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	<title>Mietrecht - Immobilienrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
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	<description>Rechtsanwälte und Fachanwalt in Gießen</description>
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	<title>Mietrecht - Immobilienrecht Archive - Anwälte in Gießen</title>
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		<title>Eigenbedarf wohin man schaut&#8230;</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/eigenbedarf-wohin-man-schaut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2026 12:43:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eigenbedarf: Aktuelle Berichterstattungen in den öffentl.-rechtlichen Medien zum Thema &#8222;Eigenbedarfskündigung&#8220;: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eigenbedarf: Aktuelle Berichterstattungen in den öffentl.-rechtlichen Medien zum Thema &#8222;Eigenbedarfskündigung&#8220;:</p>



<p><a href="https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ">https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/werden-eigenbedarfskuendigungen-oft-nur-vorgetaeuscht,VCj7vVQ</a></p>



<p><a href="https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html">https://www.swr.de/specials/besser-wohnen/mieterin-berlin-angst-im-hinterkopf-100.html</a></p>



<p><a href="https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html">https://www.wdr.de/programmvorschau/wdrfernsehen/sendung/2026-03-04/23-00/whatson_11369291864527/eigenbedarfskuendigung-familie-weiser-muss-raus.html</a></p>



<p></p>
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		<title>Batteriespeicher auf meinem Grundstück!</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/batteriespeicher-auf-meinem-grundstueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 15:23:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Flächen für Batteriespeicher und Energiespeicher verpachten – Vertragsprüfung und Haftungsrisiken für Grundstückseigentümer Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer stark steigenden Nachfrage nach Flächen für stationäre Energiespeicher, insbesondere große Batteriespeicheranlagen. Projektentwickler suchen gezielt Grundstücke in der Nähe von Umspannwerken oder Netzanschlusspunkten und bieten Eigentümern langfristige Miet- oder Pachtverträge an. Für Grundstückseigentümer können solche Verträge [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Flächen für Batteriespeicher und Energiespeicher verpachten – Vertragsprüfung und Haftungsrisiken für Grundstückseigentümer</strong></p>



<p>Der Ausbau der erneuerbaren Energien führt zu einer stark steigenden Nachfrage nach Flächen für <strong>stationäre Energiespeicher</strong>, insbesondere große Batteriespeicheranlagen. Projektentwickler suchen gezielt Grundstücke in der Nähe von Umspannwerken oder Netzanschlusspunkten und bieten Eigentümern langfristige Miet- oder Pachtverträge an.</p>



<p>Für Grundstückseigentümer können solche Verträge wirtschaftlich sehr interessant sein. Häufig werden Laufzeiten von 15 bis 30 Jahren vereinbart und es werden feste Pachtzahlungen angeboten. Gleichzeitig handelt es sich um technisch und rechtlich komplexe Projekte, bei denen <strong>erhebliche Haftungs- und Umweltrisiken</strong> bestehen können. Deshalb sollte jeder Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.</p>



<p>Als Rechtsanwalt berate ich Vermieter und Verpächter bei der <strong>Prüfung und Gestaltung von Verträgen über Flächen für Energiespeicheranlagen</strong> und kläre insbesondere über mögliche Risiken auf.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Worum es bei Energiespeicherprojekten geht</h3>



<p>Bei modernen Batteriespeichern werden große Lithium-Ionen-Batteriesysteme in Containern oder technischen Gebäuden auf dem Grundstück installiert. Die Anlagen dienen dazu, Strom aus erneuerbaren Energien zwischenzuspeichern und bei Bedarf wieder in das Stromnetz einzuspeisen.</p>



<p>Die Betreiber schließen dafür häufig langfristige Nutzungs-, Miet- oder Pachtverträge mit Grundstückseigentümern. Diese Verträge betreffen nicht nur die Nutzung der Fläche, sondern auch Themen wie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bau und Betrieb der Anlage</li>



<li>technische Infrastruktur und Netzanschluss</li>



<li>Zugang zum Grundstück</li>



<li>Laufzeit und Verlängerungsoptionen</li>



<li>Rückbau der Anlage nach Vertragsende</li>
</ul>



<p>Gerade bei langfristigen Projekten ist eine <strong>klare und ausgewogene Vertragsgestaltung</strong> entscheidend.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Brandrisiken bei Batteriespeichern</h3>



<p>Großbatteriespeicher können im Störungsfall erhebliche Brandrisiken aufweisen. Lithium-Ionen-Batterien können sich bei Beschädigungen oder technischen Defekten entzünden. Solche Brände sind oft schwer zu kontrollieren und können über längere Zeit andauern.</p>



<p>Für Grundstückseigentümer stellt sich deshalb eine Reihe wichtiger Fragen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wer ist für <strong>Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitskonzepte</strong> verantwortlich?</li>



<li>Wer haftet für Schäden an Nachbargrundstücken oder Gebäuden?</li>



<li>Welche <strong>Versicherungen</strong> bestehen für solche Risiken?</li>



<li>Wer trägt Kosten für mögliche <strong>Sanierungsmaßnahmen nach einem Brand</strong>?</li>
</ul>



<p>Ohne klare vertragliche Regelungen können Eigentümer im Schadensfall mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert werden.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Risiken von Umwelt- und Bodenschäden</h3>



<p>Neben Brandrisiken spielen auch mögliche <strong>Umweltschäden</strong> eine wichtige Rolle. Bei technischen Defekten oder Bränden können Stoffe aus Batterien austreten und Boden oder Grundwasser belasten. Auch Löschwasser kann Schadstoffe enthalten.</p>



<p>Deshalb ist besonders zu klären:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wer haftet für <strong>Bodenverunreinigungen oder Grundwasserschäden</strong>?</li>



<li>Wer trägt die Kosten einer möglichen <strong>Sanierung des Grundstücks</strong>?</li>



<li>Wie wird sichergestellt, dass der Betreiber auch langfristig leistungsfähig bleibt?</li>



<li>Welche Regelungen gelten im Fall einer <strong>Insolvenz des Betreibers</strong>?</li>
</ul>



<p>Nach deutschem Umweltrecht können Grundstückseigentümer unter Umständen selbst als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden. Umso wichtiger ist eine klare Risikoverteilung im Vertrag.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Haftung, Versicherungen und Sicherheiten</h3>



<p>Ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsprüfung betrifft die <strong>Haftungsregelungen</strong>. In vielen Vertragsentwürfen von Projektentwicklern sind diese Regelungen nicht ausreichend ausgewogen.</p>



<p>Zu prüfen sind insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Freistellung des Grundstückseigentümers von Haftungsansprüchen</li>



<li>ausreichende <strong>Haftpflicht- und Umweltschadenversicherungen</strong> des Betreibers</li>



<li>Verpflichtung zum Versicherungsnachweis während der gesamten Vertragslaufzeit</li>



<li>Sicherheitsleistungen oder Bürgschaften für mögliche Schäden</li>
</ul>



<p>Gerade bei Projektgesellschaften mit begrenztem Eigenkapital sind solche Sicherheiten von großer Bedeutung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Rückbaupflichten nach Vertragsende</h3>



<p>Energiesspeicheranlagen werden häufig für mehrere Jahrzehnte betrieben. Dennoch muss bereits bei Vertragsschluss geregelt werden, was nach Ablauf der Nutzungsdauer geschieht.</p>



<p>Wichtige Punkte sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>vollständiger <strong>Rückbau der Anlage</strong></li>



<li>fachgerechte Entsorgung der Batteriesysteme</li>



<li>Wiederherstellung des ursprünglichen Grundstückszustands</li>



<li>finanzielle Sicherheiten für Rückbaukosten</li>
</ul>



<p>Fehlen solche Regelungen, kann das Risiko bestehen, dass der Eigentümer später selbst für Rückbau oder Entsorgung verantwortlich gemacht wird.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Beratung bei Verträgen über Energiespeicherflächen</h3>



<p>Ich unterstütze Grundstückseigentümer insbesondere bei:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>der <strong>Prüfung von Miet- und Pachtverträgen</strong> für Energiespeicheranlagen</li>



<li>der Bewertung von <strong>Haftungs- und Umweltrisiken</strong></li>



<li>der Anpassung und Verhandlung von Vertragsklauseln</li>



<li>der Prüfung von <strong>Versicherungs- und Sicherungsregelungen</strong></li>



<li>der rechtlichen Begleitung bei langfristigen Flächennutzungsverträgen</li>
</ul>



<p>Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft dabei, wirtschaftliche Chancen zu nutzen und gleichzeitig <strong>Haftungsrisiken für Grundstückseigentümer zu vermeiden</strong>.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>
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		<item>
		<title>Teures Parken: BGH bestätigt Abschlepprecht privater Parkplatzbetreiber</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/teures-parken-bgh-bestaetigt-abschlepprecht-privater-parkplatzbetreiber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jan 2026 07:21:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsatzfragen geklärt! Parkzeit überschritten – Abschleppkosten bleiben am Fahrer hängen Ein kurzer Parkverstoß kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Eine Autofahrerin hatte auf einem privaten Parkplatz einen Parkschein für wenige Euro gelöst, die zulässige Parkdauer jedoch überschritten. Der Betreiber ließ das Fahrzeug abschleppen. Die Folge: Abschleppkosten von fast [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Grundsatzfragen geklärt!</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Parkzeit überschritten – Abschleppkosten bleiben am Fahrer hängen</h3>



<p>Ein kurzer Parkverstoß kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Eine Autofahrerin hatte auf einem privaten Parkplatz einen Parkschein für wenige Euro gelöst, die zulässige Parkdauer jedoch überschritten. Der Betreiber ließ das Fahrzeug abschleppen. Die Folge: Abschleppkosten von fast 600 Euro. Diese Kosten wollte die Fahrerin zurückfordern – ohne Erfolg.</p>



<p>Der BGH hat klargestellt: <strong>Bei Überschreitung der Parkzeit darf der Betreiber eines privaten Parkplatzes das Fahrzeug sofort abschleppen lassen und die Kosten behalten</strong> (Urteil vom 19.12.2025, Az. V ZR 44/25).</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Überschreiten der Parkzeit als verbotene Eigenmacht</h3>



<p>Rechtlich entscheidend ist die Einordnung des Parkverstoßes. Nach Auffassung des BGH stellt das Abstellen eines Fahrzeugs über das Ende der bezahlten Parkzeit hinaus eine <strong>verbotene Eigenmacht</strong> im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar.</p>



<p>Zwar war das Parken zunächst erlaubt, weil der Betreiber durch die Ausgabe des Parkscheins seine Zustimmung erteilt hatte. Diese Zustimmung endet jedoch automatisch mit Ablauf der ausgewiesenen Parkzeit. Ab diesem Zeitpunkt nutzt der Fahrer den Parkplatz ohne Besitzrecht.</p>



<p>Für den Betreiber bedeutet das:<br>Er ist nicht schutzlos gestellt, sondern darf sich <strong>im Wege der Selbsthilfe</strong> gegen den Besitzentzug wehren (§ 859 BGB). Dazu gehört ausdrücklich auch das Abschleppen des Fahrzeugs.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Abschleppkosten als berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag</h3>



<p>Die Autofahrerin verlangte die Rückzahlung der Abschleppkosten auf Grundlage des Bereicherungsrechts (§ 812 BGB). Der BGH hat diesen Anspruch jedoch verneint.</p>



<p>Begründung:<br>Dem Parkplatzbetreiber steht ein eigener Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten zu – und zwar aus <strong>berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag</strong> (§§ 677, 683, 670 BGB). Das Abschleppen dient der Wiedererlangung des Besitzes und liegt objektiv im Interesse des Grundstücksbesitzers.</p>



<p>Da somit ein <strong>Rechtsgrund für die Zahlung</strong> besteht, scheidet ein Rückforderungsanspruch von vornherein aus.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Parken ist nicht Wohnen: Warum Besitzschutz Vorrang hat</h3>



<p>Besonders praxisrelevant ist die grundsätzliche Abgrenzung, die der BGH vornimmt:<br>Zwar handelt es sich beim Parken rechtlich um ein Mietverhältnis. Dennoch gelten <strong>andere Maßstäbe als bei Wohn- oder Gewerberaum</strong>.</p>



<p>Der Senat stellt klar:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Private Parkplätze sind regelmäßig <strong>anonyme Massengeschäfte</strong></li>



<li>Es gibt keinen persönlichen Kontakt zwischen Nutzer und Betreiber</li>



<li>Die Nutzung ist erkennbar an die Zahlung und Einhaltung klarer Zeitgrenzen gekoppelt</li>
</ul>



<p>Anders als bei einer Wohnung führt ein Vertragsverstoß hier nicht nur zu vertraglichen Ansprüchen, sondern <strong>sofort zu Besitzschutzrechten</strong>. Der Betreiber darf daher nicht auf eine Klärung warten oder erst vertragliche Schritte einleiten, sondern unmittelbar reagieren.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Keine Pflicht zum Abwarten oder zur Fahrerermittlung</h3>



<p>Ebenfalls eindeutig positioniert sich der BGH zur Frage einer möglichen Wartepflicht. Eine solche besteht grundsätzlich nicht.</p>



<p>Der Zweck der Selbsthilfe nach § 859 Abs. 3 BGB liegt gerade darin, dem Besitzer eine <strong>sofortige Wiedererlangung des Besitzes</strong> zu ermöglichen. Nur wenn der Fahrer ohne Weiteres kurzfristig erreichbar gewesen wäre, könnte im Einzelfall etwas anderes gelten. Das war hier jedoch weder vorgetragen noch ersichtlich.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit: Klare Leitplanken für Parkplatzbetreiber und Autofahrer</h3>



<p>Das Urteil schafft Rechtssicherheit:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Autofahrer</strong> müssen damit rechnen, dass bereits eine geringe Überschreitung der Parkzeit erhebliche Kosten auslöst</li>



<li><strong>Parkplatzbetreiber</strong> dürfen konsequent abschleppen und die Kosten durchsetzen</li>



<li>Besitzschutz geht bei privaten Parkplätzen den vertraglichen Ansprüchen vor</li>
</ul>



<p>Für Betroffene gilt: Die Erfolgsaussichten einer Rückforderung sind nach dieser Entscheidung erheblich eingeschränkt. Für Betreiber privater Parkflächen bestätigt der BGH eine konsequente und rechtlich abgesicherte Durchsetzung ihres Besitzrechts.</p>
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		<item>
		<title>Maklerprovision zurückfordern – BGH erklärt viele Online-Maklerverträge für unwirksam</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/maklerprovision-zurueckfordern-bgh-erklaert-viele-online-maklervertraege-fuer-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Dec 2025 10:14:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Finanzieller Spielraum und etwas Luft nach oben! Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eröffnet Immobilienkäufern und -verkäufern jetzt weitreichende Möglichkeiten:Viele online abgeschlossene Maklerverträge sind nichtig – und damit rechtlich wertlos. Das bedeutet: 🔹 Keine Zahlungspflicht🔹 Rückforderung bereits gezahlter Provisionen🔹 Keine Wertersatzansprüche des Maklers Ich prüfe für Sie unverbindlich, ob Sie Ihre Maklerprovision vollständig zurückerhalten können. Warum [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/maklerprovision-zurueckfordern-bgh-erklaert-viele-online-maklervertraege-fuer-unwirksam/">Maklerprovision zurückfordern – BGH erklärt viele Online-Maklerverträge für unwirksam</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading">Finanzieller Spielraum und etwas Luft nach oben!</h1>



<p><strong>Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)</strong> eröffnet Immobilienkäufern und -verkäufern jetzt weitreichende Möglichkeiten:<br>Viele online abgeschlossene Maklerverträge sind <strong>nichtig</strong> – und damit <strong>rechtlich wertlos</strong>. Das bedeutet:</p>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Keine Zahlungspflicht</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Rückforderung bereits gezahlter Provisionen</strong><br><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f539.png" alt="🔹" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Keine Wertersatzansprüche des Maklers</strong></p>



<p>Ich prüfe für Sie unverbindlich, ob Sie Ihre Maklerprovision vollständig zurückerhalten können.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum jetzt so viele Maklerverträge unwirksam sind</strong></h2>



<p>Der BGH hat entschieden:<br>Ein Maklervertrag, der online abgeschlossen wird, muss den Kunden <strong>eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisen</strong>.</p>



<p>Fehlt dieser klare Hinweis, ist der gesamte Vertrag <strong>endgültig unwirksam</strong>.<br>Schaltflächen wie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Senden“</li>



<li>„Weiter“</li>



<li>„Anfrage abschicken“</li>
</ul>



<p>reichen <strong>nicht</strong> aus.</p>



<p>Der Maklervertrag kommt dann <strong>nicht zustande</strong> – selbst wenn Sie später:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>das Exposé geöffnet,</li>



<li>einen Besichtigungstermin vereinbart</li>



<li>oder ein Kaufangebot abgegeben haben.</li>
</ul>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was diese Entscheidung für Sie bedeutet</strong></h2>



<p>Die meisten Makler nutzen automatisierte Online-Systeme. Genau diese Systeme erfüllen häufig nicht die gesetzlichen Vorgaben.</p>



<p>Für Sie eröffnen sich dadurch klare Anspruchsmöglichkeiten:</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>1. Maklerprovision muss nicht gezahlt werden</strong></h3>



<p>Wenn Ihr Maklervertrag online zustande kam, prüfen wir, ob die Schaltfläche rechtswidrig gestaltet war.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>2. Bereits gezahlte Provision kann erstattet werden</strong></h3>



<p>Ist der Vertrag unwirksam, können Sie Ihre Zahlung zurückfordern – inklusive Zinsen.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>3. Makler können keinen Wertersatz verlangen</strong></h3>



<p>Selbst erbrachte Leistungen (z. B. Besichtigungen) lösen keinen Anspruch aus.</p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>4. Keine „Heilung“ durch späteres Verhalten</strong></h3>



<p>Ein Besichtigungstermin oder ein Kaufangebot macht den unwirksamen Vertrag nicht wirksam.<br>Nur eine <strong>ausdrückliche, erneute Zustimmung zur Zahlungspflicht</strong> würde das ändern – und die liegt fast nie vor.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Typische Fälle, in denen Sie beste Chancen haben</strong></h2>



<p>Sie haben einen Anspruch, wenn:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sie den Maklervertrag <strong>über ein Online-Portal</strong>, eine <strong>Makler-App</strong>, ein <strong>Web-Exposé</strong> oder einen <strong>automatischen Link per E-Mail</strong> erhalten haben.</li>



<li>Sie zur Bestätigung lediglich auf <strong>„Senden“, „Abschicken“, „Weiter“</strong> oder ähnliches klicken mussten.</li>



<li>Sie Häkchen gesetzt haben, ohne dass gleichzeitig eine <strong>klar formulierte Zahlungspflicht</strong> angezeigt wurde.</li>



<li>Sie den Vertrag nicht bewusst als <em>kostenpflichtigen Maklervertrag</em> wahrgenommen haben.</li>
</ul>



<p>Diese Konstellationen kommen in der Praxis massenhaft vor. Genau hier greift die BGH-Rechtsprechung.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ihr Vorteil: Kostenfreie Erstprüfung</strong></h2>



<p>Ich prüfe für Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ob Ihr Vertrag unwirksam ist,</li>



<li>ob Sie die Provision zurückverlangen können</li>



<li>und wie wir den Anspruch rechtssicher durchsetzen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Ablauf der Prüfung</strong></h3>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unterlagen hochladen</strong> (Maklervertrag, E-Mails, Rechnungen)</li>



<li><strong>Kostenfreie Einschätzung</strong> innerhalb kurzer Zeit</li>



<li><strong>Durchsetzung Ihres Anspruchs</strong> – außergerichtlich oder gerichtlich</li>
</ol>



<p>Sie tragen dabei nur das Risiko, das Gesetz vorsieht – nicht mehr.<br>Bei klaren Erfolgsaussichten zeige ich Ihnen die wirtschaftlich beste Vorgehensweise.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist</strong></h2>



<p>Makler wehren sich erfahrungsgemäß vehement gegen Rückforderungen.<br>Regelmäßig behaupten sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>man habe „konkludent“ bestätigt,</li>



<li>man habe das System „bewusst genutzt“,</li>



<li>oder man sei an die Besichtigung „gebunden“.</li>
</ul>



<p>Diese Argumente greifen oft nicht. Entscheidend ist stets die <strong>fehlerhafte Gestaltung der Bestellschaltfläche</strong> – und hier liegt der Hebel zugunsten des Verbrauchers.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Jetzt Provision zurückfordern – einfach und rechtssicher</strong></h2>



<p>Wenn Ihr Maklervertrag online abgeschlossen wurde, stehen Ihre Chancen exzellent. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Sie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>mehrere Tausend Euro zurückerhalten können oder</li>



<li>eine unberechtigte Forderung abwehren.</li>
</ul>



<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f449.png" alt="👉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Jetzt kostenfreie Erstprüfung anfordern</strong></p>



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		<item>
		<title>Mietkaution oder Bankbürgschaft? Neue BGH-Entscheidung klärt Kündigungsrecht</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/bankbuergschaft-oder-kaution/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2025 14:27:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn keine Bankbürgschaft vorliegt?Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.05.2025; VIII ZR 256/23) hat hierzu eine klare Antwort: Nein – nicht automatisch! Laut § 569 Abs. 2a BGB darf ein Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter die Mietkaution nicht leistet. Eine nicht übergebene Bankbürgschaft reicht dafür aber nicht aus, so das aktuelle [&#8230;]</p>
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<p><strong>Kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn keine Bankbürgschaft vorliegt?</strong><br>Der <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;Seite=1&amp;client=3&amp;nr=141810&amp;anz=1116&amp;pos=46">Bundesgerichtshof (Urteil vom</a> <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&amp;Datum=14.05.2025&amp;Aktenzeichen=VIII%20ZR%20256/23">14.05.2025</a>; VIII ZR 256/23) hat hierzu eine klare Antwort: <strong>Nein – nicht automatisch!</strong></p>



<p>Laut § 569 Abs. 2a BGB darf ein Vermieter fristlos kündigen, <strong>wenn der Mieter die Mietkaution nicht leistet</strong>. Eine nicht übergebene <strong>Bankbürgschaft</strong> reicht dafür aber <strong>nicht aus</strong>, so das aktuelle Urteil. Der Vermieter ist in einem solchen Fall jedoch nicht schutzlos – er darf gemäß § 273 BGB die Wohnungsübergabe verweigern, <strong>bis er die Bürgschaft tatsächlich erhalten hat</strong>.</p>



<p><strong>Mietkaution in Raten: Was gilt?</strong></p>



<p>Mieter haben das Recht, die Mietkaution in <strong>drei gleich großen Monatsraten</strong> zu zahlen. Der Vermieter kann keine Einmalzahlung erzwingen – auch wenn das in der Praxis oft gewünscht wird. In Bewerbungsverfahren kann dieser „Ratenwunsch“ jedoch zu Nachteilen führen.</p>



<p>Wird bereits die <strong>erste Rate</strong> der Kaution überwiesen, ist der Vermieter zur Wohnungsübergabe verpflichtet. Die Zahlung der Kaution – ob als Bankbürgschaft oder Barzahlung – spielt also eine entscheidende Rolle beim Start eines Mietverhältnisses.</p>



<p><strong>Bankbürgschaft: Vorteile und Tücken für Mieter und Vermieter</strong></p>



<p>Eine <strong>Bankbürgschaft</strong> (auch durch Versicherungen oder Kreditinstitute) ersetzt in vielen Mietverhältnissen die klassische Mietkaution. Doch Achtung:<br>Mieter können gegenüber der Bank <strong>keine Einwendungen</strong> (z. B. wegen angeblicher Schäden oder überhöhter Forderungen) geltend machen. Gibt es dann Streit, müssen die Parteien zu Gericht gehen.</p>



<p>Für Vermieter bietet die Bürgschaft jedoch eine gewisse Sicherheit – insbesondere bei höherwertigen Mietobjekten. Viele warten mit der Schlüsselübergabe, <strong>bis die Bürgschaft schriftlich vorliegt</strong>.</p>



<p><strong>Kaution oder Bürgschaft – Wechsel während des Mietverhältnisses?</strong></p>



<p>Ob ein <strong>Wechsel der Mietsicherheit</strong> – etwa von Bankbürgschaft zur Barkaution – rechtlich durchsetzbar ist, bleibt bislang unklar. Auch die Frage, ob ein Mieter im laufenden Mietverhältnis eine andere Form der Sicherheit verlangen darf, ist juristisch nicht eindeutig geregelt.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p><strong>Unser Kanzlei-Tipp aus Gießen:</strong></p>



<p><strong>Bankbürgschaften sind zunehmend Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen</strong>, besonders zum Ende eines Mietverhältnisses. Ob mit Vermieter, Mieter, Bank oder Versicherung – wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um <strong>Mietkaution, Bürgschaft und Kündigungsrecht</strong>.</p>
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		<title>Kündigung: Erleichterte Möglichkeit, § 573a BGB – 2 Parteien-Haus</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/kuendigung-erleichterte-moeglichkeit-%c2%a7-573a-bgb-2-parteien-haus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2025 16:44:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[2-Parteien-Verhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Der Vermieter wohnt im Haus]]></category>
		<category><![CDATA[Erleichterung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsgrund]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Privileg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn ein Vermieter zwei Wohnungen in einem Haus besitzt, bewohnt eine davon selbst und vermietet die andere, kann er das Mietverhältnis meist rasch kündigen. Das muss auch ein Mieter wissen, der in ein solches Verhältnis einzieht. Solange das Verhältnis gut ist, kann der direkte Kontakt das Mietverhältnis erleichtern. Die Wege sind kurz. Doch wenn Konflikte [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p></p>



<p>Wenn ein Vermieter zwei Wohnungen in einem Haus besitzt, bewohnt eine davon selbst und vermietet die andere, kann er das Mietverhältnis meist rasch kündigen. Das muss auch ein Mieter wissen, der in ein solches Verhältnis einzieht.</p>



<p>Solange das Verhältnis gut ist, kann der direkte Kontakt das Mietverhältnis erleichtern. Die Wege sind kurz.</p>



<p>Doch wenn Konflikte entstehen, kann das das tägliche Zusammenleben belasten. Da sich Mieter und Vermieter nicht wirklich aus dem Weg gehen können, eskaliert Streit oft schneller.</p>



<p>Während der Mieter meist frei kündigen kann (3 Monats-Frist), ist der Vermieter an strengere Regeln gebunden. Allerdings erleichtert <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html">§ 573a Abs. 1 S. 1 BGB</a> dem Vermieter die Kündigung, wenn es sich um ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus handelt.</p>



<p>Dennoch ist hier zur Beratung der Mietvertrag zu prüfen, ob er (erlaubte) Einzelregelungen enthält, oder Ausschlüsse.</p>
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		<item>
		<title>Grundstückseigentümer haftet für Verletzungen</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/grundstueckseigentuemer-haftet-fuer-verletzungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 08:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Baumschaukel-Unfall: Grundstückseigentümer haftet für Verletzungen Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer für die Folgen eines schweren Unfalls auf seinem Grundstück haftet. Eine Jugendliche hatte sich verletzt, als ein Ast, an dem eine Baumschaukel befestigt war, abriss. Das Gericht stellte klar, dass Eigentümer ihre Bäume regelmäßig von Fachleuten kontrollieren lassen müssen, insbesondere wenn diese [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/grundstueckseigentuemer-haftet-fuer-verletzungen/">Grundstückseigentümer haftet für Verletzungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
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<h3 class="wp-block-heading"><strong>Baumschaukel-Unfall: Grundstückseigentümer haftet für Verletzungen</strong></h3>



<p>Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer für die Folgen eines schweren Unfalls auf seinem Grundstück haftet. Eine Jugendliche hatte sich verletzt, als ein Ast, an dem eine Baumschaukel befestigt war, abriss. Das Gericht stellte klar, dass Eigentümer ihre Bäume regelmäßig von Fachleuten kontrollieren lassen müssen, insbesondere wenn diese als Spielgeräte genutzt werden.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Hintergrund des Falls</strong></h4>



<p>Auf einem Grundstück, das für Fortbildungen genutzt wurde, nutzten zwei Auszubildende eine an einem Baum befestigte Schaukel. Plötzlich brach der tragende Ast ab und verletzte eine der jungen Frauen schwer. Die Krankenkasse der Verletzten forderte daraufhin die Erstattung der Behandlungskosten vom Grundstückseigentümer.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Gerichtliche Entscheidung</strong></h4>



<p>Das Landgericht Lübeck gab der Krankenkasse Recht. Zwar hatte der Eigentümer seinen Baumbestand kontrollieren lassen, jedoch nur durch ungeschultes Personal. Das reichte nach Ansicht des Gerichts nicht aus, da der Baum durch die Schaukel einer besonderen Belastung ausgesetzt war.</p>



<p>Die <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong> verpflichtet Eigentümer, Gefahrenquellen auf ihrem Grundstück zu erkennen und zu beseitigen. Gerade wenn ein Baum als Schaukel oder Klettergerüst genutzt wird, sind regelmäßige Prüfungen durch Fachleute notwendig. Diese hätten den morschen Ast möglicherweise frühzeitig als Sicherheitsrisiko identifiziert.</p>



<h4 class="wp-block-heading"><strong>Fazit</strong></h4>



<p>Grundstückseigentümer sollten ihre Bäume regelmäßig von Experten begutachten lassen – insbesondere dann, wenn sie für Spiel- oder Freizeitaktivitäten genutzt werden. Auch sonstige Einrichtungen im Garten sollten, wenn sie einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, oder diese zumindest nicht durch Einfriedungen abgehalten wird, regelmässig auf deren Sicherheit und eine sichere Benutzungsmöglichkeit hin untersucht werden.</p>



<p>Andernfalls riskieren sie, für Unfälle und deren Folgekosten haftbar gemacht zu werden.</p>
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		<item>
		<title>Was steht dem Makler nach einer Kündigung zu?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-steht-dem-makler-nach-einer-kuendigung-zu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Nov 2024 08:37:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufwendungsersatz nach gekündigtem Maklervertrag – Aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 23. Oktober 2024 ein richtungsweisendes Urteil für Maklerverträge gefällt, das insbesondere die Frage des Aufwendungsersatzes nach einer Kündigung behandelt (Az.: 19 U 134/23). Das Urteil verdeutlicht die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Maklerverhältnis und stellt heraus, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-steht-dem-makler-nach-einer-kuendigung-zu/">Was steht dem Makler nach einer Kündigung zu?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Aufwendungsersatz nach gekündigtem Maklervertrag – Aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt</strong></p>



<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am 23. Oktober 2024 ein richtungsweisendes Urteil für Maklerverträge gefällt, das insbesondere die Frage des Aufwendungsersatzes nach einer Kündigung behandelt (Az.: 19 U 134/23). Das Urteil verdeutlicht die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem Maklerverhältnis und stellt heraus, dass Maklerkunden nur für tatsächlich angefallene, auftragsbezogene Kosten aufkommen müssen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Hintergrund: Aufwendungsersatz nur für konkrete Kosten</h3>



<p>In dem entschiedenen Fall hatte ein Kunde, der zunächst einen Verkaufsauftrag für seine Immobilie an einen Makler erteilt hatte, seine Verkaufsabsicht aufgegeben und den Maklervertrag gekündigt. Im Anschluss forderte der Makler von seinem Kunden Ersatz für angefallene Gemeinkosten, wie anteilige Bürokosten, die der Makler in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten hatte.</p>



<p>Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Kunde nach Kündigung des Maklervertrags nur solche Kosten ersetzen muss, die konkret durch die Bearbeitung des erteilten Auftrags entstanden sind. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen beispielsweise die Kosten für Inserate oder Fahrtkosten, die explizit mit dem Auftrag des Kunden in Zusammenhang stehen. Allgemeine Gemeinkosten wie anteilige Bürokosten, die in der Regel unabhängig von einzelnen Aufträgen anfallen, sind nicht erstattungsfähig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Unwirksamkeit der AGB-Klausel zur Zahlung von Gemeinkosten</h3>



<p>Eine Klausel in den AGB, die auch allgemeine Gemeinkosten umfasst, hält das OLG Frankfurt für unwirksam. Die Richter führten aus, dass eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt, da diese Kosten in keinem direkten Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag stehen und unabhängig von der Kündigung regelmäßig anfallen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Bedeutung für Makler und Kunden</h3>



<p>Das Urteil des OLG Frankfurt stellt klar, dass Maklerkunden bei der Kündigung eines Maklervertrags nicht verpflichtet sind, allgemeine, indirekte Kosten des Maklers zu übernehmen. Diese Entscheidung schafft zusätzliche Klarheit für Makler und ihre Auftraggeber und schützt Verbraucher vor unverhältnismäßigen Forderungen, wenn sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Makler sollten daher ihre Vertragsklauseln entsprechend anpassen und nur jene Kosten geltend machen, die sich eindeutig auf den individuellen Auftrag beziehen lassen.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Das Urteil des OLG Frankfurt kann in verschiedenen Fällen Orientierung geben, in denen die Wirksamkeit und Tragweite von AGB-Klauseln zu den Kostenansprüchen strittig ist. Kunden und Makler profitieren von einer klaren Formulierung ihrer Rechte und Pflichten, sodass eine juristische Beratung in der Vertragsgestaltung empfehlenswert ist.</p>
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		<item>
		<title>Was passiert beim Verkauf der Immobilie mit meiner Mietsolaranlage?</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-passiert-beim-verkauf-der-immobilie-mit-meiner-mietsolaranlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jörg Reich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2024 10:44:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Enpal]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[PV Anlage]]></category>
		<category><![CDATA[Solar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mietsolaranlage auf dem eigenen Dach: Was Immobilieneigentümer und Käufer rechtlich beachten sollten Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für Solaranlagen, um unabhängiger von steigenden Energiekosten zu werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Doch was tun, wenn die Installation einer Solaranlage eine hohe Investition erfordert und nicht jeder Eigentümer das nötige Kapital sofort [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-passiert-beim-verkauf-der-immobilie-mit-meiner-mietsolaranlage/">Was passiert beim Verkauf der Immobilie mit meiner Mietsolaranlage?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h1 class="wp-block-heading"><strong>Die Mietsolaranlage auf dem eigenen Dach: Was Immobilieneigentümer und Käufer rechtlich beachten sollten</strong></h1>



<p>Immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich für Solaranlagen, um unabhängiger von steigenden Energiekosten zu werden und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Doch was tun, wenn die Installation einer Solaranlage eine hohe Investition erfordert und nicht jeder Eigentümer das nötige Kapital sofort bereitstellen möchte? Eine Lösung bieten Vermieter von Solaranlagen, die den Einbau, die Wartung und teilweise sogar die Versicherung übernehmen. Damit profitieren Hauseigentümer von Solarstrom ohne Eigenkapitalaufwand – doch sind diese Verträge auch langfristig sicher?</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mietsolaranlage: Ein langfristiges Vertragsverhältnis</h3>



<p>Wer sich für eine Mietsolaranlage entscheidet, geht üblicherweise ein langfristiges Vertragsverhältnis von bis zu 20 Jahren ein. Während dieser Zeit bleibt die Solaranlage im Eigentum des Vermieters. Im Gegenzug verpflichtet sich der Hausbesitzer zu regelmäßigen Mietzahlungen, die oft durch die Ersparnisse bei den Stromkosten kompensiert werden können. Doch in rechtlicher Hinsicht ist besonders die Frage relevant, was passiert, wenn der Eigentümer seine Immobilie während der Vertragslaufzeit verkauft.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Übertragung des Mietvertrags bei Immobilienverkauf</h3>



<p>Standardmäßig gestalten Anbieter von Mietsolaranlagen ihre Verträge so, dass ein Immobilienverkauf nicht automatisch zur Vertragsauflösung führt. Stattdessen verpflichten die Vertragsbedingungen den neuen Hauseigentümer, den bestehenden Mietvertrag zu übernehmen – es sei denn, der Vermieter widerspricht. Der Käufer wird dadurch automatisch zum neuen Mieter der Solaranlage und übernimmt die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers.</p>



<p>Aus Sicht des Vermieters bringt diese Regelung Sicherheit und Kontinuität. Der neue Eigentümer tritt nahtlos in den Vertrag ein und sorgt dafür, dass das Geschäftsmodell weiterläuft. Für den bisherigen Eigentümer kann dieser Aspekt jedoch besonders bei einem dringend nötigen Immobilienverkauf problematisch sein, da potenzielle Käufer durch langfristige Verpflichtungen abgeschreckt werden könnten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Sonderkündigungsrecht für den Verkäufer</h3>



<p>Ein weiterer rechtlich relevanter Aspekt ist das mögliche Entstehen eines Sonderkündigungsrechtes unter bestimmten Bedingungen für den Verkäufer. Sollte der Vermieter der Solaranlage den neuen Eigentümer als Vertragspartner nicht akzeptieren und der Übernahme widersprechen ohne dafür einen triftigen Grund zu haben, kann für den bisherigen Hauseigentümer ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund entstehen. In diesem Fall hat der Verkäufer die Möglichkeit, sich frühzeitig und ohne langfristige finanzielle Belastung aus dem Mietvertrag zu lösen, was ihm bei einem Verkauf seiner Immobilie durchaus entgegenkommen kann. Dann muss er alternativ auch nicht zu einem weit überhöhten Preis seine bislang gemietete Anlage dem Vermieter abkaufen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Fazit: Rechtliche Beratung zur Absicherung</h3>



<p>Der Abschluss eines Mietvertrags für eine Solaranlage bietet sowohl für Eigentümer als auch für Vermieter klare Vorteile. Gleichzeitig sollte jedoch jeder Hauseigentümer, der über eine solche Option nachdenkt, die langfristigen Auswirkungen auf eine mögliche Veräußerung der Immobilie berücksichtigen. Eine juristische Beratung kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien klar zu verstehen und mögliche Risiken im Falle eines Immobilienverkaufs abzusichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/was-passiert-beim-verkauf-der-immobilie-mit-meiner-mietsolaranlage/">Was passiert beim Verkauf der Immobilie mit meiner Mietsolaranlage?</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
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		<item>
		<title>In Hessen Wohnungsmangel immer dramatischer</title>
		<link>https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/in-hessen-wohnungsmangel-immer-dramatischer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominic Döring]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2024 12:28:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht - Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lesen Sie u.a. bei Haufe: Auf dem hessischen Wohnungsmarkt warnte die Wohnungswirtschaft aber dann im August vor einer ernsten Krise&#8230;.[sehr lesenswert bei HAUFE.de] https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de/in-hessen-wohnungsmangel-immer-dramatischer/">In Hessen Wohnungsmangel immer dramatischer</a> erschien zuerst auf <a href="https://xn--anwlte-giessen-7hb.de">Anwälte in Gießen</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Lesen Sie u.a. bei Haufe: Auf dem hessischen Wohnungsmarkt warnte die Wohnungswirtschaft aber dann im August vor einer ernsten Krise&#8230;.<a href="https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/fiskus-setzt-falsche-anreize-fuer-den-wohnungsbau_260_183576.html">[sehr lesenswert bei HAUFE.de]</a></p>



<p><a href="https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html">https://www.fr.de/hessen/verband-wohnungsmangel-in-hessen-immer-dramatischer-zr-93268269.html</a></p>



<p></p>
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