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	<title>Zugewinn Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Zugewinn Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Immobilie &#8211; Miteigentumsanteil -Verkauf im Rahmen der Scheidung steuerpflichtig?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/immobilie-miteigentumsanteil-verkauf-im-rahmen-der-scheidung-steuerpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2023 08:49:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Veräußerungsgewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Bundes Finanzgerichtshofes zur Veräußerung eines Einfamilienhauses nach der Scheidung. Achtung! Auch der Verkauf an einen früheren Ehepartner kann bei einem Veräußerungsgewinn eine Steuerpflicht auslösen. Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/immobilie-miteigentumsanteil-verkauf-im-rahmen-der-scheidung-steuerpflichtig/">Immobilie &#8211; Miteigentumsanteil -Verkauf im Rahmen der Scheidung steuerpflichtig?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><a href="https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310082/">Urteil des Bundes Finanzgerichtshofes zur Veräußerung eines Einfamilienhauses nach der Scheidung.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Achtung! Auch der Verkauf an einen früheren Ehepartner kann bei einem Veräußerungsgewinn eine Steuerpflicht auslösen.</h2>



<p>Wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung von einem geschiedenen Ehegatten sein Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den früheren Ehepartner veräußert, kann der Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein.</p>



<p>Wenn im Rahmen einer Scheidung ein Miteigentumsanteil an einem gemeinsamen Vermögen an den Ehepartner verkauft wird, können unter bestimmten Umständen Steuern anfallen.</p>



<p>Für den Verkauf von Miteigentumsanteilen an Immobilien gilt grundsätzlich das gleiche wie für den Verkauf von anderen Vermögenswerten: es können Steuern auf den Gewinn anfallen, der durch den Verkauf erzielt wird. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis des Miteigentumsanteils.</p>



<p>Allerdings gibt es in der Regel auch Ausnahmen. Wird ein Miteigentumsanteil im Rahmen einer Scheidung übertragen, zum Beispiel im Zuge einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung, so kann die Übertragung im Rahmen des Zugewinnausgleiches erfolgen, für den der Regel keine Steuer anfällt.</p>



<p>Dies liegt daran, dass im Rahmen des Zugewinnausgleichs kein Verkauf im eigentlichen Sinne stattfindet, sondern der Miteigentumsanteil lediglich auf den Ehepartner als Ausgleich übertragen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hier zeigt sich, dass es deutlich ratsam ist, sich von einer versierten Rechtsanwältin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass keine Steuern anfallen und alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.</h2>



<p>In dem vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Fall bewohnte eine Familie aus Vater Mutter und Kind gemeinsam ein Einfamilienhaus. Irgendwann zog der Ehemann aus. Jahre später kam es zur Ehescheidung. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung konnten sich die Parteien nicht über die Immobilie einigen. Bevor ein <a href="https://anwälte-giessen.de/teilungsversteigerung/">Teilungsversteigerungsverfahren</a> beantragt wurde, veräußerte der geschiedene Ehemann an seine geschiedene Ehefrau den Miteigentumsanteil im Wege eines Kaufvertrages. Das Finanzamt besteuerte den Gewinn aus diesem Geschäft.</p>



<p>Hiergegen wendete sich der geschiedene Ehemann mit seiner Klage erfolglos.</p>



<p>Der Bundesfinanzhof bestätigte die Urteile der Vorinstanzen. Ein privates Veräußerungsgeschäft bei dem Verkauf eines Immobilienmiteigentumsanteils liegt vor, wenn der Anteil oder die Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wieder veräußert wird. Die von den Parteien gewählte Form der Vermögensauseinandersetzung nach der Ehe war nicht geeignet, die Steuerpflicht entfallen zu lassen.</p>



<p>Dem geschiedenen Ehemann kam auch nicht zugute, dass eine Veräußerung einer Immobilie nicht steuerbar ist, wenn die Immobilie durchgängig zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vergangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, weil dieser bereits Jahre zuvor aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen war.</p>
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		<item>
		<title>Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bewertung-von-unternehmensbeteiligungen-bei-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Beate Wypchol]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Mar 2023 15:12:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertung]]></category>
		<category><![CDATA[Bewertung von Unternehmensanteilen]]></category>
		<category><![CDATA[Eheleute]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmensbeteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung Wie bewertet man eine Unternehmensbeteiligung? Familienrecht ist für sich genommen eine komplexe Materie. Kommt es zu einer Ehescheidung und ist wenigstens einer der Eheleute an einem Unternehmen beteiligt, ist nicht nur das Familienrecht sondern wiederum auch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen, jedenfalls beim Zugewinnausgleich. Gegenstand der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4 class="wp-block-heading">Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung</h4>



<p>Wie bewertet man eine Unternehmensbeteiligung? <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/familienrecht/">Familienrecht</a> ist für sich genommen eine komplexe Materie. Kommt es zu einer Ehescheidung und ist wenigstens einer der Eheleute an einem Unternehmen beteiligt, ist nicht nur das Familienrecht sondern wiederum auch das Gesellschaftsrecht zu berücksichtigen, jedenfalls beim Zugewinnausgleich.</p>



<p>Gegenstand der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung wird regelmäßig die Frage sein, welcher Wert für die Beteiligung bei dem Zugewinnausgleich anzusetzen ist.</p>



<h4 class="wp-block-heading">BGH: Verkehrswert entscheidend</h4>



<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist regelmäßig zur Bewertung von Unternehmensbeteiligungen gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1376.html">Paragraf 1376 Abs. 2 BGB</a> der tatsächliche Verkehrswert einschließlich des Goodwills maßgeblich.</p>



<p>Das bedeutet auch, dass die aktuelle Ertragslage (Bestandteil der Verkehrswertberechnung) für die Wertberechnung des Zugewinns von Bedeutung ist.</p>



<p>Es liegt daher auf der Hand, dass Eheleute möglichst vor oder zu Beginn einer Ehe eine Regelung im Wege eines Ehevertrages schließen, die, wenn nicht generell Gütertrennung vereinbart werden soll, wenigstens im Wege einer so genannten modifizierten Zugewinnausgleichsregelung den Zugewinn von bestimmten Vermögenswerten des einen oder des anderen Ehepartners herausnimmt.</p>



<p>Ist dies nicht der Fall – und aufgrund der vorherrschenden Verhältnisse auch nicht mehr möglich – so kann gegebenenfalls gleichwohl eine Veränderung der gesellschaftsvertraglichen Regelung zu einem anderen, aus Sicht desjenigen, der die Unternehmensbeteiligung hält, wirtschaftlich günstigeren Ergebnis führen.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Das OLG Düsseldorf hat entschieden</h4>



<p><a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%C3%BCsseldorf&amp;Datum=01.12.2015&amp;Aktenzeichen=1%20UF%202%2F15">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Fall, Beschluss vom 01.12.2015, Aktenzeichen II-1 UF 2/15, über einen solchen Fall zu entscheiden.</a></p>



<p>Der ausgleichsverpflichtete Ehepartner war als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater an einer als GmbH geführten Kanzlei beteiligt, bei der er selbst als angestellter Geschäftsführer tätig war. Abweichend von dem oben genannten Grundsatz des Bundesgerichtshofes war aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelung güterrechtlich nicht der Verkehrswert des Unternehmens, einschließlich stiller Reserven und des Goodwill anzusetzen. Der dem Streit zugrunde liegende Gesellschaftsvertrag sah, unter anderem, bezogen auf den GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter eine Abfindungsregelung vor, nach der der Gesellschafter bei seinem Ausscheiden lediglich das Saldo seines Eigenkapitalkontos, seines Verrechnungskontos und den Gewinnanteil für das laufende Geschäftsjahr als Abfindung erhalten sollte. Sämtliche Ansprüche auf die stillen Reserven oder den Goodwill der Kanzlei waren ausgeschlossen.</p>



<p>Das Gericht wertete demnach die Erträge aus der Beteiligung wie künftiges Arbeitseinkommen, welches nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt.</p>



<p>In der Gesamtbetrachtung zur Bewertung von Unternehmensbeteiligung bei Scheidung werteten die Richter die getroffenen Regelungen im Gesellschaftsvertrag so, dass die wirtschaftlichen Nutzungen des ausgleichspflichtigen Ehepartners in der GmbH nicht aus seiner Beteiligung entsprangen, sondern aus seiner Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer. Entsprechend nahm das Gericht an, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen vom Charakter her einer Einkommensquelle glich und nicht – wie bei einer reinen gesellschaftsrechtlichen Beteiligung – einer Vermögensposition.</p>



<p>Die Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Regelung im streitgegenständlichen Fall waren komplex. Das Beispiel soll zeigen, dass es durchaus Sinn macht, sich auch in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen Gedanken um die mögliche Scheidung eines oder mehrerer Gesellschafter zu machen.</p>



<p>Diese Regelungen sind grundsätzlich unabhängig von dem Zugewinnausgleichsberechtigten umsetzbar und bedürfen dessen Zustimmung oder gar Kenntnis nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bewertung-von-unternehmensbeteiligungen-bei-scheidung/">Bewertung von Unternehmensbeteiligungen bei Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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