<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Erbrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
	<atom:link href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/category/blog/erbrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/category/blog/erbrecht/</link>
	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
	<lastBuildDate>Mon, 03 Mar 2025 08:41:14 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://i0.wp.com/xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/wp-content/uploads/2023/01/cropped-cropped-zrwd.logorot.png?fit=32%2C32&#038;ssl=1</url>
	<title>Erbrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
	<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/category/blog/erbrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
<site xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">244308674</site>	<item>
		<title>Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/rueckzahlungspflicht-auch-nach-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 08:41:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=10590</guid>

					<description><![CDATA[<p>Darlehen von Schwiegereltern: Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass größere Geldbeträge, die innerhalb der Familie verliehen werden, nicht automatisch als bloße Gefälligkeit gelten. Konkret muss ein Schwiegersohn seinen ehemaligen Schwiegereltern ein sechsstelliger Darlehensbetrag zurückzahlen – trotz der Scheidung von deren Tochter. Hintergrund des Falls Ein Mann benötigte finanzielle Unterstützung, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/rueckzahlungspflicht-auch-nach-scheidung/">Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Darlehen von Schwiegereltern: Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</h3>



<p>Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass größere Geldbeträge, die innerhalb der Familie verliehen werden, nicht automatisch als bloße Gefälligkeit gelten. Konkret muss ein Schwiegersohn seinen ehemaligen Schwiegereltern ein sechsstelliger Darlehensbetrag zurückzahlen – trotz der Scheidung von deren Tochter.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Hintergrund des Falls</h4>



<p>Ein Mann benötigte finanzielle Unterstützung, um ein geerbtes Wohnhaus zu behalten, nachdem seine Bank ihm den Kredit gekündigt hatte. Seine Schwiegereltern sprangen ein und nahmen selbst ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro auf, um seine Restschuld zu begleichen. Es war vereinbart, dass er die Raten sowie die Zinsen übernehmen würde, was er zunächst auch tat.</p>



<p>Nach der Scheidung von ihrer Tochter stellte der Schwiegersohn jedoch die Zahlungen ein. Er argumentierte, dass er aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr in der Lage sei, die Tilgung fortzusetzen. Die Schwiegermutter forderte daraufhin die Rückzahlung des offenen Betrags von rund 190.000 Euro vor Gericht – mit Erfolg.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Entscheidung des Gerichts</h4>



<p>Das Landgericht stellte klar, dass es sich bei der Finanzspritze nicht um eine bloße familiäre Gefälligkeit handelte, sondern um ein rechtsverbindliches Darlehen. Ausschlaggebend dafür war der sogenannte <strong>Rechtsbindungswille</strong>: Ein solch hoher Betrag geht über eine alltägliche Unterstützung hinaus, und sowohl die Schwiegereltern als auch der Schwiegersohn hatten ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Vereinbarung.</p>



<p>Ein weiteres wichtiges Indiz war die jahrelange Tilgung durch den Schwiegersohn. Das Gericht sah hierin eine Bestätigung, dass es sich nicht um eine Schenkung oder eine unverbindliche Unterstützung handelte. Nach der Kündigung des mündlich vereinbarten Darlehens steht den ehemaligen Schwiegereltern daher ein Anspruch auf Rückzahlung zu.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Fazit</h4>



<p>Wer innerhalb der Familie größere Geldsummen verleiht, sollte klare Absprachen treffen und diese idealerweise schriftlich festhalten. Andernfalls kann es, insbesondere nach familiären Veränderungen wie einer Scheidung, zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Das Urteil zeigt: Auch mündliche Darlehensverträge sind bindend – und eine Rückzahlungspflicht besteht, wenn ein klarer Rechtsbindungswille erkennbar ist.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/rueckzahlungspflicht-auch-nach-scheidung/">Rückzahlungspflicht auch nach Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">10590</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Nachlassregelung in Patchwork-Familien – Rechtssichere Lösungen für moderne Familienstrukturen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/nachlassregelung-in-patchwork-familien-rechtssichere-loesungen-fuer-moderne-familienstrukturen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 09:02:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Patchwork-Familien]]></category>
		<category><![CDATA[Testament Stiefkinder]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=10505</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die klassische Familie – Vater, Mutter, Kind – ist längst nicht mehr das einzige Lebensmodell. Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen, unverheiratete Paare oder komplexe Verwandtschaftsverhältnisse stellen das Erbrecht vor besondere Herausforderungen. Wer sichergehen möchte, dass sein Nachlass gerecht und im Sinne der Familie geregelt wird, sollte frühzeitig klare und rechtssichere Regelungen treffen. Warum ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/nachlassregelung-in-patchwork-familien-rechtssichere-loesungen-fuer-moderne-familienstrukturen/">Nachlassregelung in Patchwork-Familien – Rechtssichere Lösungen für moderne Familienstrukturen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die klassische Familie – Vater, Mutter, Kind – ist längst nicht mehr das einzige Lebensmodell. Patchwork-Familien mit Kindern aus früheren Beziehungen, unverheiratete Paare oder komplexe Verwandtschaftsverhältnisse stellen das <strong>Erbrecht vor besondere Herausforderungen</strong>. Wer sichergehen möchte, dass sein Nachlass gerecht und im Sinne der Familie geregelt wird, sollte frühzeitig klare und rechtssichere Regelungen treffen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Warum ist die Nachlassplanung bei Patchwork-Familien so komplex?</strong></h3>



<p>Das gesetzliche Erbrecht ist noch immer auf die traditionelle Kernfamilie ausgerichtet. In Patchwork-Familien können dadurch unerwartete und oft unerwünschte Konsequenzen entstehen:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Ungleichbehandlung von Stiefkindern</strong><br>Ohne Testament erben nur <strong>leibliche und adoptierte Kinder</strong>, Stiefkinder hingegen haben keinen gesetzlichen Erbanspruch.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Pflichtteilsansprüche und finanzielle Belastungen</strong><br>Ehepartner und Kinder haben <strong>Pflichtteilsansprüche</strong>, die oft zu Streitigkeiten oder finanziellen Belastungen für den überlebenden Partner führen.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Unverheiratete Partner gehen leer aus</strong><br>Ohne Testament haben unverheiratete Lebensgefährten <strong>kein Erbrecht</strong> – selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben.</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/26a0.png" alt="⚠" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Auseinandersetzungen zwischen den Erben</strong><br>Besonders in Patchwork-Familien kann die Verteilung des Erbes zu <strong>emotionalen Konflikten</strong> führen, wenn nicht frühzeitig eine klare Regelung getroffen wird.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Wie kann ein Testament die Interessen aller Beteiligten wahren?</strong></h3>



<p>Um Streit zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Nachlass nach den eigenen Wünschen verteilt wird, sind <strong>maßgeschneiderte testamentarische Lösungen</strong> notwendig.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Stiefkinder absichern</strong></h4>



<p>Da Stiefkinder ohne Adoption nicht gesetzlich erbberechtigt sind, sollten sie im Testament ausdrücklich als Erben eingesetzt werden. Eine <strong>Vermächtnisregelung</strong> oder eine <strong>Schenkung zu Lebzeiten</strong> kann ebenfalls sinnvoll sein.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Den Partner schützen</strong></h4>



<p>Unverheiratete Lebensgefährten können durch ein <strong>Testament oder einen Erbvertrag</strong> abgesichert werden. Auch ein <strong>Nießbrauchrecht</strong> oder eine <strong>Wohnrechtsregelung</strong> für Immobilien kann den Partner finanziell absichern.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Pflichtteilsansprüche minimieren</strong></h4>



<p>In Patchwork-Familien kann es vorkommen, dass Pflichtteilsansprüche von Kindern aus früheren Beziehungen eine wirtschaftliche Belastung für den überlebenden Ehepartner darstellen. Durch <strong>lebzeitige Schenkungen, Pflichtteilsverzichte oder gezielte Vermächtnisse</strong> lässt sich dies oft abmildern.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>4. Klare Verfügungen für gemeinsame Werte</strong></h4>



<p>Oft gibt es Vermögenswerte, die mehreren Familienmitgliedern wichtig sind – beispielsweise Immobilien oder Familienunternehmen. Hier kann durch <strong>Teilungsanordnungen oder Testamentsvollstreckung</strong> sichergestellt werden, dass eine faire und reibungslose Nachlassregelung erfolgt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Welche Möglichkeiten gibt es für eine rechtssichere Nachlassgestaltung?</strong></h3>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Berliner Testament:</strong> Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – doch Vorsicht: Kinder aus früheren Beziehungen können dennoch ihren Pflichtteil verlangen.<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Vor- und Nacherbschaft:</strong> Sicherstellung, dass Vermögen erst an den Ehepartner und nach dessen Tod an bestimmte Kinder weitergegeben wird.<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Erbvertrag:</strong> Gemeinsame bindende Regelung mit klaren Erbquoten für alle Beteiligten.<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Schenkungen zu Lebzeiten:</strong> Steuerliche Vorteile und Schutz vor Pflichtteilsansprüchen.<br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2705.png" alt="✅" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Testamentsvollstreckung:</strong> Ein neutraler Dritter sorgt für eine reibungslose Nachlassabwicklung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Fazit: Maßgeschneiderte Lösungen für moderne Familien</strong></h3>



<p>Patchwork-Familien benötigen eine individuelle Nachlassregelung, die allen Beteiligten gerecht wird und Konflikte vermeidet. Ein <strong>gut durchdachtes Testament oder ein Erbvertrag</strong> sind dabei essenziell, um die eigenen Wünsche durchzusetzen und finanzielle Risiken zu minimieren.</p>



<p><strong>Lassen Sie sich professionell beraten!</strong> Als erfahrene Rechtsanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Familiensituation zu finden.</p>



<p><a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/kontakt-anfahrt/"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f4de.png" alt="📞" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – gemeinsam gestalten wir Ihre sichere Zukunft!</strong></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/nachlassregelung-in-patchwork-familien-rechtssichere-loesungen-fuer-moderne-familienstrukturen/">Nachlassregelung in Patchwork-Familien – Rechtssichere Lösungen für moderne Familienstrukturen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">10505</post-id>	</item>
		<item>
		<title>BFH-Erwerb von Immobilienanteilen von Miterben keine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinne</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bfherwerb-von-immobilienanteilen-von-miterben-keine-anschaffung-im-steuerrechtlichen-sinne/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2024 09:04:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=10039</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steuerfreiheit bei Veräußerung von Nachlassvermögen &#8211; Bundesfinanzgerichtshof &#8211; Urteil vom 26.09.2023 IX R 13/22 &#8222;Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).&#8222; Gemäß dem Urteil [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bfherwerb-von-immobilienanteilen-von-miterben-keine-anschaffung-im-steuerrechtlichen-sinne/">BFH-Erwerb von Immobilienanteilen von Miterben keine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinne</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Steuerfreiheit bei Veräußerung von Nachlassvermögen &#8211; Bundesfinanzgerichtshof &#8211; Urteil vom 26.09.2023 IX R 13/22</p>



<h2 class="wp-block-heading">&#8222;<em>Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Rz 43).</em>&#8222;</h2>



<p>Gemäß dem <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310258/">Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26.09.2023 – IX R 13/22</a> unterliegt der Verkauf von Immobilie oder Immobilienanteilen, die zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehören, keiner Einkommensteuer. Diese Regelung gilt insbesondere dann, wenn zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde.</p>



<p>Im vorliegenden Fall war der Steuerpflichtige Mitglied einer Erbengemeinschaft, die aus drei Erben bestand und Immobilien im Nachlass hatte. Der Steuerpflichtige erwarb die Anteile der beiden anderen Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte daraufhin die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte den Verkauf gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als privates Veräußerungsgeschäft, das früher als Spekulationsgeschäft bekannt war.</p>



<p>Der BFH widersprach dieser Auffassung. Er argumentierte, dass die Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen, z.B. Immobilien oder Immobilienanteile, zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei jedoch im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht gegeben. </p>



<p>Im konkreten fall waren die Bedingungen für ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht erfüllt. Es bestand keine Übereinstimmung zwischen dem erworbenen und dem veräußerten Wirtschaftsgut. Der Kläger erwarb durch eine notarielle Urkunde die Erbanteile der beiden Kinder der Erblasserin, also die anteilige Beteiligung an der Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft. Hingegen veräußerte er durch eine notarielle Urkunde das Grundstück aus dem Nachlass an einen Dritten.</p>



<p>Mit diesem Urteil hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist von der Position der Finanzverwaltung abgerückt.</p>



<p>Aber Vorsicht! Das bedeute nicht, dass jeder Erwerb und die darauf folgende Veräußerung zwangsläufig steuerfrei erfolgt. Bei der Planung von Kauf &#8211; und spätestens vor dem Verkauf -sollte vorsorglich der Rat eines versierten Steuerberaters oder <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?personnel=rechtsanwaeltin-beate-wypchol">Rechtsanwaltes </a>eingeholt werden!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bfherwerb-von-immobilienanteilen-von-miterben-keine-anschaffung-im-steuerrechtlichen-sinne/">BFH-Erwerb von Immobilienanteilen von Miterben keine Anschaffung im steuerrechtlichen Sinne</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">10039</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/mieteinnahmen-in-der-familie-effizient-umverteilen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Nov 2023 08:23:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mieteinnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[minderjährige kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Nießbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerlast]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/?p=9920</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unter welchen Bedingungen wird die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs gewährt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass die zeitlich begrenzte Übertragung von Einkunftsquellen (Mieteinnahmen) auf minderjährige Kinder durch einen unentgeltlichen Nießbrauch nicht als missbräuchlich betrachtet wird, sofern die Eltern &#8211; abgesehen von der übertragenen Einkunftsquelle &#8211; keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile erlangen. Das Urteil vom 20. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/mieteinnahmen-in-der-familie-effizient-umverteilen/">Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Unter welchen Bedingungen wird die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsnießbrauchs gewährt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich bestätigt, dass die zeitlich begrenzte Übertragung von Einkunftsquellen (Mieteinnahmen) auf minderjährige Kinder durch einen unentgeltlichen Nießbrauch nicht als missbräuchlich betrachtet wird, sofern die Eltern &#8211; abgesehen von der übertragenen Einkunftsquelle &#8211; keine zusätzlichen steuerlichen Vorteile erlangen. <a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/pdf/STRE202350164?type=1646225765">Das Urteil vom 20. Juni 2023 (IX R 8/22) verdeutlicht</a>, dass diese Übertragung lediglich zu einer Verschiebung der Einkunftsquelle führt, ohne weitere steuerliche Vorteile zu generieren.</p>



<p>Im konkreten Fall war die Klägerin, eine Nießbrauchsgemeinschaft bestehend aus den Beigeladenen (Kindern), mit dem Finanzamt im Streit. Es ging um die Anerkennung der unentgeltlichen Übertragung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern auf die minderjährigen Beigeladenen (Kindern). Der Knackpunkt: die Nutzung des Grundfreibetrags der minderjährigen Kinder zur Minderung der Steuerlast aus den Mieteinnahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der BFH bestätigte die Wirksamkeit der Übertragung und konnte keinen Gestaltungsmissbrauch feststellen.</h2>



<p>Gemäß § 42 Abs. 2 AO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung zu einem nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Die Übertragung an Dritte oder zur Erfüllung von Unterhaltspflichten wird üblicherweise nicht als missbräuchlich betrachtet.</p>



<p>In diesem Fall resultierte die Übertragung des Nießbrauchsrechts lediglich in der Verschiebung der Einkunftsquelle (Mieteinnahmen). Ein steuerlicher Vorteil ergab sich nur aus der reinen Übertragung der steuerlichen Einkunftsquelle. Diese Vorgehensweise entspricht der gesetzlichen Regelung und ist somit rechtlich konform.</p>



<p>Die Übertragung eines Nießbrauchsrechts von ertragsbringenden Vermögenswerten kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um die steuerlichen Freibeträge für Minderjährige optimal zu nutzen. Auf diese Weise können Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen erfüllen und gleichzeitig Einkünfte aus ihrer zu versteuernden Einkunftsquelle entfernen.</p>



<p>Praxistipp: Wie sie einen zeitlich befristeten Nießbrauch einrichten, die Genehmigung der Ergänzungspflegschaft erhalten und Mietverträge gestalten, erfahren Sie in der Beratung durch unser erfahrenes Kanzleiteam! </p>



<h2 class="wp-block-heading"><a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/contact/">Rufen Sie uns unverbindlich zu einem Erstgespräch am Telefon unter 0641 202121 an!</a></h2>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/mieteinnahmen-in-der-familie-effizient-umverteilen/">Wie können Mieteinnahmen innerhalb der Familie effizient umverteilt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">9920</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Gesetzliche Erbfolge &#8211; Was passiert, wenn das Gesetz den Nachlass verteilt?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/gesetzliche-erbfolge-was-passiert-denn-da/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2023 17:24:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=7979</guid>

					<description><![CDATA[<p>Gesetzliche Erbfolge: Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbmasse wird nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen, d.h. sie wird unter den Verwandten und dem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner verteilt, wobei nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt sind. I. Rangfolge bei der gesetzlichen Erbfolge Die Verwandten werden in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen eingeteilt, wobei immer [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/gesetzliche-erbfolge-was-passiert-denn-da/">Gesetzliche Erbfolge &#8211; Was passiert, wenn das Gesetz den Nachlass verteilt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading">Gesetzliche Erbfolge: </h3>



<p>Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbmasse wird nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen, d.h. sie wird unter den Verwandten und dem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner verteilt, wobei nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>I. Rangfolge bei der gesetzlichen Erbfolge</strong></h3>



<p>Die Verwandten werden in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen eingeteilt, wobei immer die Erben der niedrigsten Ordnung Vorrang vor anderen Erben haben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel</strong></h4>



<p>Die Enkel erben nur, wenn die Kinder selbst bereits verstorben sind oder das Erbe nicht annehmen wollen, und die Urenkel erben nur, wenn die Enkel nicht mehr leben oder das Erbe nicht annehmen wollen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten</strong></h4>



<p>Auch hier gilt: Die Geschwister können nur erben, wenn die Eltern des Verstorbenen nicht mehr leben. Und solange die Geschwister noch leben, können die Neffen und Nichten nicht erben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousinen</strong></h4>



<p>Auch hier gilt, die Großeltern schließen deren Abkömmlinge in der Erbfolge aus, danach die Tanten und Onkel deren Abkömmlinge.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge</strong></h4>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>II. Erbrecht des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners</strong></h3>



<p>Die Ehepartner/eingetragene Lebenspartner sind nicht miteinander verwandt. Für sie gelten im Erbfall besondere Regeln. Sie erben neben den Verwandten. Die Höhe ihres Erbanteils ist abhängig davon, in welche Rangordnung die neben dem Ehegatten erbenden Verwandten einzustufen sind und von dem Güterstand, in dem die Eheleute/eingetragene Lebenspartner zum Todeszeitpunkt lebten. Da der Güterstand der Gütergemeinschaft im Alltag kaum noch vorkommt, wird seine Auswirkung auf das Ehegattenerbrecht hier nicht thematisiert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der 1. Ordnung</strong></h4>



<p>Hier erbt der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner <strong>ein Viertel</strong>, die Verwandten der 1. Ordnung drei Viertel des Nachlasses.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong>, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Überlebenden um ein Viertel der Erbschaft, d.h. der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner erhält insgesamt <strong>die Hälfte</strong> der Erbschaft, die andere Hälfte Erben die Verwandten der 1. Ordnung.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung</strong>, so erbt der überlebende hier regelmäßig <strong>ein Viertel</strong>.</li>
</ul>



<p><strong>Besonderheit:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hat der Erblasser <strong>ein Kind</strong> hinterlassen, so erben der Ehegatte und das Kind je zur <strong>Hälfte</strong>.</li>



<li>Bei <strong>zwei Kindern</strong> erben der Ehegatte und jedes Kind je <strong>ein Drittel</strong>.</li>



<li>Neben <strong>drei und mehr Kindern</strong> erbt der Ehegatte <strong>ein Viertel</strong> und die Kinder die übrigen drei Viertel unter sich zu gleichen Teilen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der 2. Ordnung</strong></h4>



<p>Der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner erbt hier die <strong>Hälfte </strong>des Nachlasses. Die andere Hälfte erhalten die Verwandten der 2. Ordnung.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong>, erhöht sich der Erbteil des Überlebenden ebenfalls um ein Viertel, so dass er insgesamt <strong>drei Viertel</strong> des Nachlasses beanspruchen kann. Die Verwandten der 2. Ordnung erben dann lediglich insgesamt ein Viertel der Erbschaft.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung,</strong> so erbt der überlebende hier die <strong>Hälfte</strong>.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Großeltern</strong></h4>



<p>Auch hier erbt der überlebende Ehegatte/eingetragener Lebenspartner die <strong>Hälfte</strong> des Nachlasses. Doch hier gilt eine Besonderheit: Wenn ein Großelternteil im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt, wird dessen Erbanteil nicht von dessen Abkömmlingen übernommen, sondern er erhöht den Erbteil des überlebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Auch hier erhöht sich der Erbteil des Überlebenden um ein Viertel, wenn die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong> lebten, so dass der Überlebende insgesamt <strong>drei Viertel </strong>des Nachlasses erhält.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung</strong>, so erbt der Überlebende hier die <strong>Hälfte</strong>.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>4. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der ferneren Ordnungen</strong></h4>



<p>Bei einer solchen Konstellation erhält der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner die <strong>ganze Erbschaft</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>III. Gesetzliches Erbrecht des Staates</strong></h3>



<p>Ist kein gesetzlicher Erbe vorhanden, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz hatte. Im Übrigen erbt der Bund.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/gesetzliche-erbfolge-was-passiert-denn-da/">Gesetzliche Erbfolge &#8211; Was passiert, wenn das Gesetz den Nachlass verteilt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">7979</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Erbrecht &#124; Wie verfasse ich ein wirksames Testament?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erbrecht-wie-verfasse-ich-ein-wirksames-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 15:35:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[eigenhändiges Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[letzter Wille]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Notarielles Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=7975</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie ein Testament verfassen wollen, stehen Ihnen zwei Wege zu Verfügung: Entweder Sie verfassen Ihr Testament eigenhändig oder Sie lassen es notariell errichten. 1. Eigenhändiges Testament Das eigenhändige Testament muss vollständig und ausschließlich handschriftlich verfasst und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Auch der Ort und das Datum sind anzugeben. Das ist [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erbrecht-wie-verfasse-ich-ein-wirksames-testament/">Erbrecht | Wie verfasse ich ein wirksames Testament?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn Sie ein Testament verfassen wollen, stehen Ihnen zwei Wege zu Verfügung: Entweder Sie verfassen Ihr Testament eigenhändig oder Sie lassen es notariell errichten.</p>



<p><strong>1. Eigenhändiges Testament</strong></p>



<p>Das eigenhändige Testament muss vollständig und ausschließlich handschriftlich verfasst und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Auch der Ort und das Datum sind anzugeben. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte aufgehoben wird. Ist aus einem Testament das Datum nicht zu ersehen, lässt sich nur schwer ermitteln, welches nun das jüngere und damit auch das gültige ist.</p>



<p>Aus dem Inhalt muss ersichtlich sein, dass Sie mit dem Dokument Verfügungen für den Fall Ihres Ablebens treffen möchten. Es bietet sich daher an, das Schriftstück als Ihren letzten Willen zu betiteln und klar festzulegen, wer Ihr Erbe sein soll und wer eventuell ein Vermächtnis erhalten soll.</p>



<p>Das eigenhändige Testament können Sie sowohl Zuhause aufbewahren als auch beim Amtsgericht-Nachlassgericht hinterlegen. Da bei der Aufbewahrung Zuhause die Gefahr besteht, dass das Testament nach dem Tod beiseite gebracht wird, verloren geht oder vergessen wird, ist es empfehlenswert, es beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das Gericht wird automatisch vom Tod des Erblassers benachrichtigt und eröffnet dann den Erben den Inhalt.</p>



<p>Das für Sie zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) finden Sie <a href="https://web.archive.org/web/20220528170640/http://gerichtsverzeichnis.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p><strong>2. Notarielles Testament</strong></p>



<p>Das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet und kann auch von ihm geschrieben werden. Sie entscheiden jedoch, was dort inhaltlich aufgenommen wird und leisten am Ende Ihre Unterschrift.</p>



<p>Der Notar ist verpflichtet das Testament in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes zu geben.</p>



<p>Das eigenhändige Testament ist zwar billiger als das notarielle. Die Gefahr der formellen Fehler oder missverständlichen Anordnungen ist jedoch beim eigenhändigen Testament viel größer. Darüber hinaus bringt das notarielle Testament auch Vorteile für die späteren Erben. Als notarielle Urkunde stellt es einen zulässigen Ersatz für den Erbschein dar, so dass dieser nach Ihrem Ableben nicht mehr beantragt werden muss. Die Erben sparen damit Zeit und Geld (Gerichtsgebühren).</p>



<p>Wer sicher gehen will, dass bei der Abfassung des Testaments keine Fehler gemacht werden und der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das tatsächlich Gewollte auch in der richtigen juristischen Form umgesetzt wird und Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben nicht von Gerichten in langwierigen Verfahren ausgelegt werden muss.</p>



<p>Streit unter den Erben lässt sich z.B. durch eine <a href="https://web.archive.org/web/20220528170640/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/05/15/testamentsvollstreckung/">Testamentsvollstreckung</a> vermeiden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erbrecht-wie-verfasse-ich-ein-wirksames-testament/">Erbrecht | Wie verfasse ich ein wirksames Testament?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">7975</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erben-und-vererben-rechtzeitig-die-eigene-familiensituation-pruefen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2023 17:07:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erben und Vererben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=7966</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erben-und-vererben-rechtzeitig-die-eigene-familiensituation-pruefen/">Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die <a href="https://web.archive.org/web/20220528163146/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/03/11/gesetzliche-erbfolge/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gesetzliche Erbfolge</a>, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form vererbt.</p>



<p>Die gesetzliche Erbfolge ist somit den traditionellen Familienkonstellationen vorbehalten. Wie wird aber der nichteheliche Partner im Erbfall berücksichtigt? Viele gehen zu Unrecht davon aus, dass &#8211; wenn man jahrelang wie eine Familie zusammengelebt habe  ohne verheiratet gewesen zu sein &#8211; man auch automatisch an der Erbfolge beteiligt sei. Ein böser Trugschluss! Denn nach der gesetzlichen Erbfolge sind nur der Ehegatte und die Verwandten – als eine Erbengemeinschaft – erbberechtigt.</p>



<p>Auch in Patchwork-Familien, in denen verschiedene Familienstämme, die sozial miteinander verbunden sind, jahrelange Gemeinschaften gebildet haben, kann der Erbfall zu erheblichen Konflikten führen. Ihnen fehlt der rechtliche Zusammenhalt. Die Kinder aus erster Ehe können durch das Hinzutreten eines zusätzlichen gesetzlichen Erben in der Person des neuen Ehepartners eventuell benachteiligt werden, ohne dass dies so gewollt war.</p>



<p>Aktiv vererben!</p>



<p>In Anbetracht der steigenden Zahl von Patchwork-Familien in unserer Gesellschaft wird das Konfliktpotenzial im Erbfall immer evidenter. Gerade in solchen zusammengesetzten Familien ist es wichtig zu wissen, welche Erbfolgen bei bestimmten Todeszeitpunkten eintreten würden und ob sie auch so gewollt sind. Es ist daher dringend anzuraten, die jeweilige Ehe- und Familiensituation von einem sachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und mit ihm die individuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erben-und-vererben-rechtzeitig-die-eigene-familiensituation-pruefen/">Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">7966</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Was ist eine Testamentsvollstreckung und in welchen Fällen ist sie zu empfehlen?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-ist-eine-testamentsvollstreckung-und-in-welchen-faellen-ist-sie-zu-empfehlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 17:09:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=7969</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers. Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich angeordnet werden, im Testament oder im Erbvertrag, und kann sich auf das komplette Erbe oder nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen. Ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung notwendig ist, entscheidet der Erblasser. In Fällen, in denen sowohl der Nachlass als auch die Anzahl [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-ist-eine-testamentsvollstreckung-und-in-welchen-faellen-ist-sie-zu-empfehlen/">Was ist eine Testamentsvollstreckung und in welchen Fällen ist sie zu empfehlen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h3 class="wp-block-heading">Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.</h3>



<p>Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich angeordnet werden, im Testament oder im Erbvertrag, und kann sich auf das komplette Erbe oder nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen.</p>



<p>Ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung notwendig ist, entscheidet der Erblasser. In Fällen, in denen sowohl der Nachlass als auch die Anzahl der Erben übersichtlich ist, ist eine Testamentsvollstreckung nicht unbedingt notwendig. Doch bei größerem Nachlassvermögen und zahlreichen Erben, die schon vor dem Erbfall zerstritten sind, kann eine Testamentsvollstreckung durchaus zu einem reibungslosen Ablauf beitragen. Auch bei minderjährigen oder geschäftlich unerfahrenen Erben ist eine Testamentsvollstreckung empfehlenswert. Genauso verhält es sich, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass die von ihm angeordneten Auflagen und/oder Vermächtnisse tatsächlich ausgeführt werden.</p>



<p>Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker selbst bestimmen oder jemanden benennen, der eine geeignete Person zur Testamentsvollstreckung beruft. Er kann auch bestimmen, dass das <a href="https://web.archive.org/web/20220528175723/http://gerichtsverzeichnis.de/">zuständige Nachlassgericht</a> einen Testamentsvollstrecker auswählen soll.</p>



<p>Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung. Wenn diesbezüglich nichts Besonderes angeordnet wurde, hat der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen und den Nachlass aufzuteilen. Aber auch Administratives gehört zu dem Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers. Insbesondere behördliche Abmeldungen des Verstorbenen, die Organisation der Beerdigung und das Aufstellen eines Nachlassverzeichnisses. Darüber hinaus hat er die Pflicht zur Rechnungslegung. Da die Aufgaben des Testamentsvollstreckers unter Umständen weit reichend sein können, sollte er stets über genügend fundierte Sachkenntnis verfügen.</p>



<p>Da die Aufgaben des Testamentsvollstreckers ein hohes Maß an Verantwortung erfordern, steht dem Testamentsvollstrecker nach dem Gesetz auch eine angemessene Vergütung zu, sofern der Erblasser nicht verfügt hat, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt werden soll. Die Höhe der Vergütung richtet sich regelmäßig nach dem Wert der Vermögensmasse des Nachlasses.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-ist-eine-testamentsvollstreckung-und-in-welchen-faellen-ist-sie-zu-empfehlen/">Was ist eine Testamentsvollstreckung und in welchen Fällen ist sie zu empfehlen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">7969</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Apr 2023 18:23:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=8003</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.09.2011, Aktenzeichen: 6 U 117/10, hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es im Wesentlichen um die Anwendung des § 2247 Abs. 1 BGB ging. Hiernach muss eine letztwillige Verfügung (Testament) eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es ist zu beachten, dass die Unterschrift Vor- und Nachname des oder der Erblassers/in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/">Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.09.2011, Aktenzeichen: 6 U 117/10, hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es im Wesentlichen um die Anwendung des § 2247 Abs. 1 BGB ging. Hiernach muss eine letztwillige Verfügung (Testament) eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es ist zu beachten, dass die Unterschrift Vor- und Nachname des oder der Erblassers/in enthalten soll. Eine Unterschrift in anderer Weise reicht regelmäßig nicht aus, wenn an der Urheberschaft der Unterschrift ernstliche Zweifel bestehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im entschiedenen Fall war ein Zusatz zum <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/testament">Testament</a> lediglich mit einer Initialabkürzung unterzeichnet worden. Die Initialen waren zum Einen nicht eindeutig zuzuordnen. Zum Anderen erfüllten sie, bei Zweifeln an der Urheberschaft durch die Erblasserin, nicht die Erfordernisse des Gesetzes.</h2>



<p>Zudem ist bei der Abfassung eines Testament oder letztwilligen Verfügungen stets darauf zu achten, die zuzuwendenden Gegenstände oder Vermögenswerte möglichst genau zu bezeichnen. Das Gericht monierte nämlich, dass die alleinige Bezeichnung &#8222;Mein Konto&#8220; zu unbestimmt war, weil mehr als ein Konto vorhanden war.</p>



<p>Zwar ist es weiterhin grundsätzlich möglich ein Testament eigenhändig zu verfassen und durch eigene Unterschrift zu einem wirksamen und rechtsbeständigen Dokument werden zu lassen. Allerdings zeigt die kleine Auswahl an Stolpersteinen, dass sachkundiger Rat regelmäßig vor Abfassung eines Testamentes eingeholt werden sollte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/">Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">8003</post-id>	</item>
		<item>
		<title>Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/brauche-ich-eine-vorsorgevollmacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/wpsite/?p=7981</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/brauche-ich-eine-vorsorgevollmacht/">Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading">Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf.</h4>



<p>Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der Gesundheit, des Aufenthaltes sowie auf andere Bereiche beziehen.</p>



<p>Der Bevollmächtigte sollte jemand sein, dem man vertraut. Jemand der es schafft, die Entscheidung für den Vertretenen, und nicht für sich selbst zu treffen.</p>



<p>Für die Vorsorgevollmacht ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben. Sie sollte jedoch schriftlich sein. Meistens ist es sogar sinnvoll, wenn die Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet wird. Das ist juristisch erforderlich, wenn die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Immobilien oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.</p>



<p>Einen ersten Eindruck, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, kann man gewinnen, wenn man die zahlreichen fertigen Formulare aus dem Internet studiert.</p>



<p>Doch solche fertigen Vorlagen sparen viele Fragen aus und können im Zweifelsfall sogar rechtlich angreifbar sein.</p>



<p>Aus diesem Grund sollte eine individuelle juristische Beratung stattfinden, damit eine Regelung gefunden werden kann, die auf die persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.</p>



<p>Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht mit einer <a href="https://web.archive.org/web/20220528172353/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/02/07/patientenverfuegung/">Patientenverfügung</a> verbunden sein.</p>



<p>Übrigens, eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht kann – solange Sie geschäftsfähig sind – jederzeit widerrufen werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/brauche-ich-eine-vorsorgevollmacht/">Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
		<post-id xmlns="com-wordpress:feed-additions:1">7981</post-id>	</item>
	</channel>
</rss>
