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Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB



Auto macht Probleme

Die Rückabwickler – Wenn Ihr Auto zum Problemfall wird

Ein Neuwagen soll Freude machen. Ein Gebrauchtwagen zuverlässig seinen Zweck erfüllen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Elektronik spinnt, Displays fallen aus, das Fahrzeug bleibt liegen, Getriebeprobleme treten auf – und statt Fahrspaß gibt es Werkstatttermine im Dauermodus.

Genau hier positionieren wir uns klar: Wir können Rückabwicklung.

Wenn aus dem Auto ein „Montagsmodell“ wird

Viele unserer Mandanten berichten von einem ähnlichen Muster:

  • wiederkehrende Defekte trotz mehrfacher Reparaturversuche
  • lange Standzeiten in der Werkstatt
  • sicherheitsrelevante Mängel
  • unerklärliche Elektronikprobleme
  • Ausfälle, die sogar Abschleppmaßnahmen erforderlich machen

In solchen Konstellationen sprechen wir nicht mehr über Bagatellen – sondern über handfeste Gewährleistungsrechte.

Ihr Hebel: Gewährleistung konsequent durchsetzen

Wir verfolgen einen klar strukturierten Ansatz mit Fokus auf Ergebnis:

  • Mängelrechte prüfen und strategisch bewerten
  • Nacherfüllung juristisch sauber einfordern
  • Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen
  • Kaufpreisrückzahlung realisieren

Unser Ziel ist eindeutig: Rückabwicklung statt Dauerärger.

Rücktritt vom Kaufvertrag – wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt

In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Rücktritt. Das bedeutet:

  • Rückgabe des Fahrzeugs
  • Erstattung des Kaufpreises
  • Anrechnung lediglich einer Nutzungsentschädigung

Die oft entscheidende Frage lautet: Wie hoch ist diese Nutzungsentschädigung überhaupt?

Die Nutzungsentschädigung – transparent berechnet

Die Berechnung erfolgt nach einer etablierten Formel:

Nutzungsentschädigung = Kaufpreis gefahrene x Kilometer geteilt durch erwartbare Gesamtlaufleistung

Einordnung für die Praxis:

  • Die erwartbare Gesamtlaufleistung liegt je nach Fahrzeugtyp häufig zwischen 200.000 und 300.000 km
  • Die Nutzungsentschädigung fällt daher regelmäßig moderat aus
  • Gerade bei frühen Mängeln ist die wirtschaftliche Belastung für den Mandanten gering

Kurz gesagt: Sie geben ein Problemfahrzeug zurück und behalten den Großteil Ihres Geldes.

Zubehör? Wird mit abgewickelt.

Ein oft unterschätzter Punkt:
Auch Zubehör wie Winterreifen, Felgen oder Zusatzpakete kann im Rahmen der Rückabwicklung berücksichtigt werden.

Das bedeutet konkret:

  • Rückgabe möglich
  • Kostenerstattung durchsetzbar

Niemand muss auf Zusatzkosten „sitzen bleiben“.

Besonderer Fokus: Leasing- und Finanzierungsverträge

Ein klarer Wettbewerbsvorteil unserer Kanzlei liegt in der Schnittstelle zwischen Kaufrecht und Finanzierungsstruktur.

Durch unsere Fachanwaltschaft im Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir:

  • integrierte Rückabwicklung von Leasingverträgen
  • Rückabwicklung kreditfinanzierter Fahrzeugkäufe
  • Prüfung von Widerrufsmöglichkeiten und verbundenen Geschäften
  • Durchsetzung gegenüber Banken und Finanzierungspartnern

Gerade hier entstehen erhebliche wirtschaftliche Potenziale, die ohne spezialisierte Beratung oft ungenutzt bleiben.

Unser Leistungsversprechen

Wir denken nicht in Einzelschritten, sondern in Lösungen:

  • schnelle rechtliche Einordnung
  • klare Durchsetzungsstrategie
  • konsequente Verhandlung oder gerichtliche Geltendmachung
  • Fokus auf wirtschaftlich optimale Ergebnisse

Wenn Ihr Fahrzeug mehr Problem als Fortbewegungsmittel ist, ist es Zeit für eine klare Entscheidung.

Die Rückabwickler – Wir bringen Sie raus aus dem Vertrag.