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	<title>Beate Wypchol, Autor bei Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Beate Wypchol, Autor bei Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Gesetzliche Erbfolge &#8211; Was passiert, wenn das Gesetz den Nachlass verteilt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2023 17:24:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gesetzliche Erbfolge: Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbmasse wird nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen, d.h. sie wird unter den Verwandten und dem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner verteilt, wobei nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt sind. I. Rangfolge bei der gesetzlichen Erbfolge Die Verwandten werden in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen eingeteilt, wobei immer [&#8230;]</p>
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<h3 class="wp-block-heading">Gesetzliche Erbfolge: </h3>



<p>Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Die Erbmasse wird nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen, d.h. sie wird unter den Verwandten und dem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner verteilt, wobei nicht alle Verwandten in gleicher Weise erbberechtigt sind.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>I. Rangfolge bei der gesetzlichen Erbfolge</strong></h3>



<p>Die Verwandten werden in gesetzliche Erben verschiedener Ordnungen eingeteilt, wobei immer die Erben der niedrigsten Ordnung Vorrang vor anderen Erben haben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel</strong></h4>



<p>Die Enkel erben nur, wenn die Kinder selbst bereits verstorben sind oder das Erbe nicht annehmen wollen, und die Urenkel erben nur, wenn die Enkel nicht mehr leben oder das Erbe nicht annehmen wollen.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten</strong></h4>



<p>Auch hier gilt: Die Geschwister können nur erben, wenn die Eltern des Verstorbenen nicht mehr leben. Und solange die Geschwister noch leben, können die Neffen und Nichten nicht erben.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousinen</strong></h4>



<p>Auch hier gilt, die Großeltern schließen deren Abkömmlinge in der Erbfolge aus, danach die Tanten und Onkel deren Abkömmlinge.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge</strong></h4>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>II. Erbrecht des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners</strong></h3>



<p>Die Ehepartner/eingetragene Lebenspartner sind nicht miteinander verwandt. Für sie gelten im Erbfall besondere Regeln. Sie erben neben den Verwandten. Die Höhe ihres Erbanteils ist abhängig davon, in welche Rangordnung die neben dem Ehegatten erbenden Verwandten einzustufen sind und von dem Güterstand, in dem die Eheleute/eingetragene Lebenspartner zum Todeszeitpunkt lebten. Da der Güterstand der Gütergemeinschaft im Alltag kaum noch vorkommt, wird seine Auswirkung auf das Ehegattenerbrecht hier nicht thematisiert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>1. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der 1. Ordnung</strong></h4>



<p>Hier erbt der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner <strong>ein Viertel</strong>, die Verwandten der 1. Ordnung drei Viertel des Nachlasses.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner im gesetzlichen Güterstand der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong>, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Überlebenden um ein Viertel der Erbschaft, d.h. der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner erhält insgesamt <strong>die Hälfte</strong> der Erbschaft, die andere Hälfte Erben die Verwandten der 1. Ordnung.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung</strong>, so erbt der überlebende hier regelmäßig <strong>ein Viertel</strong>.</li>
</ul>



<p><strong>Besonderheit:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hat der Erblasser <strong>ein Kind</strong> hinterlassen, so erben der Ehegatte und das Kind je zur <strong>Hälfte</strong>.</li>



<li>Bei <strong>zwei Kindern</strong> erben der Ehegatte und jedes Kind je <strong>ein Drittel</strong>.</li>



<li>Neben <strong>drei und mehr Kindern</strong> erbt der Ehegatte <strong>ein Viertel</strong> und die Kinder die übrigen drei Viertel unter sich zu gleichen Teilen.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>2. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der 2. Ordnung</strong></h4>



<p>Der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner erbt hier die <strong>Hälfte </strong>des Nachlasses. Die andere Hälfte erhalten die Verwandten der 2. Ordnung.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong>, erhöht sich der Erbteil des Überlebenden ebenfalls um ein Viertel, so dass er insgesamt <strong>drei Viertel</strong> des Nachlasses beanspruchen kann. Die Verwandten der 2. Ordnung erben dann lediglich insgesamt ein Viertel der Erbschaft.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung,</strong> so erbt der überlebende hier die <strong>Hälfte</strong>.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>3. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Großeltern</strong></h4>



<p>Auch hier erbt der überlebende Ehegatte/eingetragener Lebenspartner die <strong>Hälfte</strong> des Nachlasses. Doch hier gilt eine Besonderheit: Wenn ein Großelternteil im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt, wird dessen Erbanteil nicht von dessen Abkömmlingen übernommen, sondern er erhöht den Erbteil des überlebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Auch hier erhöht sich der Erbteil des Überlebenden um ein Viertel, wenn die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Zugewinngemeinschaft</strong> lebten, so dass der Überlebende insgesamt <strong>drei Viertel </strong>des Nachlasses erhält.</li>



<li>Lebten die Ehegatten/eingetragene Lebenspartner in der <strong>Gütertrennung</strong>, so erbt der Überlebende hier die <strong>Hälfte</strong>.</li>
</ul>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>4. Ehegatte/eingetragener Lebenspartner neben Verwandten der ferneren Ordnungen</strong></h4>



<p>Bei einer solchen Konstellation erhält der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner die <strong>ganze Erbschaft</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>III. Gesetzliches Erbrecht des Staates</strong></h3>



<p>Ist kein gesetzlicher Erbe vorhanden, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz hatte. Im Übrigen erbt der Bund.</p>
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		<title>Unternehmen in der Scheidung</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/unternehmen-in-der-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 16:46:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der &#160;Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist, keine Heirat ohne Gütertrennung, bildet längst nicht die Regel ab. Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Goldstandard für Selbständige und Unternehmer ist: bereits vor der &nbsp;Eheschließung einen Ehevertrag aufzusetzen. Was bei Familiendynastien in Unternehmen, ähnlich wie früher bei adligen Familien, gelebtes Prinzip ist,<strong> keine Heirat ohne Gütertrennung</strong>, bildet längst nicht die Regel ab.</p>



<p>Gerade für Startups gilt zu bedenken, dass Unternehmen im Laufe einer Ehe, mag sie 10 oder 20 Jahre dauern, erhebliche Wertsteigerungen erfahren können. Ohne eine Regelung muss bei einer Ehescheidung dem am Unternehmen nicht beteiligten Partner ein Zugewinnausgleich ausgezahlt werden, der leicht in Millionenhöhe resultieren kann. Dann ist bestensfalls das Unternehmen erheblich belastet, wenn nicht sogar in deutlicher Schieflage – oder die Insolvenz droht. Es gilt also – über den eigenen privaten Bereich hinaus – für das Unternehmen, die Mitarbeiter und deren Familien soziale Verantwortung zu übernehmen.</p>



<p>Wer keine strikte Gütertrennung möchte, kann bei der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft bestimmte Vermögenswerte aus dem für den Zugewinn maßgeblichen Vermögen ausnehmen. Jeweils können z.b. Unternehmen oder Gesellschaftsanteile an solchen ausgenommen werden und damit unberücksichtigt bleiben.</p>



<p>Kommt es zu einer Ehescheidung, führt diese gleichwohl zu einem Zugewinnausgleich. In einem solchen Fall würden aber die ausgenommenen Vermögenswerte nicht zu dem maßgeblichen Vermögen hinzugerechnet. Entsprechend geringer fällt der Zugewinnausgleich aus. Die Gefahr, dass der Gesellschaftsanteil oder das Unternehmen über Gebühr belastet werden, ist deutlich geringer.</p>



<p>Stehen Gedanken über eine Trennung an, oder wird man mit diesem Ergebnis vom Partner überrascht, gilt es, sich von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen, die interdisziplinär sowohl die wirtschaftsrechtlichen Zusammenhänge erfasst, als auch die im Vordergrund stehenden familienrechtlichen Fragestellungen beantworten kann.</p>



<p>Je früher eine Beratung erfolgt, desto eher kann mit der Ausgangslage kreativ umgegangen werden, mit dem Ziel, eine – aus Unternehmenssicht – möglichst günstige Gestaltung des Scheidungsverfahrens erfolgreich umsetzen zu können.</p>
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		<title>Erbrecht &#124; Wie verfasse ich ein wirksames Testament?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erbrecht-wie-verfasse-ich-ein-wirksames-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 15:35:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[eigenhändiges Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
		<category><![CDATA[letzter Wille]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Notarielles Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie ein Testament verfassen wollen, stehen Ihnen zwei Wege zu Verfügung: Entweder Sie verfassen Ihr Testament eigenhändig oder Sie lassen es notariell errichten. 1. Eigenhändiges Testament Das eigenhändige Testament muss vollständig und ausschließlich handschriftlich verfasst und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Auch der Ort und das Datum sind anzugeben. Das ist [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn Sie ein Testament verfassen wollen, stehen Ihnen zwei Wege zu Verfügung: Entweder Sie verfassen Ihr Testament eigenhändig oder Sie lassen es notariell errichten.</p>



<p><strong>1. Eigenhändiges Testament</strong></p>



<p>Das eigenhändige Testament muss vollständig und ausschließlich handschriftlich verfasst und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Auch der Ort und das Datum sind anzugeben. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte aufgehoben wird. Ist aus einem Testament das Datum nicht zu ersehen, lässt sich nur schwer ermitteln, welches nun das jüngere und damit auch das gültige ist.</p>



<p>Aus dem Inhalt muss ersichtlich sein, dass Sie mit dem Dokument Verfügungen für den Fall Ihres Ablebens treffen möchten. Es bietet sich daher an, das Schriftstück als Ihren letzten Willen zu betiteln und klar festzulegen, wer Ihr Erbe sein soll und wer eventuell ein Vermächtnis erhalten soll.</p>



<p>Das eigenhändige Testament können Sie sowohl Zuhause aufbewahren als auch beim Amtsgericht-Nachlassgericht hinterlegen. Da bei der Aufbewahrung Zuhause die Gefahr besteht, dass das Testament nach dem Tod beiseite gebracht wird, verloren geht oder vergessen wird, ist es empfehlenswert, es beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das Gericht wird automatisch vom Tod des Erblassers benachrichtigt und eröffnet dann den Erben den Inhalt.</p>



<p>Das für Sie zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) finden Sie <a href="https://web.archive.org/web/20220528170640/http://gerichtsverzeichnis.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p><strong>2. Notarielles Testament</strong></p>



<p>Das notarielle Testament wird vom Notar beurkundet und kann auch von ihm geschrieben werden. Sie entscheiden jedoch, was dort inhaltlich aufgenommen wird und leisten am Ende Ihre Unterschrift.</p>



<p>Der Notar ist verpflichtet das Testament in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes zu geben.</p>



<p>Das eigenhändige Testament ist zwar billiger als das notarielle. Die Gefahr der formellen Fehler oder missverständlichen Anordnungen ist jedoch beim eigenhändigen Testament viel größer. Darüber hinaus bringt das notarielle Testament auch Vorteile für die späteren Erben. Als notarielle Urkunde stellt es einen zulässigen Ersatz für den Erbschein dar, so dass dieser nach Ihrem Ableben nicht mehr beantragt werden muss. Die Erben sparen damit Zeit und Geld (Gerichtsgebühren).</p>



<p>Wer sicher gehen will, dass bei der Abfassung des Testaments keine Fehler gemacht werden und der letzte Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, sollte sich von einem Fachmann beraten lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das tatsächlich Gewollte auch in der richtigen juristischen Form umgesetzt wird und Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben nicht von Gerichten in langwierigen Verfahren ausgelegt werden muss.</p>



<p>Streit unter den Erben lässt sich z.B. durch eine <a href="https://web.archive.org/web/20220528170640/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/05/15/testamentsvollstreckung/">Testamentsvollstreckung</a> vermeiden.</p>
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		<title>Verkehrsunfall- Wer den Schaden hat, sollte seine Rechte kennen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/verkehrsunfall-wer-den-schaden-hat-sollte-seine-rechte-kennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 May 2023 15:35:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppdienst]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es passiert schnell, unerwartet und häufiger als man denkt. Bei den überraschend winterlichen Witterungsverhältnissen kommt es in den letzten Tagen häufiger zum Verkehrsunfall. Aber auch bei trockenem Wetter kann es passieren, dass Ihnen z.B. einer auffährt. Ist es nur ein Blechschaden, haben Sie Glück. Wird man verletzt, sollten Sie oder derjenige, der für Sie handelt, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Es passiert schnell, unerwartet und häufiger als man denkt.</p>



<p>Bei den überraschend winterlichen Witterungsverhältnissen kommt es in den letzten Tagen häufiger zum Verkehrsunfall. Aber auch bei trockenem Wetter kann es passieren, dass Ihnen z.B. einer auffährt. Ist es nur ein Blechschaden, haben Sie Glück. Wird man verletzt, sollten Sie oder derjenige, der für Sie handelt, wissen, was in der Situation zu tun ist.</p>



<p>Es ist leider eine Tatsache, dass Unfallgeschädigte von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen, gerade weil sie meistens nicht genau wissen, was ihnen zusteht, oft zu wenig Geld bekommen.</p>



<p>Die nachfolgende Übersicht soll aufklären und helfen.</p>



<p>Hat es geknallt, wird meist nach der Polizei auch der Abschleppdienst angerufen. Ist das Fahrzeug fahruntüchtig, so werden Abschleppkosten regelmäßig bis zur nächsten Vertragswerkstatt gezahlt. Handelt es sich nur um einen Bagatellenschaden, ist also das Fahrzeug problemlos und sicher auf eigener Achse zu bewegen, ist zu empfehlen, auf einen Abschleppdienst zu verzichten, wenn die Fahrt zur nächsten Vertragswerkstatt nicht allzu weit ist.</p>



<p>Ist das verunfallte Fahrzeug auf dem Hof der Werkstatt, wird spätestens von dieser oder auch bereits schon von dem Abschleppdienst ein Leihwagen angeboten. Empfehlenswert ist, wenn ein Leihwagen benötigt wird, ein Fahrzeug der nächst kleineren Klasse zu nehmen, um so sicherzugehen, dass bei der Abrechnung mit der Versicherung, nach Abzug der sogenannten Ersparnis, für den Leihwagen kein Eigenkostenanteil verbleibt. Vorsicht ist vor Unfalltarifen geboten. Empfehlenswert ist der Normaltarif oder eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass nur diejenigen Kosten gefordert werden, die von der Versicherung zu erstatten sind.</p>



<p>Für denjenigen, der den Mietwagen nicht unbedingt benötigt, kann es empfehlenswert sein, statt des Mietwagens den sogenannten Nutzungsausfall geltend zu machen. Je nach Fahrzeugklasse wird hier ein fiktiver Tagessatz zu Grunde gelegt. Je wertvoller und neuer das Fahrzeug ist, desto höher ist diese Pauschale. Wer zum Beispiel auf seinen älteren Golf verzichten kann, bekommt 29 € pro Tag.</p>



<p>Ist das Fahrzeug in der Werkstatt und der Kfz Meister überschlägt den Schaden auf mehr als 1000 €, muss die gegnerische Haftpflichtsversicherung einen Gutachter bezahlen. Als Geschädigter darf man den Gutachter selbst aussuchen. Es ist dringend von den freundlich gemeinten Angeboten der Versicherer Abstand zu nehmen, sich von diesen einen Gutachter schicken zu lassen, auch wenn namhafte Organisationen genannt werden.</p>



<p>Ergibt sich trotz der Reparatur des Fahrzeuges aufgrund der Einstufung des Fahrzeuges als Unfallwagen ein sogenannter merkantiler Minderwert, kann dieser Wertverlust, der im Gutachten festgehalten wird, gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als weiterer Schaden geltend gemacht werden.</p>



<p>Pauschal ist ein Kostenersatz für Telefon, Porto und andere Kosten des Geschädigten, auch ohne Nachweis, in Höhe von 25 € &#8211; 30 € einforderbar.</p>



<p>Ist es neben dem Vermögensschaden doch zu einem Personenschaden, also zu einer Verletzung bei einem Fahrzeuginsassen gekommen, kann für die gesundheitliche Beeinträchtigung ein Schmerzensgeld und weiterer Kostenersatz gefordert werden.</p>



<p>Auch die Kosten des Rechtsanwaltes, den Sie selbst auswählen dürfen, werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, und zwar in dem Maße, in dem diese haftet. Haftet die Versicherung zu 100 %, werden auch die Rechtsanwaltskosten zu 100 % von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.</p>



<p>Der Gang zum Anwalt lohnt. Zum einen können wir optimal Ihre Rechte geltend machen und dafür sorgen, dass das was Ihnen zusteht, Ihnen auch tatsächlich zukommt. Zum anderen übernehmen wir als Dienstleister die Unfallabwicklung und entlasten dadurch sowohl zeitlich als auch emotional den Geschädigten, insbesondere zum Beispiel im Falle einer erheblichen Verletzung, so dass die eigene Energie gezielt für die Genesung eingesetzt werden kann.</p>



<p>Wenn Sie wissen möchten, ob wir Ihnen auch bei Ihrem Verkehrsunfall helfen können, fragen Sie uns gerne unverbindlich an.</p>
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		<title>Erben und Vererben: Rechtzeitig die eigene Familiensituation prüfen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/erben-und-vererben-rechtzeitig-die-eigene-familiensituation-pruefen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 May 2023 17:07:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erben und Vererben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die gesetzliche Erbfolge, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn wir sterben, vererben wir einem oder mehreren Erben (sog. Erbengemeinschaft) unser Hab und Gut. Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seinen bzw. seine Erben bestimmen. Wird allerdings kein Testament bzw. kein Erbvertrag errichtet, greift die <a href="https://web.archive.org/web/20220528163146/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/03/11/gesetzliche-erbfolge/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gesetzliche Erbfolge</a>, d.h. der Nachlass wird unter den Verwandten (vorrangig den Kindern) und dem Ehepartner in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form vererbt.</p>



<p>Die gesetzliche Erbfolge ist somit den traditionellen Familienkonstellationen vorbehalten. Wie wird aber der nichteheliche Partner im Erbfall berücksichtigt? Viele gehen zu Unrecht davon aus, dass &#8211; wenn man jahrelang wie eine Familie zusammengelebt habe  ohne verheiratet gewesen zu sein &#8211; man auch automatisch an der Erbfolge beteiligt sei. Ein böser Trugschluss! Denn nach der gesetzlichen Erbfolge sind nur der Ehegatte und die Verwandten – als eine Erbengemeinschaft – erbberechtigt.</p>



<p>Auch in Patchwork-Familien, in denen verschiedene Familienstämme, die sozial miteinander verbunden sind, jahrelange Gemeinschaften gebildet haben, kann der Erbfall zu erheblichen Konflikten führen. Ihnen fehlt der rechtliche Zusammenhalt. Die Kinder aus erster Ehe können durch das Hinzutreten eines zusätzlichen gesetzlichen Erben in der Person des neuen Ehepartners eventuell benachteiligt werden, ohne dass dies so gewollt war.</p>



<p>Aktiv vererben!</p>



<p>In Anbetracht der steigenden Zahl von Patchwork-Familien in unserer Gesellschaft wird das Konfliktpotenzial im Erbfall immer evidenter. Gerade in solchen zusammengesetzten Familien ist es wichtig zu wissen, welche Erbfolgen bei bestimmten Todeszeitpunkten eintreten würden und ob sie auch so gewollt sind. Es ist daher dringend anzuraten, die jeweilige Ehe- und Familiensituation von einem sachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und mit ihm die individuellen rechtlichen Möglichkeiten zu erarbeiten. </p>
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		<title>Urlaubszeit – Trennung?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/urlaubszeit-trennungszeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 May 2023 18:34:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten Urlaub dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: &#8222;Dann lass ich mich scheiden!&#8220;, &#8222;Wovon willst Du denn leben?&#8220;, &#8222;Aber die Kinder bekomme ich!&#8220;. Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht [&#8230;]</p>
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<p>Wenn nach dem gemeinsam mit dem Partner verlebten <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/urlaub">Urlaub</a> dunkle Wolken über der Beziehung schweben, dann ist man emotional empfindlich für Äußerungen wie: &#8222;Dann lass ich mich scheiden!&#8220;, &#8222;Wovon willst Du denn leben?&#8220;, &#8222;Aber die Kinder bekomme ich!&#8220;.</p>



<p>Wie solche Äußerungen aus Sicht der Beziehung zu beurteilen sind, ist auch für die unmittelbar Beteiligten nicht immer leicht einzuschätzen.</p>



<p>Gewissheit kann man aber erlangen über alle rechtlichen und praktischen Folgen einer möglichen Trennung. Wer hier frei von Wissenslücken und Halbwahrheiten seine Position richtig einzuordnen weiß, kann sich in seiner Beziehung klar positionieren und sich auch gegen emotionale Angriffe wappnen.</p>



<p>In dieser Situation gilt es professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>



<p>Die Kosten hierfür übernehmen im Rahmen einer sog. Erstberatung zum Thema Trennung viele Versicherungsgesellschaften, wenn eine entsprechende Rechtschutzpolice besteht.</p>



<p>Wer nicht rechtschutzversichert ist, oder nicht will, dass der Partner eventuell erfährt, dass die Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde, sollte bei dem Rechtsanwalt seiner Wahl nach einem Pauschalangebot für eine Erstberatung zum Thema Trennung konkret nachfragen. Der Kostenaufwand hierfür ist meist nicht höher als die Kosten für einen Urlaubstag.</p>



<p>Der Erholungswert kann jedoch ungleich höher sein.</p>
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		<title>Gemeinschaftskonto kann Schenkungssteuer nach sich ziehen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/gemeinschaftskonto-kann-schenkungssteuer-nach-sich-ziehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 May 2023 16:07:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, ein sog. Oder-Konto. Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann. Das Oder-Konto. Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB [&#8230;]</p>
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<h4 class="wp-block-heading">Viele Ehepaare unterhalten ein gemeinschaftliches Konto, ein sog. Oder-Konto. </h4>



<h4 class="wp-block-heading">Den meisten ist jedoch nicht bekannt, dass es unter Umständen zu einer Schenkungssteuerfalle werden kann.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Das Oder-Konto.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Ein Oder-Konto zeichnet sich dadurch aus, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander über das gesamte Guthaben verfügen können. Sie sind rechtlich als sog. Gesamtgläubiger im Sinne von § 430 BGB zu qualifizieren, was zur Folge hat, dass mangels einer gegenteiligen Vereinbarung zwischen den Eheleuten die gesetzliche Vermutung des § 430 BGB gilt, dass beide Kontoinhaber im Innenverhältnis jeweils zu gleichen Teilen berechtigt sind. Es wird somit unterstellt, dass das Guthaben auf dem Oder-Konto den Eheleuten jeweils hälftig zuzurechnen ist. In dieser Unterstellung liegt die Schenkungssteuerfalle.</h4>



<h4 class="wp-block-heading">Das Finanzamt</h4>



<p>Die Finanzämter nehmen immer häufiger Eheleute unter die Lupe, die ein solches Gemeinschaftskonto unterhalten, das ausschließlich oder im Wesentlichen nur von einem Ehegatten mit großen Geldzuflüssen gespeist wird, etwa mit hohen Gehältern, Tantiemenzahlungen, Vorstandsgehalt, Boni, Abfindungen, Erlösen aus Unternehmensbeteiligungen, um eine Schenkungssteuer festsetzen zu können. Sie wird damit begründet, dass der alleinverdienende Ehegatte den hohen Geldzufluss mit der Überweisung auf das Gemeinschaftskonto zur Hälfte seinem Ehepartner schenkte. Wenn die Schenkung des einen Ehegatten an den anderen innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag in Höhe von 500.000,00 € (§ 16 Abs. 1 Nr.1 ErbStG) übersteigt, führt es zur Schenkungssteuer.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Der Bundesfinanzhof</h4>



<p>Der Bundesfinanzhof hat jedoch in seinem Urteil vom 23.11.2011 (Az.:<a href="https://web.archive.org/web/20171231202413/http://www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online?newiframecontent=http%3a%2f%2fjuris.bundesfinanzhof.de%2fcgi-bin%2frechtsprechung%2fdocument.py%3fGericht%3dbfh%26amp%3bArt%3den%26amp%3baz%3dII%2520R%252033%2f10%26amp%3bdatum%3d2011-11-23"> II R 33/10</a>) der strengen Auslegung des Gesetzes durch die Finanzverwaltung widersprochen. Der Geldeingang auf dem Gemeinschaftskonto allein reiche noch nicht aus, um eine Schenkung zwischen Ehegatten zu unterstellen. Vielmehr müsse das Finanzamt anhand objektiver Umstände nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Hierbei sind die Vereinbarungen der Eheleute sowie die Verwendung des Guthabens, das nicht für die laufende Lebensführung benötigt wird, maßgebend. „Je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Oder-Kontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spricht sein Verhalten dafür, dass er wie der einzahlende Ehegatte zu gleichen Teilen Berechtigter ist.“ Erst wenn hinreichend objektive Anhaltspunkte für eine freigebige Zuwendung sprechen, trägt der Steuerpflichtige die Beweislast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll.</p>



<p>Dieses Urteil trifft zwar mit seinen Aussagen die Lebenswirklichkeit. Doch inwieweit die Finanzverwaltung diese Auffassung teilt und sie flächendeckend anwendet, lässt sich noch nicht absehen. </p>



<p>Sie hat sich bisher dazu nicht geäußert.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Vorsicht geboten</h4>



<p>Aus diesem Grund empfiehlt sich weiterhin ein vorsichtiger Umgang mit Gemeinschaftskontos.</p>



<p>Auf den ersten Blick erscheint die Überschreitung des Freibetrages von 500.000,00 € nicht all zu häufig vorzukommen. Doch wegen der Gesamtbetrachtung des Zeitraumes von 10 Jahren (§ 14 ErbStG) kann schon ein leicht überdurchschnittliches Einkommen, das regelmäßig auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute überwiesen wird, den Freibetrag von 500.000,00 € überschreiten.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><em>Beispiel:</em></h4>



<p><em>Der Ehemann verdient monatlich ca. 12.000,00 €, die auf das Gemeinschaftskonto der Eheleute überwiesen werden. Mangels einer anderweitigen Vereinbarung wird diese Einzahlung zur Hälfte, also in Höhe von 6.000,00 €, als Schenkung des Mannes an seine Frau gewertet. Bei konstanten Einzahlungen ergibt sich bereits nach 1 Jahr eine Schenkung von 72.000,00 €. Über 10 Jahren aufsummiert würde die Schenkung in Höhe von 720.000,00 € den Freibetrag von 500.000,00 € übersteigen, so dass 220.000,00 € versteuert werden müssten. Die Schenkungssteuer würde im Beispiel 24.200,00 € betragen.</em></p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Tipp:</strong></h4>



<p>Um bei hohen Einzahlungen eines Ehegatten die Festsetzung der Schenkungssteuer gegen den anderen Ehegatten zu vermeiden, können die Ehegatten zwar noch nachträglich vereinbaren, dass die auf das Gemeinschaftskonto fließenden Beträge ausschließlich dem Ehegatten zustehen sollen, der sie verdient bzw. eingezahlt hat. Kommt es allerdings später zur Abhebung größerer Summen durch den einzahlenden Ehegatten, wird darin unter Umständen eine Rückschenkung des anderen Ehegatten gesehen, die erneut Schenkungssteuer auslösen kann.</p>



<p>Um schenkungssteuerliche Folgen in solchen Fällen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine entsprechende schriftliche Erklärung vor dem Eingang größerer Geldbeträge auf dem Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) zu verfassen oder sich für eine klare Trennung der Konten zu entscheiden.</p>



<p>Ist es dennoch zu einer unbeabsichtigten Schenkung zwischen Eheleuten gekommen, die eine Schenkungssteuer ausgelöst hat, gibt es noch eine Möglichkeit, diese Schenkungssteuer nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit wegfallen zu lassen. Diese Möglichkeit ist jedoch nur bei Ehegatten gegeben, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und bisher keinen Ehevertrag geschlossen haben.</p>



<p>Die Ehegatten können durch Abschluss eines notariellen Ehevertrages den gesetzlichen Güterstand beenden, indem sie Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. In diesem Zeitpunkt entsteht ein Anspruch auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs. Diesbezüglich kann vereinbart werden, dass die Schenkungen aus dem Gemeinschaftskonto auf die Ausgleichsforderung anzurechnen sind. Dadurch erlischt die Schenkungssteuer mit Wirkung für die Vergangenheit. Das Finanzamt muss dann den Schenkungssteuerbescheid aufheben und eine bereits bezahlte Schenkungssteuer zurückerstatten.</p>



<p>Um unerwünschten Steuerbelastungen zu entgehen, empfiehlt es sich für die Eheleute generell, seine Vermögensverteilung und den Güterstand von fachlich kompetenten Rechtsanwälten überprüfen zu lassen</p>
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		<title>Was ist eine Testamentsvollstreckung und in welchen Fällen ist sie zu empfehlen?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-ist-eine-testamentsvollstreckung-und-in-welchen-faellen-ist-sie-zu-empfehlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Apr 2023 17:09:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers. Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich angeordnet werden, im Testament oder im Erbvertrag, und kann sich auf das komplette Erbe oder nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen. Ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung notwendig ist, entscheidet der Erblasser. In Fällen, in denen sowohl der Nachlass als auch die Anzahl [&#8230;]</p>
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<h3 class="wp-block-heading">Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens des Erblassers.</h3>



<p>Die Testamentsvollstreckung muss ausdrücklich angeordnet werden, im Testament oder im Erbvertrag, und kann sich auf das komplette Erbe oder nur auf einzelne Vermögensgegenstände beziehen.</p>



<p>Ob eine Anordnung der Testamentsvollstreckung notwendig ist, entscheidet der Erblasser. In Fällen, in denen sowohl der Nachlass als auch die Anzahl der Erben übersichtlich ist, ist eine Testamentsvollstreckung nicht unbedingt notwendig. Doch bei größerem Nachlassvermögen und zahlreichen Erben, die schon vor dem Erbfall zerstritten sind, kann eine Testamentsvollstreckung durchaus zu einem reibungslosen Ablauf beitragen. Auch bei minderjährigen oder geschäftlich unerfahrenen Erben ist eine Testamentsvollstreckung empfehlenswert. Genauso verhält es sich, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass die von ihm angeordneten Auflagen und/oder Vermächtnisse tatsächlich ausgeführt werden.</p>



<p>Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker selbst bestimmen oder jemanden benennen, der eine geeignete Person zur Testamentsvollstreckung beruft. Er kann auch bestimmen, dass das <a href="https://web.archive.org/web/20220528175723/http://gerichtsverzeichnis.de/">zuständige Nachlassgericht</a> einen Testamentsvollstrecker auswählen soll.</p>



<p>Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung. Wenn diesbezüglich nichts Besonderes angeordnet wurde, hat der Testamentsvollstrecker die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen und den Nachlass aufzuteilen. Aber auch Administratives gehört zu dem Aufgabenbereich eines Testamentsvollstreckers. Insbesondere behördliche Abmeldungen des Verstorbenen, die Organisation der Beerdigung und das Aufstellen eines Nachlassverzeichnisses. Darüber hinaus hat er die Pflicht zur Rechnungslegung. Da die Aufgaben des Testamentsvollstreckers unter Umständen weit reichend sein können, sollte er stets über genügend fundierte Sachkenntnis verfügen.</p>



<p>Da die Aufgaben des Testamentsvollstreckers ein hohes Maß an Verantwortung erfordern, steht dem Testamentsvollstrecker nach dem Gesetz auch eine angemessene Vergütung zu, sofern der Erblasser nicht verfügt hat, dass die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt werden soll. Die Höhe der Vergütung richtet sich regelmäßig nach dem Wert der Vermögensmasse des Nachlasses.</p>
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		<title>Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Apr 2023 18:23:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.09.2011, Aktenzeichen: 6 U 117/10, hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es im Wesentlichen um die Anwendung des § 2247 Abs. 1 BGB ging. Hiernach muss eine letztwillige Verfügung (Testament) eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es ist zu beachten, dass die Unterschrift Vor- und Nachname des oder der Erblassers/in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/">Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.09.2011, Aktenzeichen: 6 U 117/10, hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es im Wesentlichen um die Anwendung des § 2247 Abs. 1 BGB ging. Hiernach muss eine letztwillige Verfügung (Testament) eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Es ist zu beachten, dass die Unterschrift Vor- und Nachname des oder der Erblassers/in enthalten soll. Eine Unterschrift in anderer Weise reicht regelmäßig nicht aus, wenn an der Urheberschaft der Unterschrift ernstliche Zweifel bestehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Im entschiedenen Fall war ein Zusatz zum <a href="https://www.anwalt24.de/lexikon/testament">Testament</a> lediglich mit einer Initialabkürzung unterzeichnet worden. Die Initialen waren zum Einen nicht eindeutig zuzuordnen. Zum Anderen erfüllten sie, bei Zweifeln an der Urheberschaft durch die Erblasserin, nicht die Erfordernisse des Gesetzes.</h2>



<p>Zudem ist bei der Abfassung eines Testament oder letztwilligen Verfügungen stets darauf zu achten, die zuzuwendenden Gegenstände oder Vermögenswerte möglichst genau zu bezeichnen. Das Gericht monierte nämlich, dass die alleinige Bezeichnung &#8222;Mein Konto&#8220; zu unbestimmt war, weil mehr als ein Konto vorhanden war.</p>



<p>Zwar ist es weiterhin grundsätzlich möglich ein Testament eigenhändig zu verfassen und durch eigene Unterschrift zu einem wirksamen und rechtsbeständigen Dokument werden zu lassen. Allerdings zeigt die kleine Auswahl an Stolpersteinen, dass sachkundiger Rat regelmäßig vor Abfassung eines Testamentes eingeholt werden sollte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/ohne-ordnungsgemaesse-unterschrift-sind-nachtraege-auf-testamenten-unwirksam/">Ohne Unterschrift sind Nachträge auf einem Testament unwirksam.</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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		<title>Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/brauche-ich-eine-vorsorgevollmacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Apr 2023 17:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/brauche-ich-eine-vorsorgevollmacht/">Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading">Mit der Vorsorgevollmacht kann man für den Fall, dass man selbst nicht mehr fähig ist, Entscheidungen zu treffen, einer Person des Vertrauens die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen. Der Bevollmächtigte kann dann stellvertretend handeln, entscheiden und Verträge abschließen, ohne dass es weiterer (gerichtlicher) Maßnahmen bedarf.</h4>



<p>Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, Angelegenheiten der Gesundheit, des Aufenthaltes sowie auf andere Bereiche beziehen.</p>



<p>Der Bevollmächtigte sollte jemand sein, dem man vertraut. Jemand der es schafft, die Entscheidung für den Vertretenen, und nicht für sich selbst zu treffen.</p>



<p>Für die Vorsorgevollmacht ist zwar keine besondere Form vorgeschrieben. Sie sollte jedoch schriftlich sein. Meistens ist es sogar sinnvoll, wenn die Vorsorgevollmacht beglaubigt oder beurkundet wird. Das ist juristisch erforderlich, wenn die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Immobilien oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.</p>



<p>Einen ersten Eindruck, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann, kann man gewinnen, wenn man die zahlreichen fertigen Formulare aus dem Internet studiert.</p>



<p>Doch solche fertigen Vorlagen sparen viele Fragen aus und können im Zweifelsfall sogar rechtlich angreifbar sein.</p>



<p>Aus diesem Grund sollte eine individuelle juristische Beratung stattfinden, damit eine Regelung gefunden werden kann, die auf die persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.</p>



<p>Idealerweise sollte die Vorsorgevollmacht mit einer <a href="https://web.archive.org/web/20220528172353/https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2013/02/07/patientenverfuegung/">Patientenverfügung</a> verbunden sein.</p>



<p>Übrigens, eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht kann – solange Sie geschäftsfähig sind – jederzeit widerrufen werden.</p>
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