten Sie
bei rechtlichen und praktischen Fragen des
Forderungsmanagements | Inkasso | Mahnbescheidsverfahren
Ihre Vorteile sind:
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne aufwendiges gerichtliches Verfahren mit Gerichtsterminen uns Anwesenheitspflichten.
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht, auf der Grundlage eines technisierten, formellen Prüfungsverfahren einen Mahnbescheid.
Wird seitens des Schuldners kein oder nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Wird gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt, erwächst dieser in Rechtskraft.
Als Vollstreckungstitel, ist der Vollstreckungsbescheid geeignet, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben zu lassen. Legt der Schuldner Widerspruch im Mahnverfahren ein, gelangt das Verfahren auf Antrag des Gläubigers vor das örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid wird das Verfahren von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Besondere Bedeutung kommt den gerichtlichen Mahnverfahren bei einfach gelagerten Sachverhalten (z.B. Mietrückstände, unstreitige Forderungen) zu. aber auch bei der Vermeidung der Verjährung kann es strategisch sinnvoll sein, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.