Ein Neuwagen soll Freude machen. Ein Gebrauchtwagen zuverlässig seinen Zweck erfüllen. Doch die Realität sieht oft anders aus: Elektronik spinnt, Displays fallen aus, das Fahrzeug bleibt liegen, Getriebeprobleme treten auf – und statt Fahrspaß gibt es Werkstatttermine im Dauermodus.
Genau hier positionieren wir uns klar: Wir können Rückabwicklung.
Viele unserer Mandanten berichten von einem ähnlichen Muster:
In solchen Konstellationen sprechen wir nicht mehr über Bagatellen – sondern über handfeste Gewährleistungsrechte.
Wir verfolgen einen klar strukturierten Ansatz mit Fokus auf Ergebnis:
Unser Ziel ist eindeutig: Rückabwicklung statt Dauerärger.
In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Rücktritt. Das bedeutet:
Die oft entscheidende Frage lautet: Wie hoch ist diese Nutzungsentschädigung überhaupt?
Die Berechnung erfolgt nach einer etablierten Formel:
Nutzungsentschädigung = Kaufpreis gefahrene x Kilometer geteilt durch erwartbare Gesamtlaufleistung
Einordnung für die Praxis:
Kurz gesagt: Sie geben ein Problemfahrzeug zurück und behalten den Großteil Ihres Geldes.
Ein oft unterschätzter Punkt:
Auch Zubehör wie Winterreifen, Felgen oder Zusatzpakete kann im Rahmen der Rückabwicklung berücksichtigt werden.
Das bedeutet konkret:
Niemand muss auf Zusatzkosten „sitzen bleiben“.
Ein klarer Wettbewerbsvorteil unserer Kanzlei liegt in der Schnittstelle zwischen Kaufrecht und Finanzierungsstruktur.
Durch unsere Fachanwaltschaft im Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir:
Gerade hier entstehen erhebliche wirtschaftliche Potenziale, die ohne spezialisierte Beratung oft ungenutzt bleiben.
Wir denken nicht in Einzelschritten, sondern in Lösungen:
Wenn Ihr Fahrzeug mehr Problem als Fortbewegungsmittel ist, ist es Zeit für eine klare Entscheidung.