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	<title>Heiraten Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Heiraten Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Ehevertrag</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ehevertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 19:39:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Eheleute]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer heiraten will, will nicht an eine mögliche künftige Scheidung denken. Dennoch klingen Ihnen die mahnenden Worte von Geschiedenen im Kopf, niemals wieder ohne einen Ehevertrag zu heiraten.In der Praxis des Scheidungs-Anwaltes zeigt sich häufig, dass Paare, die mit Ihrer Beziehung noch nicht abgeschlossen haben, über die Sorge um existenzielle Fragen und den oft gut [&#8230;]</p>
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<p>Wer heiraten will, will nicht an eine mögliche künftige <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/scheidung">Scheidung</a> denken. Dennoch klingen Ihnen die mahnenden Worte von Geschiedenen im Kopf, niemals wieder ohne einen <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/ehevertrag">Ehevertrag</a> zu heiraten.<br>In der Praxis des Scheidungs-Anwaltes zeigt sich häufig, dass Paare, die mit Ihrer Beziehung noch nicht abgeschlossen haben, über die Sorge um existenzielle Fragen und den oft gut gemeinten Ratschlägen der Freunde und Verwandten vergessen an sich und der Beziehung zu arbeiten.<br>Haben die Ehegatten in diesem Stadium das Gefühl übervorteilt zu werden, ist der emotionale Supergau vorprogrammiert und eine streitige, nervenaufreibende und kostenintensive Scheidung die Folge.<br>Eine folge, die mit der Abfassung eines Ehevertrages gemieden werden kann.<br>Kann man verliebt und trotzdem vernünftig sein? Und wenn ja &#8211; was ist zu tun?</p>



<h4 class="wp-block-heading"><a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/gueterstand">Güterstand</a></h4>



<p>Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen (Guthaben und Schulden) der Ehegatten auf diese aufgeteilt. Ausschlaggebend für das &#8222;wie&#8220; ist dabei der Güterstand, in dem die Ehegatten leben.<br>Der Regelfall des Güterstandes ist der gesetzliche Güterstand der <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/zugewinngemeinschaft">Zugewinngemeinschaft</a>.<br>Der Gesetzgeber geht bezüglich des Güterstandes vom Grundsatz der Vertragsfreiheit aus. Die Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand der Eheleute, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben.<br>Den Ehegatten bleibt es selbst überlassen, ob sie in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen. Als vertragliche Güterstände kommen in Betracht die <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/guetertrennung">Gütertrennung</a> und die <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/guetergemeinschaft">Gütergemeinschaft</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Zugewinngemeinschaft</h4>



<p>Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, leben Sie mit Ihrem Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass sich durch die Heirat für Sie bezüglich Ihres Vorvermögens nichts geändert hat.&nbsp; Ihr <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/eigentum">Eigentum</a> gehört Ihnen auch nach der Heirat allein, und Sie allein kümmern sich darum. Die Sachen, die Sie während der <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/ehe">Ehe</a> erwerben, gehören ebenfalls Ihnen.<br>Im Fall einer Scheidung erfolgt eine &#8222;Vorher-/Nachherbetrachtung&#8220;. Ihr Vermögen, das Sie in die Ehe eingebracht haben, wird mit Ihrem jetzigen Vermögen verglichen. Es wird&nbsp; festgestellt, was für ein Vermögen Sie im Laufe der Ehe dazu gewonnen haben.<br>Dann wird ausgeglichen. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn gibt die Hälfte seines Überschusses an den anderen ab.<br>In der Ehe angehäuftes Vermögen wird somit beiden Partnern zu gleichen Teilen zugerechnet.<br>Die Rechnung erfolgt also in etwa so: von dem Vermögen eines Ehegatten werden dessen Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen. Weiterhin ist das Anfangsvermögen des Ehegatten, also das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, abzuziehen. Als Ergebnis erhält man den Zugewinn.&nbsp;<br></p>



<h4 class="wp-block-heading">Gütertrennung</h4>



<p>Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet bei dem Güterstand derGütertrennung im Fall einer Scheidung kein Ausgleich statt. GemeinsameBesitztümer werden behandelt, wie es bei Miteigentümern regelmäßig der Fallist.<br>Der Eigentümer, der die gemeinsame Sache bei einer Trennung (alleine)behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen, abhängig von derGewichtung der Eigentumsstellung (bei Ehe meist 50:50).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Gütergemeinschaft</h4>



<p>Im Ehevertrag kann außer der Gütertrennung auch die Gütergemeinschaft gewählt werden. Die Auswirkungen dieses Güterstandes hängen ab von den genauen Vereinbarungen:<br>Vereinbaren Sie die Gütergemeinschaft vor der Heirat wird mit der Eheschließung keinerlei Unterschied mehr zwischen den eingebrachten Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehegatten gemacht. Beide Vermögen schmelzen zu einem Gesamtvermögen zusammen. Im Ehevertrag können allerdings aufgrund der Vertragsfreiheit gewisse Sachen hiervon ausgenommen werden.<br>Dieser Güterstand birgt den meisten Konfliktstoff bei der Trennung und ist, insbesondere wenn ein Ehegatte einer Selbständigen Tätigkeit nachgeht (Haftung) äußerst bedenklich.<br>Bei der Trennung wird vor allem der benachteiligt sein, der unverhältnismäßig mehr in die Ehe eingebracht hat.<br>Wird die Gütergemeinschaft im Sinne der Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart, bleibt das jeweils eingebrachte Vermögen von dem verschmelzenden Gesamtvermögen ausgenommen. Zu dem Gesamtgut gehört demnach nur das Vermögen, das im Laufe der Ehe hinzukommt.<br>Derartige Vereinbarungen können auch unproblematisch nach der Heirat vereinbart werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Inhalt eines Ehevertrages</h4>



<p>Im Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen werden. Es ist zudem möglich, durch den Ehevertrag einen früher vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.<br>Sie können im Ehevertrag auch den <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/versorgungsausgleich">Versorgungsausgleich</a> ausschließen. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erstellung eines Ehevertrages</h4>



<p>Durch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden.<br>Zuvor sollte man einen im Abfassen von Eheverträgen erfahrenen Anwalt aufsuchen. Dieser wird im Zwiegespräch mit Ihnen die für Sie günstigste Lösung ausarbeitet. Hierbei sind auch die steuerrechtlichen Auswirkungen zu bedenken.<br>Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.</p>
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		<title>Die Scheidung von der Steuer absetzen – nur ein Traum?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/die-scheidung-von-der-steuer-absetzen-nur-ein-traum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2023 15:47:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Heiraten]]></category>
		<category><![CDATA[Hochzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterhaltskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Heiraten kostet Geld. Wenn es um den schönsten Tag im Leben geht, werden selten Abstriche gemacht. Viele Eheleute verschulden sich auch bereits zu Beginn der Ehe, um ihren Traum von der Hochzeit zu erleben. Nahezu folgerichtig kostet auch eine Ehescheidung Geld. Je nachdem kann die Scheidung sogar noch teurer werden als die Hochzeit selbst. Insbesondere [&#8230;]</p>
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<h4 class="wp-block-heading">Heiraten kostet Geld. </h4>



<p>Wenn es um den schönsten Tag im Leben geht, werden selten Abstriche gemacht. Viele Eheleute verschulden sich auch bereits zu Beginn der Ehe, um ihren Traum von der Hochzeit zu erleben. Nahezu folgerichtig kostet auch eine Ehescheidung Geld. Je nachdem kann die Scheidung sogar noch teurer werden als die Hochzeit selbst. Insbesondere dann, wenn Zugewinn und Unterhaltspflichten einen Ehegatten belasten. Für diesen stellt sich die Frage, ob sich die Ausgaben in der Steuererklärung die Steuerlast mindernd geltend machen lassen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Sind die Scheidungskosten von der Steuer absetzbar?</strong></h4>



<p>Nein, regelmäßig nicht. Bis 2013 war dies noch möglich. Seitdem können Prozesskosten&nbsp;nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Entsprechendes gilt für die&nbsp;Kosten eines Scheidungsverfahrens (Entscheidung des Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 18. Mai 2017 (BFH VI R 9/16).</p>



<p>Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn die Ehescheidung eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen erstrebenswerten Zustand, und erst recht nicht, nur um Kosten einer Scheidung steuermindernd geltend zu machen. Eine außergewöhnliche Belastung ist nämlich nur dann gegeben, wenn lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen befriedigt werden könnten (§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG)&nbsp;).</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Sind Unterhaltskosten von der Steuer absetzbar?</strong></h4>



<p>Bei den Unterhaltskosten sieht es besser aus. Unterhaltskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Der Umfang hängt von der Mitwirkungsbereitschaft Ihres unterhaltsberechtigten Ex-Partners ab.</p>



<p>Die Geltendmachung der Kosten als&nbsp;Sonderausgaben&nbsp;setzt die Zustimmung des Unterhaltsempfängers voraus. Alternativ können die Kosten als&nbsp;außergewöhnliche Belastung&nbsp;angegeben werden, ohne dass es der Mitwirkung des Unterhaltsberechtigten bedarf.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Unterhalt als Sonderausgaben absetzen</strong></h4>



<p>Als Sonderausgaben können Sie Ihre Unterhaltskosten pro Jahr bis zu einer Summe von&nbsp;13.805 Euro&nbsp;aktuell absetzen. Grundlage ist&nbsp;§ 10 Abs. (1a) Nr. 1 EStG.</p>



<p>Die Umsetzung, sowie die Einholung der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten, besprechen Sie bei dessen grundsätzlichen Mitwirkungswillen am besten direkt mit Ihrem Steuerberater, der Ihre Steuererklärung fertigt.</p>



<p><strong>Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen</strong></p>



<p>Ohne die Mitwirkung des Unterhaltsberechtigten, können Sie die Unterhaltszahlungen aktuell bis zu einer Höhe von&nbsp;9.984 Euro als&nbsp;außergewöhnliche Belastungen&nbsp;angeben. Bei eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, verringert sich der Höchstbetrag. Auch hier ist es sinnvoll, die Geltendmachung des Unterhaltes als außergewöhnliche Belastung und die konkrete Höhe mit dem Ihre Steuererklärung abfassenden Steuerberater unmittelbar zu besprechen.</p>



<p><strong>Das Pferd nicht von hinten aufzäumen</strong></p>



<p>Kosten sind stets ein Thema im Zusammenhang mit der Ehescheidung.</p>



<p>Die Belastungen, die der Einzelne – im Zusammenhang mit der Scheidung und hiernach als Unterhaltsverpflichteter – stemmen muss, lassen sich am besten durch eine kompetente und wirtschaftlich erfahrene Beratung durch <a href="https://web.archive.org/web/20220528172341/https://www.anwaelte-giessen.de/rechtsgebiete/familienrecht-giessen-trennung-scheidung-geld-unterhalt-zugewinn/">eine auf das Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin</a> während dieser Verfahren auf das Notwendige/ Unumgängliche beschränken. Wenngleich die steuerlichen Aspekte hierbei regelmäßig nicht zu vernachlässigen sind.</p>



<p>Sie beschäftigen sich mit den Themen Scheidung, Geld, Unterhalt, dann sprechen Sie uns gerne an.</p>
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