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	<title>Eheleute Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Eheleute Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 15:12:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung Wie bewertet man eine Unternehmensbeteiligung? Familienrecht ist für sich genommen eine komplexe Materie. Kommt es zu einer Ehescheidung und ist wenigstens einer der Eheleute an einem Unternehmen beteiligt, ist nicht nur das Familienrecht sondern wiederum auch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen, jedenfalls beim Zugewinnausgleich. Gegenstand der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bewertung-von-unternehmensbeteiligungen-bei-scheidung/">Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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<h4 class="wp-block-heading">Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wie bewertet man eine Unternehmensbeteiligung? <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/familienrecht/">Familienrecht</a> ist für sich genommen eine komplexe Materie. Kommt es zu einer Ehescheidung und ist wenigstens einer der Eheleute an einem Unternehmen beteiligt, ist nicht nur das Familienrecht sondern wiederum auch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen, jedenfalls beim Zugewinnausgleich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gegenstand der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung wird regelmäßig die Frage sein, welcher Wert für die Beteiligung bei dem Zugewinnausgleich anzusetzen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">BGH: Verkehrswert entscheidend</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist regelmäßig zur Bewertung von Unternehmensbeteiligungen gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1376.html">Paragraf 1376 Abs. 2 BGB</a> der tatsächliche Verkehrswert einschließlich des Goodwills maßgeblich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet auch, dass die aktuelle Ertragslage (Bestandteil der Verkehrswertberechnung) für die Wertberechnung des Zugewinns von Bedeutung ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es liegt daher auf der Hand, dass Eheleute möglichst vor oder zu Beginn einer Ehe eine Regelung im Wege eines Ehevertrages schließen, die, wenn nicht generell Gütertrennung vereinbart werden soll, wenigstens im Wege einer so genannten modifizierten Zugewinnausgleichsregelung den Zugewinn von bestimmten Vermögenswerten des einen oder des anderen Ehepartners herausnimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ist dies nicht der Fall – und aufgrund der vorherrschenden Verhältnisse auch nicht mehr möglich – so kann gegebenenfalls gleichwohl eine Veränderung der gesellschaftsvertraglichen Regelung zu einem anderen, aus Sicht desjenigen, der die Unternehmensbeteiligung hält, wirtschaftlich günstigeren Ergebnis führen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das OLG Düsseldorf hat entschieden</h4>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%C3%BCsseldorf&amp;Datum=01.12.2015&amp;Aktenzeichen=1%20UF%202%2F15">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Fall, Beschluss vom 01.12.2015, Aktenzeichen II-1 UF 2/15, über einen solchen Fall zu entscheiden.</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der ausgleichsverpflichtete Ehepartner war als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater an einer als GmbH geführten Kanzlei beteiligt, bei der er selbst als angestellter Geschäftsführer tätig war. Abweichend von dem oben genannten Grundsatz des Bundesgerichtshofes war aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung güterrechtlich nicht der Verkehrswert des Unternehmens, einschließlich stiller Reserven und des Goodwill anzusetzen. Der dem Streit zugrunde liegende Gesellschaftsvertrag sah, unter anderem, bezogen auf den GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter eine Abfindungsregelung vor, nach der der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden lediglich das Saldo seines Eigenkapitalkontos, seines Verrechnungskontos und den Gewinnanteil für das laufende Geschäftsjahr als Abfindung erhalten sollte. Sämtliche Ansprüche auf die stillen Reserven oder den Goodwill der Kanzlei waren ausgeschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gericht wertete demnach die Erträge aus der Beteiligung wie künftiges Arbeitseinkommen, welches nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Gesamtbetrachtung zur Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung werteten die Richter die getroffenen Regelungen im Gesellschaftsvertrag so, dass die wirtschaftlichen Nutzungen des ausgleichspflichtigen Ehepartners in der GmbH nicht aus seiner Beteiligung entsprangen, sondern aus seiner Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer. Entsprechend nahm das Gericht an, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen vom Charakter her einer Einkommensquelle glich und nicht – wie bei einer reinen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung – einer Vermögensposition.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Regelung im streitgegenständlichen Fall waren komplex. Das Beispiel soll zeigen, dass es durchaus Sinn macht, sich auch in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen Gedanken um die mögliche Scheidung eines oder mehrerer Gesellschafter zu machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Regelungen sind grundsätzlich unabhängig von dem Zugewinnausgleichsberechtigten umsetzbar und bedürfen dessen Zustimmung oder gar Kenntnis nicht.</p>
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		<title>Ehevertrag</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ehevertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 19:39:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Zukunft planen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer heiraten will, will nicht an eine mögliche künftige Scheidung denken. Dennoch klingen Ihnen die mahnenden Worte von Geschiedenen im Kopf, niemals wieder ohne einen Ehevertrag zu heiraten.In der Praxis des Scheidungs-Anwaltes zeigt sich häufig, dass Paare, die mit Ihrer Beziehung noch nicht abgeschlossen haben, über die Sorge um existenzielle Fragen und den oft gut [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ehevertrag/">Ehevertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wer heiraten will, will nicht an eine mögliche künftige <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/scheidung">Scheidung</a> denken. Dennoch klingen Ihnen die mahnenden Worte von Geschiedenen im Kopf, niemals wieder ohne einen <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/ehevertrag">Ehevertrag</a> zu heiraten.<br>In der Praxis des Scheidungs-Anwaltes zeigt sich häufig, dass Paare, die mit Ihrer Beziehung noch nicht abgeschlossen haben, über die Sorge um existenzielle Fragen und den oft gut gemeinten Ratschlägen der Freunde und Verwandten vergessen an sich und der Beziehung zu arbeiten.<br>Haben die Ehegatten in diesem Stadium das Gefühl übervorteilt zu werden, ist der emotionale Supergau vorprogrammiert und eine streitige, nervenaufreibende und kostenintensive Scheidung die Folge.<br>Eine folge, die mit der Abfassung eines Ehevertrages gemieden werden kann.<br>Kann man verliebt und trotzdem vernünftig sein? Und wenn ja &#8211; was ist zu tun?</p>



<h4 class="wp-block-heading"><a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/gueterstand">Güterstand</a></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen (Guthaben und Schulden) der Ehegatten auf diese aufgeteilt. Ausschlaggebend für das &#8222;wie&#8220; ist dabei der Güterstand, in dem die Ehegatten leben.<br>Der Regelfall des Güterstandes ist der gesetzliche Güterstand der <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/zugewinngemeinschaft">Zugewinngemeinschaft</a>.<br>Der Gesetzgeber geht bezüglich des Güterstandes vom Grundsatz der Vertragsfreiheit aus. Die Zugewinngemeinschaft ist der Güterstand der Eheleute, wenn die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben.<br>Den Ehegatten bleibt es selbst überlassen, ob sie in einem Ehevertrag einen anderen Güterstand wählen. Als vertragliche Güterstände kommen in Betracht die <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/guetertrennung">Gütertrennung</a> und die <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/guetergemeinschaft">Gütergemeinschaft</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Zugewinngemeinschaft</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, leben Sie mit Ihrem Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass sich durch die Heirat für Sie bezüglich Ihres Vorvermögens nichts geändert hat.&nbsp; Ihr <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/eigentum">Eigentum</a> gehört Ihnen auch nach der Heirat allein, und Sie allein kümmern sich darum. Die Sachen, die Sie während der <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/ehe">Ehe</a> erwerben, gehören ebenfalls Ihnen.<br>Im Fall einer Scheidung erfolgt eine &#8222;Vorher-/Nachherbetrachtung&#8220;. Ihr Vermögen, das Sie in die Ehe eingebracht haben, wird mit Ihrem jetzigen Vermögen verglichen. Es wird&nbsp; festgestellt, was für ein Vermögen Sie im Laufe der Ehe dazu gewonnen haben.<br>Dann wird ausgeglichen. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn gibt die Hälfte seines Überschusses an den anderen ab.<br>In der Ehe angehäuftes Vermögen wird somit beiden Partnern zu gleichen Teilen zugerechnet.<br>Die Rechnung erfolgt also in etwa so: von dem Vermögen eines Ehegatten werden dessen Schulden und Verbindlichkeiten abgezogen. Weiterhin ist das Anfangsvermögen des Ehegatten, also das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat, abzuziehen. Als Ergebnis erhält man den Zugewinn.&nbsp;<br></p>



<h4 class="wp-block-heading">Gütertrennung</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft findet bei dem Güterstand derGütertrennung im Fall einer Scheidung kein Ausgleich statt. GemeinsameBesitztümer werden behandelt, wie es bei Miteigentümern regelmäßig der Fallist.<br>Der Eigentümer, der die gemeinsame Sache bei einer Trennung (alleine)behält, hat dem anderen einen Ausgleich in Geld zu zahlen, abhängig von derGewichtung der Eigentumsstellung (bei Ehe meist 50:50).</p>



<h4 class="wp-block-heading">Gütergemeinschaft</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Ehevertrag kann außer der Gütertrennung auch die Gütergemeinschaft gewählt werden. Die Auswirkungen dieses Güterstandes hängen ab von den genauen Vereinbarungen:<br>Vereinbaren Sie die Gütergemeinschaft vor der Heirat wird mit der Eheschließung keinerlei Unterschied mehr zwischen den eingebrachten Vermögen von Ihnen und Ihrem Ehegatten gemacht. Beide Vermögen schmelzen zu einem Gesamtvermögen zusammen. Im Ehevertrag können allerdings aufgrund der Vertragsfreiheit gewisse Sachen hiervon ausgenommen werden.<br>Dieser Güterstand birgt den meisten Konfliktstoff bei der Trennung und ist, insbesondere wenn ein Ehegatte einer Selbständigen Tätigkeit nachgeht (Haftung) äußerst bedenklich.<br>Bei der Trennung wird vor allem der benachteiligt sein, der unverhältnismäßig mehr in die Ehe eingebracht hat.<br>Wird die Gütergemeinschaft im Sinne der Errungenschaftsgemeinschaft vereinbart, bleibt das jeweils eingebrachte Vermögen von dem verschmelzenden Gesamtvermögen ausgenommen. Zu dem Gesamtgut gehört demnach nur das Vermögen, das im Laufe der Ehe hinzukommt.<br>Derartige Vereinbarungen können auch unproblematisch nach der Heirat vereinbart werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Inhalt eines Ehevertrages</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Im Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen werden. Es ist zudem möglich, durch den Ehevertrag einen früher vertraglich vereinbarten Güterstand aufzuheben oder abzuändern.<br>Sie können im Ehevertrag auch den <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/versorgungsausgleich">Versorgungsausgleich</a> ausschließen. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Erstellung eines Ehevertrages</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Durch den Ehevertrag kann ein anderer Güterstand als der vom Gesetzgeber vorgesehene gewählt werden. Um Sie vor übereilten und unsinnigen Verträgen zu schützen, muss der Ehevertrag beim Notar geschlossen werden.<br>Zuvor sollte man einen im Abfassen von Eheverträgen erfahrenen Anwalt aufsuchen. Dieser wird im Zwiegespräch mit Ihnen die für Sie günstigste Lösung ausarbeitet. Hierbei sind auch die steuerrechtlichen Auswirkungen zu bedenken.<br>Der Ehevertrag kann sowohl vor der Heirat, als auch während der Ehe geschlossen werden. Insbesondere können auch früher vereinbarte Güterstände durch neuen Ehevertrag abgeändert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ehevertrag/">Ehevertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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