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	<title>Miete Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Miete Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Gießen: Mietspiegel kommt</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/giessen-mietspiegel-kommt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jun 2023 14:10:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
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		<category><![CDATA[Mietspiegel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>https://www.giessener-anzeiger.de/stadt-giessen/giessen-bekommt-qualifizierten-mietspiegel-92372966.html#:~:text=In%20Gie%C3%9Fen%20wird%20erstmals%20ein,dazu%20verpflichtet%2C%20Mietspiegel%20zu%20ver%C3%B6ffentlichen. Doch &#8222;Wunder&#8220; sind nicht zu erwarten: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/mietspiegel-wird-mieten-nicht-daempfen-91034609.html</p>
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<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.giessener-anzeiger.de/stadt-giessen/giessen-bekommt-qualifizierten-mietspiegel-92372966.html#:~:text=In%20Gie%C3%9Fen%20wird%20erstmals%20ein,dazu%20verpflichtet%2C%20Mietspiegel%20zu%20ver%C3%B6ffentlichen.">https://www.giessener-anzeiger.de/stadt-giessen/giessen-bekommt-qualifizierten-mietspiegel-92372966.html#:~:text=In%20Gie%C3%9Fen%20wird%20erstmals%20ein,dazu%20verpflichtet%2C%20Mietspiegel%20zu%20ver%C3%B6ffentlichen.</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch &#8222;Wunder&#8220; sind nicht zu erwarten:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/mietspiegel-wird-mieten-nicht-daempfen-91034609.html">https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/mietspiegel-wird-mieten-nicht-daempfen-91034609.html</a></p>
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		<title>Der sicherste Weg zu kündigen. Der gewissenhafte Bote.</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/der-sicherste-weg-zu-kuendigen-der-gewissenhafte-bote/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jun 2023 12:39:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[kündigen]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung aussprechen]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[richtig kündigen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kündigung durch Boten. Ein Bote, eine instruierte dritte Person, lernt das Kündigungsschreiben kennen. Er ließt Inhalt sowie Adressaten/Empfänger und bezeugt, wie das Schreiben (ggf. mit Orig. Vollmacht oder orig. Unterschrift) in einen Umschlag gesteckt wird. Der Bote und ggf. ein weiterer Zeuge vermerken hierzu in Stichpunkten was passiert ist. (Brief mit Inhalt A in Umschlag, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Kündigung durch Boten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Bote, eine instruierte dritte Person, lernt das Kündigungsschreiben kennen. Er ließt Inhalt sowie Adressaten/Empfänger und bezeugt, wie das Schreiben (ggf. mit Orig. Vollmacht oder orig. Unterschrift) in einen Umschlag gesteckt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bote und ggf. ein weiterer Zeuge vermerken hierzu in Stichpunkten was passiert ist. (Brief mit Inhalt A in Umschlag, mir übergeben, wann, wo, wozu)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie selbst unterschreiben die Kündigung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sodann begibt sich der Bote zur Adresse, wo er den Einwurf in den ordentlich beschrifteten Briefkasten vornimmt. Ggf. übergibt er das Schreiben persönlich , nachdem er sich über die Personenidentität erkundigt hat. Damit ist die Kündigungserklärung § 130 BGB in den Machtbereich des Empfängers gelangt, so dass dieser von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann (BGH VII ZR 22/97)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich macht sich der Zeuge gut lesbare Notizen zu Datum, Ort, Uhrzeit und ggf. weiteren Umständen der Zustellung – heute gerne zusätzlich garniert mit Foto(s) per Smartphone ( z.B. vom Briefkaste vor Ort) oder gar kurzem Video – und bestätigt alles erneut mit seiner Unterschrift.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fertig ist eine gelungene Kündigungszustellung.</p>
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		<title>Verjährung: Schäden in Wohnung Jahrzehnte lang „überwohnen“</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/verjaehrung-schaden-wohnung-jahrzehnte-lang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2023 16:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wann verjährt denn ein Schaden in der Wohnung? Der Begriff &#8222;Verjährung&#8220; ist vielen Menschen nur insoweit bekannt, als nach über drei Jahren ein Waren- oder Essens-Gutschein vom Anbieter nicht mehr akzeptiert wird. Unabhängig von Ort, Firma oder Veranstalter, die diesen Anspruch erfüllen könnten ist die Frage, ob ein Gutschein verfallen ist (Verfall-Kalkühl des Ausstellers) zunächst [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p></p>
<h2>Wann verjährt denn ein Schaden in der Wohnung?</h2>
<p></p>


<p class="wp-block-paragraph">Der Begriff &#8222;Verjährung&#8220; ist vielen Menschen nur insoweit bekannt, als nach über drei Jahren ein Waren- oder Essens-Gutschein vom Anbieter nicht mehr akzeptiert wird. Unabhängig von Ort, Firma oder Veranstalter, die diesen Anspruch erfüllen könnten ist die Frage, ob ein Gutschein verfallen ist (Verfall-Kalkühl des Ausstellers) zunächst nur kaufmännisch zu betrachten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verjährung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, dort §§ 195 und 199 BGB, geregelt. Die maximale Verjährungsfrist wird dort mit Ablauf von 30 Jahren statuiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Mietrecht gilt abweichend eine speziellere Vorschrift, § 548 I BGB, die sehr wichtig werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><u>Nur 6 Monate sieht der Gesetzgeber vor, um Schäden gegen den Mieter durchzusetzen.</u></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzgeber will das laufende Mietverhältnis allerdings nicht belasten und knüpft an den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache an, ab dem die Frist zu laufen beginnt.</p>


<h2>Nun ergab sich ein interessanter Fall:</h2>


<p class="wp-block-paragraph">Die Mieterin wohnt sein 1981 in der Wohnung. 1984 wird ein Fliesenboden gelegt. Der Boden wird über die Jahre schadhaft, bzw. ist nicht fachgerecht angelegt. 2016 entsteht ein erheblicher Wasserschaden an der Wohnung darunter, durch undichte Fliesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mieterpartei erklärt im Prozess, der Anspruch sei verjährt. Anknüpfungspunkt, ab wann der Boden ohne (korrekte) Isolierung verlegt wurde. Der schadhafte Boden würde über nunmehr (über 30 Jahre) verwendet. Sie beruft sich auf § 199 III 1 Nr. 2 BGB. Ansprüche sind damit gegen den Mieter ausgeschlossen. So auch das Argument der Versicherung im Hintergrund, wen wundert es.</p>


<p>Das LG Berlin akzeptiert die Verjährung von 37.500 EUR.</p>
<h2>Der BGH sagt NEIN!</h2>


<p class="wp-block-paragraph">Es kommt auf den Zeitpunkt des Entstehens des Schadens gar nicht an, die mietrechtliche Regelung § 548 I sei so speziell, das sie Vorrang genieße und damit komme es nur auf den Zeitpunkt an, in dem der Vermieter die Sache (die Wohnung) zurückerhalten habe. In diesem Fall war die Wohnung gar nicht zurückgegeben worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im laufenden Mietverhältnis – und sollte es theoretisch 100 Jahre betragen – verjährt also kein Schadensersatzanspruch. Erst nach, bzw. ab &#8222;Rückgabe&#8220;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es fällt nicht schwer sich vorzustellen, dass gut dokumentierte und sehr zeitnahe Wohnungsrück- und Übergaben damit eine der wichtigsten Zeitpunkte für Vermieter und Verwalter sind und bleiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Angesichts solcher Summen ist der Abschluss von Gebäude- (für Vermieter) und Haftpflichtversicherung (für Mieter) ohnehin geboten, nebst der Erwägung eine Hausratversicherung abzuschließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Urteil darf natürlich nicht falsch verstanden werden. Wir kümmern uns immer zum Ende erst um Alles. Mängel der Mietsache sind weiter rasch an den Vermieter zu melden. Nach&nbsp;§536c BGB&nbsp;ist jeder Mangel der Mietsache dem Vermieter möglichst unverzüglich mitzuteilen, allerdings nur sich der Mangel als solches erkennbar aufdrängt. Informiert man nicht über Mängel, drohen ggf. Schadensersatz für das dann entstandene Ausmaß, außerdem geht der Anspruch verloren, deshalb eine Mietminderung auszusprechen, oder deshalb zu kündigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/verjaehrung-schaden-wohnung-jahrzehnte-lang/">Verjährung: Schäden in Wohnung Jahrzehnte lang „überwohnen“</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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