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	<title>Uncategorized Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 09 Mar 2026 12:46:21 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Uncategorized Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Eigenbedarf wohin man schaut&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 12:43:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eigenbedarf: Aktuelle Berichterstattungen in den öffentl.-rechtlichen Medien zum Thema &#8222;Eigenbedarfskündigung&#8220;: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eigenbedarf: Aktuelle Berichterstattungen in den öffentl.-rechtlichen Medien zum Thema &#8222;Eigenbedarfskündigung&#8220;:</p>



<p><a href="https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ">https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ</a></p>



<p><a href="https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html">https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html</a></p>



<p><a href="https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html">https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html</a></p>



<p></p>
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		<item>
		<title>Maklerprovision zurückfordern – BGH erklärt viele Online-Maklerverträge für unwirksam</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/maklerprovision-zurueckfordern-bgh-erklaert-viele-online-maklervertraege-fuer-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 10:14:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Finanzieller Spielraum und etwas Luft nach oben! Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eröffnet Immobilienkäufern und -verkäufern jetzt weitreichende Möglichkeiten:Viele online abgeschlossene Maklerverträge sind nichtig – und damit rechtlich wertlos. Das bedeutet: 🔹 Keine Zahlungspflicht🔹 Rückforderung bereits gezahlter Provisionen🔹 Keine Wertersatzansprüche des Maklers Ich prüfe für Sie unverbindlich, ob Sie Ihre Maklerprovision vollständig zurückerhalten können. Warum [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading">Finanzieller Spielraum und etwas Luft nach oben!</h1>



<p><strong>Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)</strong> eröffnet Immobilienkäufern und -verkäufern jetzt weitreichende Möglichkeiten:<br>Viele online abgeschlossene Maklerverträge sind <strong>nichtig</strong> – und damit <strong>rechtlich wertlos</strong>. Das bedeutet:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Keine Zahlungspflicht</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Rückforderung bereits gezahlter Provisionen</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Keine Wertersatzansprüche des Maklers</strong></p>



<p>Ich prüfe für Sie unverbindlich, ob Sie Ihre Maklerprovision vollständig zurückerhalten können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum jetzt so viele Maklerverträge unwirksam sind</strong></h2>



<p>Der BGH hat entschieden:<br>Ein Maklervertrag, der online abgeschlossen wird, muss den Kunden <strong>eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisen</strong>.</p>



<p>Fehlt dieser klare Hinweis, ist der gesamte Vertrag <strong>endgültig unwirksam</strong>.<br>Schaltflächen wie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Senden“</li>



<li>„Weiter“</li>



<li>„Anfrage abschicken“</li>
</ul>



<p>reichen <strong>nicht</strong> aus.</p>



<p>Der Maklervertrag kommt dann <strong>nicht zustande</strong> – selbst wenn Sie später:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>das Exposé geöffnet,</li>



<li>einen Besichtigungstermin vereinbart</li>



<li>oder ein Kaufangebot abgegeben haben.</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was diese Entscheidung für Sie bedeutet</strong></h2>



<p>Die meisten Makler nutzen automatisierte Online-Systeme. Genau diese Systeme erfüllen häufig nicht die gesetzlichen Vorgaben.</p>



<p>Für Sie eröffnen sich dadurch klare Anspruchsmöglichkeiten:</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>1. Maklerprovision muss nicht gezahlt werden</strong></h3>



<p>Wenn Ihr Maklervertrag online zustande kam, prüfen wir, ob die Schaltfläche rechtswidrig gestaltet war.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>2. Bereits gezahlte Provision kann erstattet werden</strong></h3>



<p>Ist der Vertrag unwirksam, können Sie Ihre Zahlung zurückfordern – inklusive Zinsen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>3. Makler können keinen Wertersatz verlangen</strong></h3>



<p>Selbst erbrachte Leistungen (z. B. Besichtigungen) lösen keinen Anspruch aus.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>4. Keine „Heilung“ durch späteres Verhalten</strong></h3>



<p>Ein Besichtigungstermin oder ein Kaufangebot macht den unwirksamen Vertrag nicht wirksam.<br>Nur eine <strong>ausdrückliche, erneute Zustimmung zur Zahlungspflicht</strong> würde das ändern – und die liegt fast nie vor.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Typische Fälle, in denen Sie beste Chancen haben</strong></h2>



<p>Sie haben einen Anspruch, wenn:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sie den Maklervertrag <strong>über ein Online-Portal</strong>, eine <strong>Makler-App</strong>, ein <strong>Web-Exposé</strong> oder einen <strong>automatischen Link per E-Mail</strong> erhalten haben.</li>



<li>Sie zur Bestätigung lediglich auf <strong>„Senden“, „Abschicken“, „Weiter“</strong> oder ähnliches klicken mussten.</li>



<li>Sie Häkchen gesetzt haben, ohne dass gleichzeitig eine <strong>klar formulierte Zahlungspflicht</strong> angezeigt wurde.</li>



<li>Sie den Vertrag nicht bewusst als <em>kostenpflichtigen Maklervertrag</em> wahrgenommen haben.</li>
</ul>



<p>Diese Konstellationen kommen in der Praxis massenhaft vor. Genau hier greift die BGH-Rechtsprechung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ihr Vorteil: Kostenfreie Erstprüfung</strong></h2>



<p>Ich prüfe für Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ob Ihr Vertrag unwirksam ist,</li>



<li>ob Sie die Provision zurückverlangen können</li>



<li>und wie wir den Anspruch rechtssicher durchsetzen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Ablauf der Prüfung</strong></h3>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unterlagen hochladen</strong> (Maklervertrag, E-Mails, Rechnungen)</li>



<li><strong>Kostenfreie Einschätzung</strong> innerhalb kurzer Zeit</li>



<li><strong>Durchsetzung Ihres Anspruchs</strong> – außergerichtlich oder gerichtlich</li>
</ol>



<p>Sie tragen dabei nur das Risiko, das Gesetz vorsieht – nicht mehr.<br>Bei klaren Erfolgsaussichten zeige ich Ihnen die wirtschaftlich beste Vorgehensweise.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist</strong></h2>



<p>Makler wehren sich erfahrungsgemäß vehement gegen Rückforderungen.<br>Regelmäßig behaupten sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>man habe „konkludent“ bestätigt,</li>



<li>man habe das System „bewusst genutzt“,</li>



<li>oder man sei an die Besichtigung „gebunden“.</li>
</ul>



<p>Diese Argumente greifen oft nicht. Entscheidend ist stets die <strong>fehlerhafte Gestaltung der Bestellschaltfläche</strong> – und hier liegt der Hebel zugunsten des Verbrauchers.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Jetzt Provision zurückfordern – einfach und rechtssicher</strong></h2>



<p>Wenn Ihr Maklervertrag online abgeschlossen wurde, stehen Ihre Chancen exzellent. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>mehrere Tausend Euro zurückerhalten können oder</li>



<li>eine unberechtigte Forderung abwehren.</li>
</ul>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f449.png" alt="👉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Jetzt kostenfreie Erstprüfung anfordern</strong></p>



<p>Je früher Sie reagieren, desto schneller sichern Sie sich Ihre Rückzahlungsansprüche.</p>
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		<item>
		<title>Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren 9 AZR 104/24:</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/entscheidung-des-bundesarbeitsgerichts-im-verfahren-9-azr-104-24/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2025 08:08:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Abgeltung]]></category>
		<category><![CDATA[Mindesturlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Nachfordern]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Verzicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BAG: Kein wirksamer Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub während des Arbeitsverhältnisses Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 30. April 2025 (Az. 9 AZR 104/24) klargestellt, dass Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht wirksam auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können. Selbst wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht, bleibt ein solcher Verzicht unzulässig. Hintergrund des [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>BAG: Kein wirksamer Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub während des Arbeitsverhältnisses</strong></h2>



<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 30. April 2025 (Az. 9 AZR 104/24) klargestellt, dass Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht wirksam auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können. Selbst wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits feststeht, bleibt ein solcher Verzicht unzulässig.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Hintergrund des Verfahrens</strong></h3>



<p>Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2023 vereinbart. Im Rahmen eines Vergleichs wurde festgehalten, dass alle Urlaubsansprüche &#8222;in natura gewährt&#8220; worden seien. Da der Arbeitnehmer jedoch bis zum Beendigungszeitpunkt durchgehend arbeitsunfähig war und keinen Urlaub nehmen konnte, forderte er nachträglich die Abgeltung von sieben Tagen gesetzlichen Mindesturlaubs für das Jahr 2023.</p>



<p>Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Klage statt, das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung (Urteil vom 11. April 2024, Az. 7 Sa 516/23). Die Revision der Arbeitgeberin wurde vom BAG zurückgewiesen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Rechtliche Bewertung</strong></h3>



<p>Das BAG stellte fest, dass der gesetzliche Mindesturlaub gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unverzichtbar ist. Ein Verzicht auf diesen Anspruch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist daher unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verbindlich festgelegt wurde.</p>



<p>Zudem betonte das Gericht, dass ein sogenannter Tatsachenvergleich, bei dem Parteien über das Bestehen eines Anspruchs Einigkeit erzielen, nur wirksam ist, wenn tatsächlich Ungewissheit über den Anspruch besteht. Im vorliegenden Fall war jedoch unstreitig, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit keinen Urlaub genommen hatte. Daher lag kein wirksamer Tatsachenvergleich vor.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Auswirkungen für die Praxis</strong></h3>



<p>Arbeitgeber sollten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sorgfältig prüfen, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umgegangen wird. Ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann jedoch eine Vereinbarung über die Abgeltung oder den Verzicht auf Urlaubsansprüche getroffen werden.</p>



<p>Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung nicht genommenen gesetzlichen Mindesturlaubs haben, sofern keine wirksame Verzichtserklärung nach Beendigung vorliegt.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h3>



<p>Das BAG-Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern hinsichtlich ihres gesetzlichen Mindesturlaubs. Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Vergleichen darauf achten, dass Regelungen zum Verzicht auf Urlaub nur nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam vereinbart werden können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p></p>
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		<item>
		<title>Bank muss Software vorhalten die auffällige Buchungen erkennt</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bank-muss-software-vorhalten-die-auffaellige-buchungen-erkennt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2025 07:47:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine bereits lange gestellte und eigentlich selbstverständliche Anforderung an die Sicherheit des Online-Bankings ist die Voraussetzung, dass Banken &#8211; und Sparkassen sogenannte Fraud-Detection-Software einsetzen, um, per Algorithmen und KI, auffällige, betrügeriche Buchungen zeitnah zu erkennen und zu blockieren. Mehr zum Thema und einer aktuellen Entscheidung des Kammergericht Berlin Hier!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bank-muss-software-vorhalten-die-auffaellige-buchungen-erkennt/">Bank muss Software vorhalten die auffällige Buchungen erkennt</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine bereits lange gestellte und eigentlich selbstverständliche Anforderung an die Sicherheit des Online-Bankings ist die Voraussetzung, dass Banken &#8211; und Sparkassen sogenannte Fraud-Detection-Software einsetzen, um, per Algorithmen und KI, auffällige, betrügeriche Buchungen zeitnah zu erkennen und zu blockieren.</p>



<p><a href="https://bankundkapitalmarktrecht.com/2025/04/24/kreditkartenmissbrauch-kammergericht-berlin-bestatigt-hohe-anforderungen-an-zahlungsdienstleister/">Mehr zum Thema und einer aktuellen Entscheidung des Kammergericht Berlin Hier!</a></p>
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		<item>
		<title>Wann geht eine E-Mai zu? Update!</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/email-zugang-wann-geht-eine-e-mai-zu-update/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Mar 2025 09:27:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Email]]></category>
		<category><![CDATA[Email-Empfang]]></category>
		<category><![CDATA[Email-Zugang]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Zugang]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>AG Hanau: E-Mail-Zustellung auch bei automatischer Rückmeldung wirksam Das Amtsgericht Hanau (Beschluss vom 3.3.2025, Az. 32 C 266/24) hat entschieden, dass eine E-Mail als zugegangen gilt, selbst wenn der Empfänger eine automatische Antwort zur Stilllegung der Adresse sendet. In bestimmten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, eine alternative Kommunikationsmethode zu wählen. Der Fall: Zustimmung zur [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/email-zugang-wann-geht-eine-e-mai-zu-update/">Wann geht eine E-Mai zu? Update!</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading"><strong>AG Hanau: E-Mail-Zustellung auch bei automatischer Rückmeldung wirksam</strong></h3>



<p>Das <strong>Amtsgericht Hanau (Beschluss vom 3.3.2025, Az. 32 C 266/24)</strong> hat entschieden, dass eine E-Mail als zugegangen gilt, selbst wenn der Empfänger eine automatische Antwort zur Stilllegung der Adresse sendet. In bestimmten Fällen kann es jedoch erforderlich sein, eine alternative Kommunikationsmethode zu wählen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Der Fall: Zustimmung zur Mieterhöhung per E-Mail</strong></h4>



<p>Ein Mieter hatte einer Mieterhöhung fristgerecht per E-Mail zugestimmt. Die Vermieterin besaß die Adresse zwar noch, nutzte sie jedoch nicht mehr aktiv. Nach dem Absenden der E-Mail erhielt der Mieter eine automatisierte Nachricht, die auf die Stilllegung der Adresse und eine Nichtweiterleitung hinwies.</p>



<p>Da die Vermieterin keine Bestätigung in anderer Form erhalten hatte, klagte sie auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Mieter verwies im Prozess darauf, dass er bereits per E-Mail und zusätzlich per Post zugestimmt habe. Da die Hauptsache damit erledigt war, musste das Gericht lediglich über die Verfahrenskosten entscheiden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Die Entscheidung des Gerichts</strong></h4>



<p>Das <strong>AG Hanau stellte klar</strong>, dass eine E-Mail als zugestellt gilt, solange die zugehörige Adresse existiert – unabhängig davon, ob sie aktiv genutzt wird oder eine automatische Stilllegungsnachricht generiert wird. Der Zugang der E-Mail sei in dem Moment erfolgt, in dem sie auf dem E-Mail-Server des Empfängers einging.</p>



<p>Allerdings betonte das Gericht auch die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht zwischen Vertragspartnern. Da der Mieter wusste, dass die Vermieterin seine E-Mail möglicherweise nicht mehr abrief, hätte er zusätzlich einen alternativen Kommunikationsweg, etwa den Postweg, nutzen sollen.</p>



<p>Da im nachträglichen Kostenverfahren keine Beweisaufnahme zum Zugang des Briefs erfolgte, entschied das Gericht, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Das bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt und die Gerichtskosten geteilt werden.</p>



<p>Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die vollständige Entscheidung kann unter <a href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000261">https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000261</a> eingesehen werden.</p>



<p>Mahr zum Thema Zugang einer E-Mail unter <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/beweis-zugang-e-mail/">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/beweis-zugang-e-mail/</a></p>



<p></p>
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		<item>
		<title>Apple Pay &#8211; one push and money is away</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/apple-pay-one-push-and-money-is-away/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Mar 2025 07:29:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=10603</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Implementierung virtueller Zahlungskarten, wie beispielsweise Apple Pay, durch Banken und Sparkassen mittels einfacher Bestätigung über das pushTAN-Verfahren wirft erhebliche Sicherheitsbedenken auf. Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Nutzer von Android-Geräten fälschlicherweise annehmen, nicht von Apple Pay betroffen zu sein. Diese Annahme kann dazu führen, dass sie Freigaben in ihrer pushTAN-App unkritisch bestätigen, ohne [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Implementierung virtueller Zahlungskarten, wie beispielsweise Apple Pay, durch Banken und Sparkassen mittels einfacher Bestätigung über das pushTAN-Verfahren wirft erhebliche Sicherheitsbedenken auf. Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Nutzer von Android-Geräten fälschlicherweise annehmen, nicht von Apple Pay betroffen zu sein. Diese Annahme kann dazu führen, dass sie Freigaben in ihrer pushTAN-App unkritisch bestätigen, ohne zu erkennen, dass sie damit die Einrichtung von Apple Pay autorisieren.</p>



<p>Ein konkreter Fall illustriert diese Problematik: Ein Bankkunde erhielt einen Anruf von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter, der ihn aufforderte, eine pushTAN-Freigabe mit dem Hinweis &#8222;Registrierung Karte&#8220; zu bestätigen. Ohne zu wissen, dass es sich dabei um die Aktivierung von Apple Pay handelte, autorisierte der Kunde die Anfrage. In der Folge wurden über 13.000 Euro mittels Apple Pay von seinem Konto abgebucht. Das Landgericht Köln entschied in diesem Fall zugunsten des Kunden und verurteilte die Bank zur Rückzahlung des Betrags, da der angezeigte Text in der pushTAN-App keinen eindeutigen Hinweis auf die Einrichtung von Apple Pay enthielt. citeturn0search5</p>



<p>Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit klarer und verständlicher Informationen bei der Freigabe von Diensten wie Apple Pay. Der Hinweis &#8222;Registrierung Karte&#8220; oder &#8222;Digitalisierung einer Karte&#8220; ist nicht ausreichend, um den Kunden über die Tragweite seiner Zustimmung aufzuklären. Insbesondere Android-Nutzer könnten solche Hinweise missverstehen und unbewusst die Einrichtung von Apple Pay autorisieren, obwohl sie diesen Dienst nicht nutzen.</p>



<p>Daher sollten Banken und Sparkassen darauf verzichten, virtuelle Zahlungskarten allein durch eine einfache pushTAN-Bestätigung einzurichten. Stattdessen ist ein mehrstufiges Authentifizierungsverfahren erforderlich, das sicherstellt, dass der Kunde vollständig über den Prozess informiert ist und bewusst zustimmt. In der Folge muss der Kunde über die Transaktionen ebenfalls via push-Nachricht informiert werden. Nur so kann er kurzfristig überprüfen, ob er den Bezahlvorgang angestoßen hat und auf einen ggf. vorliegenden Missbrauch zeitnah reagieren</p>



<p> Nur so kann das Risiko von Betrug und unautorisierten Transaktionen minimiert werden.</p>
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		<title>Urlaubsabgeltung trotz Mutterschutz und Elternzeit</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urlaubsabgeltung-trotz-mutterschutz-und-elternzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 08:43:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltunsanspruch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein bislang wenig in der Öffentlichkeit bekannt gewordenes Urteil des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. April 2024-Aktenzeichen neun AZR 165/23 führt dazu, dass Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit ihr Arbeitsverhältnis beenden, gegebenenfalls für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit, oder beides, gleichwohl Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Das Gericht stellte zwar fest, dass Arbeitgeber aus § [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Ein bislang wenig in der Öffentlichkeit bekannt gewordenes Urteil des Bundesarbeitsgericht, <a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-165-23/">Urteil vom 16. April 2024-Aktenzeichen neun AZR 165/23</a> führt dazu, dass Arbeitnehmer, die nach der Elternzeit ihr Arbeitsverhältnis beenden, gegebenenfalls für die Zeit des Mutterschutzes oder der Elternzeit, oder beides, gleichwohl Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben.</p>



<p>Das Gericht stellte zwar fest, dass Arbeitgeber aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html#:~:text=(1)%20Der%20Arbeitgeber%20kann%20den,Elternzeit%20um%20ein%20Zw%C3%B6lftel%20k%C3%BCrzen.">§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG </a>das Recht haben den Jahresurlaub für volle Kalendermonate der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Dieses Kürzungsrecht bezieht sich allerdings nur auf den tatsächlichen Erholungsurlaub. Nicht dagegen auf die Urlaubsabgeltung, die erst dann zum Tragen kommt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.</p>



<p>Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber noch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine entsprechende rechtsgeschäftliche Erklärung in Ausübung des Kündigungsrechtes gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht und dokumentiert.</p>



<p>Erfolgt eine solche Erklärung nicht während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, kann sie danach nicht mehr nachgeholt werden und dem Arbeitnehmer steht in der Folge der volle Urlaubsabgeltungsanspruch zu, was, abhängig von der Dauer der Elternzeit, zu einer erheblichen finanziellen Belastung des Arbeitgebers -, spiegelbildlich zu einem erheblichen vermögensrechtlichen Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auch länger zurückliegende Mutterschutz- oder Elternzeiten sah das Gericht nicht als verjährt an. </h2>



<p>Zum einen führte es aus, dass nach der speziellen Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz und §17 Abs. 2 BEEG eine abweichende Regelung vom Bundesurlaubsgesetz einschlägig ist.</p>



<p>Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit seiner E<a href="https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-2/">ntscheidung vom 20. Dezember 2022-Aktenzeichen 9 AZR 266/20 </a>klargestellt, dass die Verjährungsfrist bezogen auf die gesetzlichen Ansprüche eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt hat, ihm Gelegenheit zur Urlaubseinreichung gegeben hat und der Arbeitnehmer den Urlaub gleichwohl aus freien Stücken nicht genommen hat, beginnt zu verjähren.</p>



<p>Wichtig ist, dass Ansprüche auf Urlaubsabgeltung der Regelverjährung unterliegen und damit ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der dreijährigen Verjährung unterliegen, die mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, beginnt.</p>



<p>Junge Familien tun daher gut daran, wenn ein Elternteil nach dem Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendete, zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung über die Kürzung des Urlaubsanspruches während der Mutterschutz- und oder Elternzeit abgegeben hat. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Schnell sind hier mehrere Bruttogehälter als Urlaubsabgeltung einklagbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/kontakt-anfahrt/">Sprechen Sie uns zu einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch unter der Telefonnummer 0641 202121 an.</a></h2>
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		<title>Das Schuldscheindarlehen – Tradition trifft auf moderne Finanzierungsstrategie</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/das-schuldscheindarlehen-tradition-trifft-auf-moderne-finanzierungsstrategie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 08:36:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bank- und Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldschein]]></category>
		<category><![CDATA[Schuldscheindarlehen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Schuldscheindarlehen erlebt in den letzten Jahren eine Renaissance und erfreut sich wachsender Beliebtheit – insbesondere bei mittelständischen Unternehmen und institutionellen Investoren. Als flexible und vergleichsweise unkomplizierte Finanzierungsform bietet es eine attraktive Alternative zu klassischen Bankkrediten oder Anleihen. Doch trotz seiner Vorteile birgt das Schuldscheindarlehen auch einige Risiken, die sorgfältig geprüft werden sollten. Was ist [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das <strong>Schuldscheindarlehen</strong> erlebt in den letzten Jahren eine Renaissance und erfreut sich wachsender Beliebtheit – insbesondere bei mittelständischen Unternehmen und institutionellen Investoren. Als flexible und vergleichsweise unkomplizierte Finanzierungsform bietet es eine attraktive Alternative zu klassischen Bankkrediten oder Anleihen. Doch trotz seiner Vorteile birgt das Schuldscheindarlehen auch einige Risiken, die sorgfältig geprüft werden sollten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Was ist ein Schuldscheindarlehen?</strong></h3>



<p>Ein Schuldscheindarlehen ist ein <strong>außerbörsliches Darlehen</strong>, das zwischen einem Kreditgeber (z. B. einer Bank, Versicherung oder einem institutionellen Investor) und einem Kreditnehmer (meist ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung) abgeschlossen wird. Es handelt sich um eine <strong>privatwirtschaftliche Finanzierungsform</strong>, die im Gegensatz zu Anleihen <strong>nicht öffentlich gehandelt</strong> wird und keiner Prospektpflicht unterliegt.</p>



<p><strong>Grundlegende Merkmale:</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Laufzeiten meist zwischen <strong>2 und 10 Jahren</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Feste oder variable Verzinsung<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Geringer administrativer Aufwand im Vergleich zu Anleihen<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Keine Börsennotierung erforderlich<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Häufig von institutionellen Investoren und Banken genutzt</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Warum wird das Schuldscheindarlehen wieder beliebter?</strong></h3>



<p>Die steigende Popularität dieser Finanzierungsform hat mehrere Gründe:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Geringere Regulierung &amp; Flexibilität</strong><br>Im Gegensatz zu Anleihen unterliegt das Schuldscheindarlehen nicht den umfangreichen <strong>kapitalmarktrechtlichen Vorschriften</strong>, wodurch der Verwaltungsaufwand und die Kosten für den Kreditnehmer sinken.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Attraktive Konditionen für Unternehmen</strong><br>Aufgrund der aktuellen Zinslage suchen Investoren nach sicheren und renditestarken Anlagen. Unternehmen profitieren dadurch von <strong>niedrigen Zinsen</strong> und flexiblen Vertragsbedingungen.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Vertraulichkeit</strong><br>Da das Schuldscheindarlehen nicht an der Börse gehandelt wird, bleibt es <strong>diskret</strong> – ein wichtiger Faktor für viele Unternehmen, die ihre Finanzierungsstrategie nicht öffentlich machen möchten.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Wachsende Investorennachfrage</strong><br>Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen und Fonds interessieren sich zunehmend für Schuldscheindarlehen, da diese als vergleichsweise <strong>sichere und langfristige Anlage</strong> gelten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Der Aufbau eines Schuldscheins – Was muss enthalten sein?</strong></h3>



<p>Ein Schuldschein ist eine <strong>schriftliche Urkunde</strong>, in der sich der Kreditnehmer verpflichtet, dem Kreditgeber eine bestimmte Summe zu festgelegten Bedingungen zurückzuzahlen. Er enthält typischerweise folgende Elemente:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Darlehenssumme:</strong> Höhe des aufgenommenen Kapitals<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Laufzeit:</strong> Dauer des Darlehens (i. d. R. 2 bis 10 Jahre)<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Zinsen:</strong> Vereinbarung über feste oder variable Verzinsung<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Tilgung:</strong> Rückzahlungsmodalitäten (endfällig oder in Raten)<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Besicherung:</strong> Falls vereinbart, Angaben zu Sicherheiten<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4cc.png" alt="📌" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Übertragbarkeit:</strong> Regelung zur Weitergabe an Dritte</p>



<p>Da Schuldscheindarlehen meist bilaterale Vereinbarungen sind, können sie <strong>individuell gestaltet</strong> werden, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Tücken und Risiken des Schuldscheindarlehens</strong></h3>



<p>Trotz seiner Attraktivität gibt es einige Fallstricke, die beachtet werden sollten:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Rechtsunsicherheiten durch fehlende Standardisierung</strong><br>Da Schuldscheindarlehen <strong>nicht einheitlich reguliert</strong> sind, gibt es oft Unterschiede in den Vertragsklauseln, die zu rechtlichen Unsicherheiten führen können.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Übertragbarkeit und Gläubigerstruktur</strong><br>Viele Schuldscheindarlehen sind übertragbar, sodass der ursprüngliche Kreditgeber das Darlehen weiterverkaufen kann – möglicherweise an einen Investor mit anderen Interessen.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Nachteil bei vorzeitiger Rückzahlung</strong><br>Während Bankdarlehen oft vorzeitig zurückgezahlt werden können, sind Schuldscheindarlehen meist <strong>endfällig</strong> oder erfordern hohe Vorfälligkeitsentschädigungen.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Kein direkter Schutz durch Kapitalmarktgesetze</strong><br>Da Schuldscheindarlehen außerhalb der Börse abgewickelt werden, entfallen einige Schutzmechanismen, die Investoren oder Kreditnehmer bei Anleihen hätten.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Schuldscheindarlehen mit Bedacht nutzen</strong></h3>



<p>Das Schuldscheindarlehen ist eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, die in den letzten Jahren verstärkt genutzt wird. Unternehmen profitieren von <strong>geringeren Kosten und hoher Flexibilität</strong>, während Investoren eine <strong>stabile Rendite bei überschaubarem Risiko</strong> suchen. Allerdings erfordert diese Darlehensform eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen, um <strong>rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren</strong>.</p>



<p>Bevor Sie sich für ein Schuldscheindarlehen entscheiden, ist es ratsam, eine <strong>rechtliche Beratung</strong> in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der <strong>Prüfung, Gestaltung und Verhandlung</strong> Ihrer Schuldscheinverträge, um Ihnen maximale Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile zu gewährleisten.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4de.png" alt="📞" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /><a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/kontakt-anfahrt/"> <strong>Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!</strong></a></p>
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		<item>
		<title>In Hessen Wohnungsmangel immer dramatischer</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/in-hessen-wohnungsmangel-immer-dramatischer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 12:28:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lesen Sie u.a. bei Haufe: Auf dem hessischen Wohnungsmarkt warnte die Wohnungswirtschaft aber dann im August vor einer ernsten Krise&#8230;.[sehr lesenswert bei HAUFE.de] https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/in-hessen-wohnungsmangel-immer-dramatischer/">In Hessen Wohnungsmangel immer dramatischer</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Lesen Sie u.a. bei Haufe: Auf dem hessischen Wohnungsmarkt warnte die Wohnungswirtschaft aber dann im August vor einer ernsten Krise&#8230;.<a href="https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/fiskus-setzt-falsche-anreize-fuer-den-wohnungsbau_260_183576.html">[sehr lesenswert bei HAUFE.de]</a></p>



<p><a href="https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html">https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html</a></p>



<p></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/in-hessen-wohnungsmangel-immer-dramatischer/">In Hessen Wohnungsmangel immer dramatischer</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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		<title>Drittunterwerfung bei Werbung?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/drittuntwerfung-bei-werbung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Oct 2023 13:39:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Briefwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Drittunterwerfung]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Postwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=9895</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn die Drittunterwerfung (wohl) nicht funktioniert! Briefwerbung aus dem Blickwinkel UWG oder §§ 823 und 1004 BGB? Drittunterwerfung gelingt (schon) nicht, wenn sich der Werbeempfänger auf sein Persönlichkeitsrecht beruft. Der Fall (Plötzlich) Unverlangte Werbung wird 2021 zugesendet. Das zeite Mal in Folge, immer pro Jahr. In 2020 reicht es dem Empfänger. Es erfolgt ein schriftlicher [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading">Wenn die Drittunterwerfung (wohl) nicht funktioniert!</h4>



<p><strong>Briefwerbung aus dem Blickwinkel UWG oder §§ 823 und 1004 BGB?</strong></p>



<p>Drittunterwerfung gelingt (schon) nicht, wenn sich der Werbeempfänger auf sein Persönlichkeitsrecht beruft.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Fall</h4>



<p>(Plötzlich) Unverlangte Werbung wird 2021 zugesendet. Das zeite Mal in Folge, immer pro Jahr. In 2020 reicht es dem Empfänger. Es erfolgt ein schriftlicher Hinweis mit Abmahnung, der Werbebrief ist sichtbar gestempelt mit sinngemäß „keine Werbung bitte“, nebst Abmahnung und Unterlassungserklärung. Nun passiert das Maleur, und der Prozess beginnt.</p>



<p>Beide Parteien sind in der gleichen Branche tätig, Dienstleister und selbstständiger Berater, juristisch, insolvenzrechtlich und doch unterscheiden sie sich. Der Berufsträger hat ganz andere Rechte als Organ der Rechtspflege und freier Beruf, der Dienstleister übernimmt sehr spezialisiert intensive Hilfs- und Serviceaufgaben, insoweit sind die „Kunden des einen, grundsätzlich nicht die Kunden des anderen“. Die Verknüpfung ist eher vertikal als horizontal.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Im Prozess</h4>



<p>Im Prozess vor dem Amtsgericht entsteht so auch der Streit über die Anspruchs-, ja Abwehrgrundlage. Hat der Abmahnende die Werbesendung für die Dienstleistungen als „Mensch“ mit Persönlichkeitsrecht ( §§, 823, 1004 BGB) oder als selbstständiger freier Berufsträger, Jurist und Dienstleister (UWG) entgegengenommen und kann es darauf ankommen, bzw. ergeben sich daraus unterschiedliche Folgen und Wertungen – auch in der Rechtsprechung. Der Abmahnende beruft sich schließlich auf beide Anspruchsgrundlagen.</p>



<p>Das Verfahren gerät durch Verweisung an das Landgericht, obschon dort ein Wettbewerbsverhältnis nach strengerer Auslegung des UWG abgelehnt wird und sich der Abmahnende auf seine Stellung als „Persönlichkeitsrechtsträgers“ und damit §§ 823 sowie 1004 BGB beruft.</p>



<p>Die Drittunterwerfung ist vollständig angezeigt, und so steht eine berühmte BGH Entscheidung im Fokus, die allerdings aus dem Journalismus und Presserecht herrührt. https://www.degruyter.com/document/doi/10.9785/afp-2019-500220/html?lang=de</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das OLG</h4>



<p>Das OLG stellt nun in einem Hinweisbeschluss deutlich fest:</p>



<p>„Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (vgl. BGH NJW 2016, 870; VersR 2014, 1462 m.w.N.).<a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=73609&amp;pos=0&amp;anz=1">https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=73609&amp;pos=0&amp;anz=1</a></p>



<p>Jedoch sind an das Entfallen der tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr, als Anspruchsvoraussetzung gem. § 1004 Abs. 1 S.2 BGB strenge Anforderungen zu stellen.</p>



<p>Neben einer Drittunterwerfung gegenüber einem anderen Beworbenen (ob UWG oder Persönlichkeitsrecht unklar), reicht auch eine zusätzliche Zusicherung aus Erwägungen des Datenschutzes, die Adresse gelöscht zu haben nicht aus, da sie nicht strafbewehrt ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Kern</h4>



<p>Es ginge auch im Kern nicht um die Erfüllung eines Anspruchs auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern um einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbung.</p>



<p>Die gegenüber einem Dritten abgegeben Unterlassungserklärung [weiterer freier Berufsträger] ist entgegen der Ansicht des Landgerichts [vorh. Instanz] dagegen nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr im Verhältnis zum Kläger zu verneinen.</p>



<p>Damit fällt die Sichtweise aus der <strong>zitierten Entscheidung</strong> aus dem Pressekontext aber weg.</p>



<p><a href="https://www.degruyter.com/document/doi/10.9785/afp-2019-500220/html?lang=de">https://www.degruyter.com/document/doi/10.9785/afp-2019-500220/html?lang=de</a></p>



<p>Denn schon der von dem Betroffenen geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung ist inhaltlich eben nicht voll deckungsgleich (BGH NJW 2019, 1142). Die Entscheidung passt hier nicht.</p>



<p>„Denn anders als in den angesprochenen Fällen des Wettbewerbsrechts, wo dieselbe Handlung mehrere Mitbewerber verletzten kann, oder des Presse- und Äußerungsrechts, in dem ebenfalls im Einzelfall Konstellationen auftreten können, in denen durch dieselbe Äußerung mehrere Personen verletzt werden können, geht es vorliegend um zwei selbstständige Verletzungshandlungen [obgleich der selbe Werbebrief gesendet wurde, e. Anm.] mithin um verschiedene Gegenstände, nämlich Werbung gegenüber dem Kläger einerseits und die Werbung gegenüber Rechtsanwalt XXX andererseits&#8230;.“</p>



<p>„&#8230;eine Bewerbung des Klägers löst die [dem Rechtsanwalt XXX] versprochene Vertragsstrafe gerade nicht aus.</p>



<p>Argumente, dass eine Persönlichkeitsverletzung durch Brief oder Werbung ein „Minus“ gegenüber Persönlichkeitsverletzung in der Presse sein könnten, ändern nichts an der Anspruchsrichtung.</p>



<p><strong>Quelle: u.a. Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt 23 U 154/22</strong></p>



<p>Simpel Erklärt, im Wettbewerb kann sicherlich eine gleichförmig gerichteter Anspruch anderer Teilnehmer auf gewissen</p>



<p>[lesenswert auch:] </p>




<blockquote hcb-fetch-image-from="https://www.kpw-law.de/2011/02/02/beseitigt-eine-unterlassungserklaerung-gegenueber-dritten-die-wiederholungsgefahr/" class="wp-embedded-content" data-secret="a35TiVGAI8"><a href="https://www.kpw-law.de/2011/02/02/beseitigt-eine-unterlassungserklaerung-gegenueber-dritten-die-wiederholungsgefahr/">Beseitigt eine Unterlassungserklärung gegenüber Dritten die Wiederholungsgefahr?</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Beseitigt eine Unterlassungserklärung gegenüber Dritten die Wiederholungsgefahr?&#8220; &#8212; Kurz Pfitzer Wolf &amp; Partner" src="https://www.kpw-law.de/2011/02/02/beseitigt-eine-unterlassungserklaerung-gegenueber-dritten-die-wiederholungsgefahr/embed/#?secret=TZRwVXvefI#?secret=a35TiVGAI8" data-secret="a35TiVGAI8" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>




<p></p>
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