<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Fernunterricht Lernerfolgskontrolle Nichtigkeit Onine-Coaching-Vertrag Online-Unterricht räumliche Trennung Unternehmer Verbraucher Archive - Anwälte in Gießen</title>
	<atom:link href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/tag/fernunterricht-lernerfolgskontrolle-nichtigkeit-onine-coaching-vertrag-online-unterricht-raeumliche-trennung-unternehmer-verbraucher/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/tag/fernunterricht-lernerfolgskontrolle-nichtigkeit-onine-coaching-vertrag-online-unterricht-raeumliche-trennung-unternehmer-verbraucher/</link>
	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
	<lastBuildDate>Wed, 04 Jun 2025 06:26:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://i0.wp.com/xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/wp-content/uploads/2023/01/cropped-cropped-zrwd.logorot.png?fit=32%2C32&#038;ssl=1</url>
	<title>Fernunterricht Lernerfolgskontrolle Nichtigkeit Onine-Coaching-Vertrag Online-Unterricht räumliche Trennung Unternehmer Verbraucher Archive - Anwälte in Gießen</title>
	<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/tag/fernunterricht-lernerfolgskontrolle-nichtigkeit-onine-coaching-vertrag-online-unterricht-raeumliche-trennung-unternehmer-verbraucher/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
<site xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">244308674</site>	<item>
		<title>Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2025 (Az. 12 U 1547/24) :</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urteil-des-olg-dresden-vom-30-april-2025-az-12-u-1547-24/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2025 06:26:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fernunterricht Lernerfolgskontrolle Nichtigkeit Onine-Coaching-Vertrag Online-Unterricht räumliche Trennung Unternehmer Verbraucher]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=10710</guid>

					<description><![CDATA[<p>OLG Dresden: Online-Coachings unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz – Verträge können nichtig sein Was ist passiert? Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sogenannte Online-Coachings dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen – und welche Konsequenzen das für Anbieter und Teilnehmer solcher Programme haben kann. Im konkreten Fall hatte ein selbstständiger Investment-Makler (der Beklagte) zwei Verträge [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urteil-des-olg-dresden-vom-30-april-2025-az-12-u-1547-24/">Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2025 (Az. 12 U 1547/24) :</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>OLG Dresden: Online-Coachings unterliegen dem Fernunterrichtsschutzgesetz – Verträge können nichtig sein</strong></h2>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Was ist passiert?</strong></h3>



<p>Das Oberlandesgericht Dresden hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob sogenannte Online-Coachings dem <strong>Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)</strong> unterfallen – und welche Konsequenzen das für Anbieter und Teilnehmer solcher Programme haben kann.</p>



<p>Im konkreten Fall hatte ein selbstständiger Investment-Makler (der Beklagte) zwei Verträge mit einer Online-Marketingberatung (der Klägerin) über sogenannte „Vertriebsgenie“-Coachings abgeschlossen – eines für drei Monate („kleines Programm“) und eines für zwölf Monate („großes Programm“). Dafür waren insgesamt fast <strong>40.000 Euro</strong> vereinbart worden.</p>



<p>Der Beklagte zahlte nur einen geringen Teil des „großen Programms“ und forderte später für das bereits gezahlte „kleine Programm“ sein Geld zurück – mit Erfolg.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Die Entscheidung des Gerichts</strong></h3>



<p>Das OLG Dresden bestätigte: Beide Programme <strong>unterfallen dem Fernunterrichtsschutzgesetz</strong> – mit weitreichenden Folgen für den Anbieter.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Online-Coachings können „Fernunterricht“ im Sinne des FernUSG sein</strong></h4>



<p>Nach Auffassung des Gerichts ist bereits dann vom „Fernunterricht“ auszugehen, wenn:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>es um die <strong>Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten</strong> für berufliche Zwecke geht (§ 1 FernUSG),</li>



<li>der Unterricht <strong>räumlich getrennt</strong> erfolgt (z. B. durch Videos, Online-Plattformen),</li>



<li>und der Anbieter <strong>eine Lernerfolgskontrolle</strong> anbietet oder ermöglicht (z. B. Rückmeldung zum Lernstand).</li>
</ul>



<p>Das war hier der Fall. Die Programme bestanden vor allem aus <strong>vorgefertigten Lernvideos</strong>, ergänzenden Unterlagen und der Möglichkeit zur Interaktion mit Coaches (z. B. „1:1-Calls“).</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Auch Verträge zwischen Unternehmern sind geschützt</strong></h4>



<p>Besonders bemerkenswert: Das FernUSG gilt laut OLG Dresden <strong>auch im B2B-Bereich</strong>, also <strong>zwischen Unternehmern</strong>. Es schützt nicht nur Verbraucher, sondern grundsätzlich jeden Teilnehmer von Fernunterricht.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Fehlende Zulassung führt zur Nichtigkeit</strong></h4>



<p>Die Klägerin verfügte für ihre Coaching-Programme <strong>über keine Zulassung gemäß § 12 FernUSG</strong>. Damit waren beide Verträge <strong>nichtig nach § 7 Abs. 1 FernUSG</strong> – das heißt: <strong>rechtlich unwirksam</strong>.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Konsequenzen für Coaching-Anbieter und Kunden</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Anbieter von Online-Coachings</strong> müssen prüfen, ob ihr Angebot unter das FernUSG fällt – was überraschend häufig der Fall ist.</li>



<li><strong>Fehlt eine staatliche Zulassung</strong>, sind die Verträge <strong>nichtig</strong>. Kunden können <strong>bereits gezahlte Beträge zurückverlangen</strong>.</li>



<li>Auch <strong>Rechtsanwaltshonorare</strong> für die Geltendmachung solcher Ansprüche können ersetzt verlangt werden – wie das OLG hier entschieden hat.</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: FernUSG ist kein Papiertiger – auch Unternehmer können sich schützen</strong></h3>



<p>Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für die gesamte Coaching-Branche. Viele Programme, die als bloßes „Mentoring“ oder „Beratung“ beworben werden, sind in Wahrheit klar strukturierte, auf Dauer angelegte Lehrangebote mit Lernkontrollen – und damit <strong>Fernunterricht</strong> im Sinne des Gesetzes.</p>



<p><strong>Wer solche Angebote verkauft, muss die formellen Voraussetzungen kennen und einhalten. Andernfalls drohen Rückzahlungsansprüche – selbst im B2B-Geschäft.</strong></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Tipp vom Anwalt</strong></h3>



<p><strong>Sie haben ein Online-Coaching gebucht und fühlen sich getäuscht oder schlecht betreut?</strong> Oder Sie sind Anbieter und möchten Ihr Geschäftsmodell rechtssicher gestalten?</p>



<p>Wir prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie kompetent – außergerichtlich oder vor Gericht.</p>



<p><strong>Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.</strong></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urteil-des-olg-dresden-vom-30-april-2025-az-12-u-1547-24/">Urteil des OLG Dresden vom 30. April 2025 (Az. 12 U 1547/24) :</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">10710</post-id>	</item>
	</channel>
</rss>
