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	<title>Familienrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Familienrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/rueckzahlungspflicht-auch-nach-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 08:41:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Darlehen von Schwiegereltern: Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass größere Geldbeträge, die innerhalb der Familie verliehen werden, nicht automatisch als bloße Gefälligkeit gelten. Konkret muss ein Schwiegersohn seinen ehemaligen Schwiegereltern ein sechsstelliger Darlehensbetrag zurückzahlen – trotz der Scheidung von deren Tochter. Hintergrund des Falls Ein Mann benötigte finanzielle Unterstützung, [&#8230;]</p>
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<p></p>



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<h3 class="wp-block-heading">Darlehen von Schwiegereltern: Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</h3>



<p>Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass größere Geldbeträge, die innerhalb der Familie verliehen werden, nicht automatisch als bloße Gefälligkeit gelten. Konkret muss ein Schwiegersohn seinen ehemaligen Schwiegereltern ein sechsstelliger Darlehensbetrag zurückzahlen – trotz der Scheidung von deren Tochter.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Hintergrund des Falls</h4>



<p>Ein Mann benötigte finanzielle Unterstützung, um ein geerbtes Wohnhaus zu behalten, nachdem seine Bank ihm den Kredit gekündigt hatte. Seine Schwiegereltern sprangen ein und nahmen selbst ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro auf, um seine Restschuld zu begleichen. Es war vereinbart, dass er die Raten sowie die Zinsen übernehmen würde, was er zunächst auch tat.</p>



<p>Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein. Er argumentierte, dass er aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr in der Lage sei, die Tilgung fortzusetzen. Die Schwiegermutter forderte daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags von rund 190.000 Euro vor Gericht – mit Erfolg.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entscheidung des Gerichts</h4>



<p>Das Landgericht stellte klar, dass es sich bei der Finanzspritze nicht um eine bloße familiäre Gefälligkeit handelte, sondern um ein rechtsverbindliches Darlehen. Ausschlaggebend dafür war der sogenannte <strong>Rechtsbindungswille</strong>: Ein solch hoher Betrag geht über eine alltägliche Unterstützung hinaus, und sowohl die Schwiegereltern als auch der Schwiegersohn hatten ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Vereinbarung.</p>



<p>Ein weiteres wichtiges Indiz war die jahrelange Tilgung durch den Schwiegersohn. Das Gericht sah hierin eine Bestätigung, dass es sich nicht um eine Schenkung oder eine unverbindliche Unterstützung handelte. Nach der Kündigung des mündlich vereinbarten Darlehens steht den ehemaligen Schwiegereltern daher ein Anspruch auf Rückzahlung zu.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Fazit</h4>



<p>Wer innerhalb der Familie größere Geldsummen verleiht, sollte klare Absprachen treffen und diese idealerweise schriftlich festhalten. Andernfalls kann es, insbesondere nach familiären Veränderungen wie einer Scheidung, zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Das Urteil zeigt: Auch mündliche Darlehensverträge sind bindend – und eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn ein klarer Rechtsbindungswille erkennbar ist.</p>



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		<title>Berechnung des Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs &#8211; Good Will</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/berechnung-des-endvermoegen-im-rahmen-des-zugewinnausgleichs-good-will/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jan 2024 10:15:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um das Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen Ehepartnern zu berechnen, sollte grundsätzlich der objektive (Verkehrs-)Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der zu einem bestimmten Stichtag ermittelte objektive Wert eines Unternehmens mindestens den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Substanzwert einschließt. Wenn es sich um eine zum Bewertungsstichtag noch aktive Versicherungsagentur handelt, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Um das Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs zwischen Ehepartnern zu berechnen, sollte grundsätzlich der objektive (Verkehrs-)Wert des jeweiligen Vermögensgegenstandes herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass der zu einem bestimmten Stichtag ermittelte objektive Wert eines Unternehmens mindestens den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Substanzwert einschließt. Wenn es sich um eine zum Bewertungsstichtag noch aktive Versicherungsagentur handelt, die von einem Ehegatten als selbständigem Handelsvertreter betrieben wird, sollten im Zugewinnausgleich in der Regel weder ein über den Substanzwert hinausgehender Goodwill der Agentur noch ein künftiger Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB berücksichtigt werden.</p>



<p>Der wirtschaftliche Nutzen, den der Handelsvertreter aus seinem Kundenstamm ziehen kann, basiert auf dem durch den Handelsvertretervertrag gewährten und nicht übertragbaren Recht. Dieses lässt sich üblicherweise nicht von der Person des Handelsvertreters so ablösen, dass es als objektivierbare Vermögensposition seiner Handelsvertretung zugeordnet werden kann. Daher wird in der Regel auch bei der Bewertung einer Handelsvertretung im Zugewinnausgleich nicht davon ausgegangen, dass ein Goodwill existiert, der zusammen mit der materiellen Substanz der Handelsvertretung auf einen Betriebsnachfolger übertragen werden könnte.</p>



<p><a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=2013&amp;Seite=6&amp;nr=66440&amp;pos=190&amp;anz=3204">Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Dezember 2013 – Aktenzeichen XII ZB 534/12.</a></p>
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		<title>Aktuelle Fortbildung &#8222;Familienrecht&#8220;</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/aktuelle-fortbildung-familienrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2023 12:57:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungsbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbildungszertifikat]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>
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		<item>
		<title>Warum ein Partnerschaftsvertrag (spätestens) beim Hauskauf sinnvoll ist</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/partnerschaftsvertrag-spaetestens-beim-hauskauf-sinnvoll/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2023 08:32:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Partnerschaftsvertag eine gute Investition in die Beziehung Der Erwerb eines Hauses markiert oft einen bedeutenden Meilenstein für Paare, sowohl emotional als auch finanziell. Während die Vorfreude auf das gemeinsame Zuhause im Mittelpunkt steht, sollten die rechtlichen Aspekte nicht vernachlässigt werden. Ein Partnerschaftsvertrag erweist sich hierbei als unverzichtbares Instrument, um potenzielle Konflikte zu verhindern und klare [&#8230;]</p>
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<h4 class="wp-block-heading has-medium-font-size">Partnerschaftsvertag eine gute Investition in die Beziehung</h4>



<p>Der Erwerb eines Hauses markiert oft einen bedeutenden Meilenstein für Paare, sowohl emotional als auch finanziell. Während die Vorfreude auf das gemeinsame Zuhause im Mittelpunkt steht, sollten die rechtlichen Aspekte nicht vernachlässigt werden. Ein Partnerschaftsvertrag erweist sich hierbei als unverzichtbares Instrument, um potenzielle Konflikte zu verhindern und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Finanzielle Klarheit durch klare Regelungen</strong></h4>



<p>Beim gemeinsamen Hauskauf investieren Partner nicht nur Emotionen, sondern auch erhebliche finanzielle Mittel. Ein Partnerschaftsvertrag ermöglicht es, finanzielle Verpflichtungen und Rechte jedes Partners eindeutig festzulegen. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch um die Aufteilung laufender Kosten, Reparaturen und die Wertentwicklung des Hauses. Klare Regelungen im Vertrag vermeiden Missverständnisse und schaffen finanzielle Sicherheit.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen</strong></h4>



<p>Das Leben hält viele Unwägbarkeiten bereit, und es ist entscheidend, für verschiedene Szenarien gerüstet zu sein. Ein Partnerschaftsvertrag legt klare Regelungen für den Fall einer Trennung, Scheidung oder anderer unvorhergesehener Ereignisse fest. Fragen nach dem Verbleib im Haus, der Aufteilung des Eigentums und finanzieller Verantwortlichkeiten werden so im Vorfeld geklärt. Der Vertrag bietet beiden Partnern Schutz und verhindert rechtliche Auseinandersetzungen im Falle einer Trennung.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Bewahrung der individuellen Unabhängigkeit</strong></h4>



<p>Ein Partnerschaftsvertrag ermöglicht es den Partnern, bestimmte finanzielle Angelegenheiten getrennt zu regeln und ihre individuelle Unabhängigkeit zu wahren. Dies ist insbesondere wichtig, wenn einer der Partner bereits Eigentum besitzt oder Vermögen in die Beziehung einbringt. Regelungen im Vertrag dazu, wie dieses Vermögen im Falle einer Trennung behandelt wird, schützen die individuellen Interessen beider Partner.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Steuerliche Überlegungen im Blick behalten</strong></h4>



<p>Beim gemeinsamen Hauskauf spielen auch steuerliche Überlegungen eine Rolle. Ein Partnerschaftsvertrag kann dazu beitragen, steuerliche Vorteile zu nutzen und die finanzielle Belastung zu minimieren. Regelungen zur Aufteilung von Steuervergünstigungen oder zur steuerlichen Behandlung von gemeinsamen Darlehen können hier festgelegt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Der Partnerschaftsvertrag als Schlüssel zum erfolgreichen Hauskauf</strong></h4>



<p>Der Kauf eines Hauses ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich und finanziell bedeutsam. Ein Partnerschaftsvertrag bietet Paaren die Möglichkeit, klare Regelungen zu treffen, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und mögliche Konflikte zu vermeiden. Die Investition in diesen rechtlichen Rahmen kann langfristig dazu beitragen, die Beziehung zu stärken und den gemeinsamen Lebensweg auf einer soliden Grundlage zu gestalten. Es ist daher ratsam, frühzeitig über einen Partnerschaftsvertrag nachzudenken und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.</p>
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		<item>
		<title>Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/mieteinnahmen-in-der-familie-effizient-umverteilen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Nov 2023 08:23:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mieteinnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[minderjährige kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Nießbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerlast]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unter welchen Bedingungen wird die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs gewährt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass die zeitlich begrenzte Übertragung von Einkunftsquellen (Mieteinnahmen) auf minderjährige Kinder durch einen unentgeltlichen Nießbrauch nicht als missbräuchlich betrachtet wird, sofern die Eltern &#8211; abgesehen von der übertragenen Einkunftsquelle &#8211; keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile erlangen. Das Urteil vom 20. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/mieteinnahmen-in-der-familie-effizient-umverteilen/">Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Unter welchen Bedingungen wird die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs gewährt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass die zeitlich begrenzte Übertragung von Einkunftsquellen (Mieteinnahmen) auf minderjährige Kinder durch einen unentgeltlichen Nießbrauch nicht als missbräuchlich betrachtet wird, sofern die Eltern &#8211; abgesehen von der übertragenen Einkunftsquelle &#8211; keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile erlangen. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/pdf/STRE202350164?type=1646225765">Das Urteil vom 20. Juni 2023 (IX R 8/22) verdeutlicht</a>, dass diese Übertragung lediglich zu einer Verschiebung der Einkunftsquelle führt, ohne weitere steuerliche Vorteile zu generieren.</p>



<p>Im konkreten Fall war die Klägerin, eine Nießbrauchsgemeinschaft bestehend aus den Beigeladenen (Kindern), mit dem Finanzamt im Streit. Es ging um die Anerkennung der unentgeltlichen Übertragung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern auf die minderjährigen Beigeladenen (Kindern). Der Knackpunkt: die Nutzung des Grundfreibetrags der minderjährigen Kinder zur Minderung der Steuerlast aus den Mieteinnahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der BFH bestätigte die Wirksamkeit der Übertragung und konnte keinen Gestaltungsmissbrauch feststellen.</h2>



<p>Gemäß § 42 Abs. 2 AO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung zu einem nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Übertragung an Dritte oder zur Erfüllung von Unterhaltspflichten wird üblicherweise nicht als missbräuchlich betrachtet.</p>



<p>In diesem Fall resultierte die Übertragung des Nießbrauchsrechts lediglich in der Verschiebung der Einkunftsquelle (Mieteinnahmen). Ein steuerlicher Vorteil ergab sich nur aus der reinen Übertragung der steuerlichen Einkunftsquelle. Diese Vorgehensweise entspricht der gesetzlichen Regelung und ist somit rechtlich konform.</p>



<p>Die Übertragung eines Nießbrauchsrechts von ertragsbringenden Vermögenswerten kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um die steuerlichen Freibeträge für Minderjährige optimal zu nutzen. Auf diese Weise können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen erfüllen und gleichzeitig Einkünfte aus ihrer zu versteuernden Einkunftsquelle entfernen.</p>



<p>Praxistipp: Wie sie einen zeitlich befristeten Nießbrauch einrichten, die Genehmigung der Ergänzungspflegschaft erhalten und Mietverträge gestalten, erfahren Sie in der Beratung durch unser erfahrenes Kanzleiteam! </p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/contact/">Rufen Sie uns unverbindlich zu einem Erstgespräch am Telefon unter 0641 202121 an!</a></h2>
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		<item>
		<title>Kein Sonderkündigungsrecht bei Trennung oder Scheidung!</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/kein-sonderkuendigungsrecht-bei-trennung-oder-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Oct 2023 08:41:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche Aufteilung in der Wohnung vornehmen. Viele ziehen es vor, wegzuziehen.</p>



<p>Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft oft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und u.U. ein Aufhebungsvertrag. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung und dazu den Rat eines versierten Rechtsbeistandes.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Unternehmen in der Scheidung</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/unternehmen-in-der-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 16:46:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der &#160;Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist, keine Heirat ohne Gütertrennung, bildet längst nicht die Regel ab. Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/unternehmen-in-der-scheidung/">Unternehmen in der Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der &nbsp;Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist,<strong> keine Heirat ohne Gütertrennung</strong>, bildet längst nicht die Regel ab.</p>



<p>Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 Jahre dauern, erhebliche Wertsteigerungen erfahren können. Ohne eine Regelung muss bei einer Ehescheidung dem am Unternehmen nicht beteiligten Partner ein Zugewinnausgleich ausgezahlt werden, der leicht in Millionenhöhe resultieren kann. Dann ist bestensfalls das Unternehmen erheblich belastet, wenn nicht sogar in deutlicher Schieflage – oder die Insolvenz droht. Es gilt also – über den eigenen privaten Bereich hinaus – für das Unternehmen, die Mitarbeiter und deren Familien soziale Verantwortung zu übernehmen.</p>



<p>Wer keine strikte Gütertrennung möchte, kann bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft bestimmte Vermögenswerte aus dem für den Zugewinn maßgeblichen Vermögen ausnehmen. Jeweils können z.b. Unternehmen oder Gesellschaftsanteile an solchen ausgenommen werden und damit unberücksichtigt bleiben.</p>



<p>Kommt es zu einer Ehescheidung, führt diese gleichwohl zu einem Zugewinnausgleich. In einem solchen Fall würden aber die ausgenommenen Vermögenswerte nicht zu dem maßgeblichen Vermögen hinzugerechnet. Entsprechend geringer fällt der Zugewinnausgleich aus. Die Gefahr, dass der Gesellschaftsanteil oder das Unternehmen über Gebühr belastet werden, ist deutlich geringer.</p>



<p>Stehen Gedanken über eine Trennung an, oder wird man mit diesem Ergebnis vom Partner überrascht, gilt es, sich von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen, die interdisziplinär sowohl die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge erfasst, als auch die im Vordergrund stehenden familienrechtlichen Fragestellungen beantworten kann.</p>



<p>Je früher eine Beratung erfolgt, desto eher kann mit der Ausgangslage kreativ umgegangen werden, mit dem Ziel, eine – aus Unternehmenssicht – möglichst günstige Gestaltung des Scheidungsverfahrens erfolgreich umsetzen zu können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/unternehmen-in-der-scheidung/">Unternehmen in der Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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		<item>
		<title>Urlaubszeit – Trennung?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urlaubszeit-trennungszeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 May 2023 18:34:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten Urlaub dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: &#8222;Dann lass ich mich scheiden!&#8220;, &#8222;Wovon willst Du denn leben?&#8220;, &#8222;Aber die Kinder bekomme ich!&#8220;. Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht [&#8230;]</p>
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<p>Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/urlaub">Urlaub</a> dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: &#8222;Dann lass ich mich scheiden!&#8220;, &#8222;Wovon willst Du denn leben?&#8220;, &#8222;Aber die Kinder bekomme ich!&#8220;.</p>



<p>Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht immer leicht einzuschätzen.</p>



<p>Gewissheit kann man aber erlangen über alle rechtlichen und praktischen Folgen einer möglichen Trennung. Wer hier frei von Wissenslücken und Halbwahrheiten seine Position richtig einzuordnen weiß, kann sich in seiner Beziehung klar positionieren und sich auch gegen emotionale Angriffe wappnen.</p>



<p>In dieser Situation gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>



<p>Die Kosten hierfür übernehmen im Rahmen einer sog. Erstberatung zum Thema Trennung viele Versicherungsgesellschaften, wenn eine entsprechende Rechtschutzpolice besteht.</p>



<p>Wer nicht rechtschutzversichert ist, oder nicht will, dass der Partner eventuell erfährt, dass die Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde, sollte bei dem Rechtsanwalt seiner Wahl nach einem Pauschalangebot für eine Erstberatung zum Thema Trennung konkret nachfragen. Der Kostenaufwand hierfür ist meist nicht höher als die Kosten für einen Urlaubstag.</p>



<p>Der Erholungswert kann jedoch ungleich höher sein.</p>
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		<title>Gemeinschaftskonto kann Schenkungssteuer nach sich ziehen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/gemeinschaftskonto-kann-schenkungssteuer-nach-sich-ziehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 May 2023 16:07:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, ein sog. Oder-Konto. Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann. Das Oder-Konto. Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB [&#8230;]</p>
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<h4 class="wp-block-heading">Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, ein sog. Oder-Konto. </h4>



<h4 class="wp-block-heading">Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Das Oder-Konto.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB zu qualifizieren, was zur Folge hat, dass mangels einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen den Eheleuten die gesetzliche Vermutung des § 430 BGB gilt, dass beide Kontoinhaber im Innenverhältnis jeweils zu gleichen Teilen berechtigt sind. Es wird somit unterstellt, dass das Guthaben auf dem Oder-Konto den Eheleuten jeweils hälftig zuzurechnen ist. In dieser Unterstellung liegt die Schenkungssteuerfalle.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Das Finanzamt</h4>



<p>Die Finanzämter nehmen immer häufiger Eheleute unter die Lupe, die ein solches Gemeinschaftskonto unterhalten, das ausschließlich oder im Wesentlichen nur von einem Ehegatten mit großen Geldzuflüssen gespeist wird, etwa mit hohen Gehältern, Tantiemenzahlungen, Vorstandsgehalt, Boni, Abfindungen, Erlösen aus Unternehmensbeteiligungen, um eine Schenkungssteuer festsetzen zu können. Sie wird damit begründet, dass der alleinverdienende Ehegatte den hohen Geldzufluss mit der Überweisung auf das Gemeinschaftskonto zur Hälfte seinem Ehepartner schenkte. Wenn die Schenkung des einen Ehegatten an den anderen innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag in Höhe von 500.000,00 € (§ 16 Abs. 1 Nr.1 ErbStG) übersteigt, führt es zur Schenkungssteuer.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Bundesfinanzhof</h4>



<p>Der Bundesfinanzhof hat jedoch in seinem Urteil vom 23.11.2011 (Az.:<a href="https://web.archive.org/web/20171231202413/http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3den%26amp%3baz%3dII%2520R%252033%2f10%26amp%3bdatum%3d2011-11-23"> II R 33/10</a>) der strengen Auslegung des Gesetzes durch die Finanzverwaltung widersprochen. Der Geldeingang auf dem Gemeinschaftskonto allein reiche noch nicht aus, um eine Schenkung zwischen Ehegatten zu unterstellen. Vielmehr müsse das Finanzamt anhand objektiver Umstände nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Hierbei sind die Vereinbarungen der Eheleute sowie die Verwendung des Guthabens, das nicht für die laufende Lebensführung benötigt wird, maßgebend. „Je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Oder-Kontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spricht sein Verhalten dafür, dass er wie der einzahlende Ehegatte zu gleichen Teilen Berechtigter ist.“ Erst wenn hinreichend objektive Anhaltspunkte für eine freigebige Zuwendung sprechen, trägt der Steuerpflichtige die Beweislast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll.</p>



<p>Dieses Urteil trifft zwar mit seinen Aussagen die Lebenswirklichkeit. Doch inwieweit die Finanzverwaltung diese Auffassung teilt und sie flächendeckend anwendet, lässt sich noch nicht absehen. </p>



<p>Sie hat sich bisher dazu nicht geäußert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vorsicht geboten</h4>



<p>Aus diesem Grund empfiehlt sich weiterhin ein vorsichtiger Umgang mit Gemeinschaftskontos.</p>



<p>Auf den ersten Blick erscheint die Überschreitung des Freibetrages von 500.000,00 € nicht all zu häufig vorzukommen. Doch wegen der Gesamtbetrachtung des Zeitraumes von 10 Jahren (§ 14 ErbStG) kann schon ein leicht überdurchschnittliches Einkommen, das regelmäßig auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute überwiesen wird, den Freibetrag von 500.000,00 € überschreiten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><em>Beispiel:</em></h4>



<p><em>Der Ehemann verdient monatlich ca. 12.000,00 €, die auf das Gemeinschaftskonto der Eheleute überwiesen werden. Mangels einer anderweitigen Vereinbarung wird diese Einzahlung zur Hälfte, also in Höhe von 6.000,00 €, als Schenkung des Mannes an seine Frau gewertet. Bei konstanten Einzahlungen ergibt sich bereits nach 1 Jahr eine Schenkung von 72.000,00 €. Über 10 Jahren aufsummiert würde die Schenkung in Höhe von 720.000,00 € den Freibetrag von 500.000,00 € übersteigen, so dass 220.000,00 € versteuert werden müssten. Die Schenkungssteuer würde im Beispiel 24.200,00 € betragen.</em></p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Tipp:</strong></h4>



<p>Um bei hohen Einzahlungen eines Ehegatten die Festsetzung der Schenkungssteuer gegen den anderen Ehegatten zu vermeiden, können die Ehegatten zwar noch nachträglich vereinbaren, dass die auf das Gemeinschaftskonto fließenden Beträge ausschließlich dem Ehegatten zustehen sollen, der sie verdient bzw. eingezahlt hat. Kommt es allerdings später zur Abhebung größerer Summen durch den einzahlenden Ehegatten, wird darin unter Umständen eine Rückschenkung des anderen Ehegatten gesehen, die erneut Schenkungssteuer auslösen kann.</p>



<p>Um schenkungssteuerliche Folgen in solchen Fällen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine entsprechende schriftliche Erklärung vor dem Eingang größerer Geldbeträge auf dem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) zu verfassen oder sich für eine klare Trennung der Konten zu entscheiden.</p>



<p>Ist es dennoch zu einer unbeabsichtigten Schenkung zwischen Eheleuten gekommen, die eine Schenkungssteuer ausgelöst hat, gibt es noch eine Möglichkeit, diese Schenkungssteuer nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen zu lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur bei Ehegatten gegeben, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und bisher keinen Ehevertrag geschlossen haben.</p>



<p>Die Ehegatten können durch Abschluss eines notariellen Ehevertrages den gesetzlichen Güterstand beenden, indem sie Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. In diesem Zeitpunkt entsteht ein Anspruch auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs. Diesbezüglich kann vereinbart werden, dass die Schenkungen aus dem Gemeinschaftskonto auf die Ausgleichsforderung anzurechnen sind. Dadurch erlischt die Schenkungssteuer mit Wirkung für die Vergangenheit. Das Finanzamt muss dann den Schenkungssteuerbescheid aufheben und eine bereits bezahlte Schenkungssteuer zurückerstatten.</p>



<p>Um unerwünschten Steuerbelastungen zu entgehen, empfiehlt es sich für die Eheleute generell, seine Vermögensverteilung und den Güterstand von fachlich kompetenten Rechtsanwälten überprüfen zu lassen</p>
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		<title>Immobilie &#8211; Miteigentumsanteil -Verkauf im Rahmen der Scheidung steuerpflichtig?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/immobilie-miteigentumsanteil-verkauf-im-rahmen-der-scheidung-steuerpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 08:49:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Veräußerungsgewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Bundes Finanzgerichtshofes zur Veräußerung eines Einfamilienhauses nach der Scheidung. Achtung! Auch der Verkauf an einen früheren Ehepartner kann bei einem Veräußerungsgewinn eine Steuerpflicht auslösen. Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig [&#8230;]</p>
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<p><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310082/">Urteil des Bundes Finanzgerichtshofes zur Veräußerung eines Einfamilienhauses nach der Scheidung.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Achtung! Auch der Verkauf an einen früheren Ehepartner kann bei einem Veräußerungsgewinn eine Steuerpflicht auslösen.</h2>



<p>Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.</p>



<p>Wenn im Rahmen einer Scheidung ein Miteigentumsanteil an einem gemeinsamen Vermögen an den Ehepartner verkauft wird, können unter bestimmten Umständen Steuern anfallen.</p>



<p>Für den Verkauf von Miteigentumsanteilen an Immobilien gilt grundsätzlich das gleiche wie für den Verkauf von anderen Vermögenswerten: es können Steuern auf den Gewinn anfallen, der durch den Verkauf erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Miteigentumsanteils.</p>



<p>Allerdings gibt es in der Regel auch Ausnahmen. Wird ein Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidung übertragen, zum Beispiel im Zuge einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, so kann die Übertragung im Rahmen des Zugewinnausgleiches erfolgen, für den der Regel keine Steuer anfällt.</p>



<p>Dies liegt daran, dass im Rahmen des Zugewinnausgleichs kein Verkauf im eigentlichen Sinne stattfindet, sondern der Miteigentumsanteil lediglich auf den Ehepartner als Ausgleich übertragen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hier zeigt sich, dass es deutlich ratsam ist, sich von einer versierten Rechtsanwältin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Steuern anfallen und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.</h2>



<p>In dem vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Fall bewohnte eine Familie aus Vater Mutter und Kind gemeinsam ein Einfamilienhaus. Irgendwann zog der Ehemann aus. Jahre später kam es zur Ehescheidung. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung konnten sich die Parteien nicht über die Immobilie einigen. Bevor ein <a href="https://anwälte-giessen.de/teilungsversteigerung/">Teilungsversteigerungsverfahren</a> beantragt wurde, veräußerte der geschiedene Ehemann an seine geschiedene Ehefrau den Miteigentumsanteil im Wege eines Kaufvertrages. Das Finanzamt besteuerte den Gewinn aus diesem Geschäft.</p>



<p>Hiergegen wendete sich der geschiedene Ehemann mit seiner Klage erfolglos.</p>



<p>Der Bundesfinanzhof bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Ein privates Veräußerungsgeschäft bei dem Verkauf eines Immobilienmiteigentumsanteils liegt vor, wenn der Anteil oder die Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert wird. Die von den Parteien gewählte Form der Vermögensauseinandersetzung nach der Ehe war nicht geeignet, die Steuerpflicht entfallen zu lassen.</p>



<p>Dem geschiedenen Ehemann kam auch nicht zugute, dass eine Veräußerung einer Immobilie nicht steuerbar ist, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vergangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, weil dieser bereits Jahre zuvor aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen war.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/immobilie-miteigentumsanteil-verkauf-im-rahmen-der-scheidung-steuerpflichtig/">Immobilie &#8211; Miteigentumsanteil -Verkauf im Rahmen der Scheidung steuerpflichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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